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Corporate Governance

Eine klar strukturierte und gelebte Corporate Governance hat für uns höchste Priorität. Gute Corporate Governance ist die Grundlage unserer Entscheidungs- und Kontrollprozesse.

Siemens' duales Führungssystem

Gemäß dem deutschen Aktienrecht, dem Siemens als deutsche Aktiengesellschaft mit Firmensitz in Berlin und München unterliegt, verfügt das Unternehmen über ein duales Führungssystem, bestehend aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat ("Two-Tier Board Structure").

Vorstand

Aufsichtsrat

Informiert und berichtet an

Bestellt, berät, überwacht, billigt

Leitungsorgan
Entscheidung über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahres-planung
Aufstellung der Finanzabschlüsse

Kontrollorgan
Prüfung und Billigung der Finanzabschlüsse
20 Mitglieder (10 Aktionärsvertreter,10 Arbeitnehmervertreter)
6 Ausschüsse (Präsidium, Prüfungsausschuss,
Innovations- und Finanzausschuss,
Nominierungsausschuss,
Vermittlungsausschuss, Vergütungsausschuss

Hauptversammlung

  • Die Hauptversammlung entlastet den Vorstand.
  • Die Hauptversammlung wählt die Anteilseignervertreter und entlastet den Aufsichtsrat.
  • Entscheidung über z.B. die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers.
  • Der Vorstand und der Aufsichtsrat berichten an die Hauptversammlung.
  • Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Siehe Grafik

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Sie wurde im September 2001 von der Bundesministerin für Justiz einberufen und verabschiedete am 26. Februar 2002 erstmalig den Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Regel wird der Kodex von der Kommission einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen der Corporate Governance-Grundsätze überprüft und bei Bedarf angepasst.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.

Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Diese Erklärung fasst die Erklärung zur Unternehmensführung der Siemens AG gemäß § 289f HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB zusammen. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f und § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

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Directors' Dealings

Vergütungsberichte

Vergütung der Vorstandsmitglieder