Die Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 17 der Satzung der Siemens AG niedergelegt.
Über das Vergütungssystem und die Satzungsregelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Februar 2026 mit einer Mehrheit von 97,04% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen.
Das danach geltende Vergütungssystem sowie der Wortlaut der beschlossenen Satzungsänderungen finden sich unter Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026.
Die geänderten Satzungsregelungen finden erstmals für die Zeit ab dem 1. Oktober 2025 Anwendung.
Das vorherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Februar 2021 mit einer Mehrheit von 97,49% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung 13. Februar 2025 mit einer Mehrheit von 98,02% der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt worden war, finden Sie in den Einberufungen der Hauptversammlungen 2021 und 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 bzw. 8.
