Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 17 der Satzung der Siemens AG niedergelegt.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Februar 2026 hat mit einer Mehrheit von 97,04% der gültigen abgegebenen Stimmen eine Anpassung des Vergütungssystems und der Satzungsregelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen.
Das angepasste Vergütungssystem sowie der Wortlaut der Satzungsänderungen finden sich unter Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026.
Die Regelungen der beschlossenen Satzungsänderung ersetzen mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Satzung und finden erstmals für das am 1. Oktober 2025 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
Das vorherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Februar 2021 mit einer Mehrheit von 97,49% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung 13. Februar 2025 mit einer Mehrheit von 98,02% der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt worden war, finden Sie in den Einberufungen der Hauptversammlungen 2021 und 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 bzw. 8.
