Aufsichtsrat
Der aus 20 Personen bestehende Aufsichtsrat ist entsprechend des deutschen Mitbestimmungsgesetzes zu gleichen Teilen mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt.
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Der aus 20 Personen bestehende Aufsichtsrat ist entsprechend des deutschen Mitbestimmungsgesetzes zu gleichen Teilen mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt.