Förderbausteine
Grundzulage
- Staatlicher Zuschuss auf eigene Beiträge
- Je nach gesetzlicher Ausgestaltung können Förderberechtigte jährlich eine Grundzulage erhalten.
Kinderzulage
- Zusätzliche Förderung für Familien mit kindergeldberechtigten Kindern
- Die Zulage wird direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben.
Steuerliche Förderung
- Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden (Günstigerprüfung).
Förderung für Berufseinsteiger
- Junge Sparer können von zusätzlichen Anreizen profitieren, um frühzeitig mit dem Vermögensaufbau zu beginnen.
Fördergrenzen (Stand September 2026)
Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro auf den Eigenbeitrag zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro – die Grundzulage wird nur bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr gewährt und beträgt damit höchstens 540 Euro pro Jahr
Kinderzulage: 100 % der geleisteten Altersvorsorgebeiträge, gedeckelt auf höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren
Mindesteigenbeitrag: Grundzulage und Kinderzulage werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn jährlich mindestens 120 Euro eigener Beitrag geleistet wird
Maximale Einzahlung: Unabhängig von der Zulagenförderung ist die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag gesetzlich auf insgesamt 6.840 Euro begrenzt
Zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen können also staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile den Vermögensaufbau unterstützen. Dadurch erhöht sich die effektive Sparleistung und der langfristige Kapitalaufbau wird beschleunigt.
Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto stärker kann der zinseszinsähnliche Effekt durch die Wiederanlage von Wertsteigerungen und Ausschüttungenwirken.
Bitte beachten Sie: für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zum neuen Altersvorsorgedepot (AVD) dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und Information. Sie stellen weder eine Anlage- oder Finanzberatung noch eine steuerliche Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Alle Angaben zu staatlichen Förderungen, Zulagen und steuerlichen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des jeweiligen Gesetzes und der entsprechenden Verordnungen. Rechtsverbindliche Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.