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Siemens Fonds Invest GmbH

Rechtliche Hinweise

Wichtige rechtliche Hinweise.

    Allgemeiner Hinweis

    Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfondsanteilen sind die wesentlichen Anlegerinformationen, der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Anlagebedingungen sowie der zuletzt veröffentlichte Rechenschafts- und/oder Halbjahresbericht des jeweiligen Investmentfonds. Diese Unterlagen sind in deutscher Sprache kostenlos als Download auf unserer Website unter dem jeweiligen Fondsporträt oder postalisch bei der Siemens Fonds Invest GmbH, 80200 München erhältlich. Die Ausführungen orientieren sich an der aktuellen Rechts- und Steuerlage. Die steuerliche Beurteilung hängt von den persönlichen Umständen des einzelnen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und sich negativ auf die steuerliche Behandlung auswirken. Die Siemens Fonds Invest GmbH empfiehlt daher interessierten Anlegern, sich vor dem Erwerb von Investmentfondsanteilen eingehend zu informieren. Investmentfondsanteile unterliegen Wertschwankungen. Vergangenheitswerte sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Vermögenswerte können sowohl steigen als auch fallen. Die Anlage in Investmentfondsanteilen birgt daher auch das Risiko von Verlusten und Anleger erhalten den investierten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück. Diese Website dient ausschließlich dem Zweck, Informationen zur Siemens Fonds Invest GmbH und den in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Produkten der Siemens Fonds Invest GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Informationen auf dieser Website sind ausschließlich für Personen vorgesehen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder von Deutschland aus auf diese Website zugreifen und sind insbesondere nicht für Staatsangehörige der USA oder dort ansässige Personen bestimmt. Die dargestellten Informationen und Produkte stellen keine Empfehlung oder Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Investmentfondsanteilen und keine Anlageberatung dar. Die auf dieser Website dargestellten Informationen und Einschätzungen beruhen auf dem Informationsstand der Siemens Fonds Invest GmbH zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt und können sich jederzeit - ohne Mitteilung darüber - ändern. Die verwendeten Daten stammen aus verschiedenen Quellen, die als korrekt und verlässlich bewertet wurden; ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sind jedoch nicht garantiert.

    Aktuelle Informationen

    Verwahrstellenwechsel von The Bank of New York Mellon SA/ NV zu der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG mit Wirkung zum 02.01.2026

    Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber der folgenden OGAW-Sondervermögen:

    Siemens Euroinvest Aktien – WKN: 977258 / ISIN: DE0009772582
    Siemens Euroinvest Renten – WKN: 977259 / ISIN: DE0009772590
    Siemens Weltinvest Aktien - WKN: 977262 / ISIN: DE0009772624
    Siemens Euro Cash – WKN: 977263 / ISIN: DE0009772632
    Siemens Euroinvest Corporates – WKN: A0MYQX / ISIN: DE000A0MYQX1
    Siemens Qualität & Dividende Europa – WKN: A0MYQ2 / ISIN: DE000A0MYQ28
    Siemens Qualität & Dividende USA – WKN: A14XPB / ISIN: DE000A14XPB4
    Siemens Diversified Growth – WKN: A14XPF / ISIN: DE000A14XPF5
    Siemens EMU Equities – WKN: A14XPH / ISIN: DE000A14XPH1
    Siemens Global Equities – WKN: A14XPG / ISIN: DE000A14XPG3
    Siemens Absolute Return – WKN: A2N66L / ISIN: DE000A2N66L7
    Siemens Global Growth – Anteilklasse A - WKN: 977265 / ISIN: DE0009772657; Anteilklasse B – WKN: A2N66N / ISIN: DE000A2N66N3
    Siemens High Yield – Anteilklasse A – WKN: A2N66R / ISIN: DE000A2N66R4; Anteilklasse B – WKN: A2N66S / ISIN: DE000A2N66S2
    Siemens Balanced – Anteilklasse A - WKN: A0KEXM / ISIN: DE000A0KEXM6; Anteilklasse B – WKN: A40NEA / ISIN: DE000A40NEA6

    Wechsel der Verwahrstelle

    Mit Wirkung zum 02. Januar 2026 wechselt die Verwahrstellenfunktion für die oben genannten OGAW-Sondervermögen von The Bank of New York Mellon SA/ NV – Frankfurt am Main zu der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG- Frankfurt am Main.
    Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
    Die diesbezügliche Genehmigung hierzu erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 21. Juli 2025.
    Die aktualisierten Ausgaben der Verkaufsprospekte werden auf unserer Internetseite veröffentlicht (www.siemens.de/publikumsfonds).

    Governance & Policies

    Best Execution Policy

    Die Gesellschaft hat Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb beziehungsweise bei der Veräußerung von Finanzinstrumenten festgelegt (Best Execution Policy). Die Grundsätze können auf Wunsch bei der Gesellschaft angefordert werden.

    BVI-Wohlverhaltensregeln

    Die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, die Siemens Fonds Invest GmbH, halten die Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 1. Juli 2019 ein. Diese sind hier abrufbar.

    Wohlverhaltensregeln des BVI (Stand 01.07.2019)

    Grundsätze der Mitwirkungspolitik

    Mitwirkungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH bei der Ausübung von Aktionärsrechten (Stand: 18.09.2024)

    1. Ausübung von Aktionärsrechten

    Die Mitwirkungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH umfasst die Ausübung von Stimmrechten und den konstruktiven Unternehmensdialog (Engagement).

    Die Stimmrechtsgrundsätze orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex, den Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V., den Empfehlungen des Stimmrechtsberaters Egan Jones gemäß der „Egan-Jones Proxy Services Socially Responsible Investing (Environmental, Social, and Governance) Proxy Voting Principles and Guidelines” und den vom europäischen Fondsverband EFAMA empfohlenen Prinzipien zur Stimmrechtsausübung. Die Grundsätze sollen eine angemessene und situationsgerechte Entscheidung über Beschlussvorschläge für die Hauptversammlungen ermöglichen. Sie werden regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich – an aktuelle Entwicklungen angepasst.

    Die Siemens Fonds Invest GmbH (SFI) stimmt global für alle Unternehmen ab. Grundsätzlich werden bei allen Abstimmungen in Nordamerika und in Europa Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Abstimmungen werden vierteljährlich nach Regionen kumuliert auf unserer Website veröffentlicht und sind somit für jeden einsehbar. Die SFI sieht in der Regel von einer Präsenz auf den Hauptversammlungen aufgrund der damit verbundenen Kosten ab und übermittelt ihre Stimmen in elektronischer Form. Auf ausgewählte Hauptversammlungen können eigene Stimmrechtsvertreter entsendet werden.

    Die nachfolgenden Elemente der Abstimmpolitik und der Mitwirkung in Portfoliogesellschaften beschränken sich auf börsennotierte Gesellschaften des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Davon ausgenommen werden können unbedeutende Beteiligungen (vgl. §134b (3) AktG). Die SFI definiert einen unbedeutenden Anteil an einem börsennotierten Unternehmen, wenn sie weniger als 1% der ausstehenden Aktien an dem Unternehmen hält.

    2. Ausübung im Rahmen der Anlagestrategie

    Die Anleger der Siemens Fonds Invest GmbH sind vorwiegend an einer mittel- bis langfristig orientierten Anlagestrategie interessiert. Entsprechende Zielvorgaben werden in den Anlagerichtlinien der Fonds beschrieben.

    In Abhängigkeit der vorab definierten Ziele und den jeweiligen Rendite- und Risikovorgaben sowie der Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen werden die in der Anlagestrategie vereinbarten Kriterien durch das Portfoliomanagement laufend umgesetzt und überwacht.

    3. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

    Die Siemens Fonds Invest GmbH analysiert im Zuge ihres Aktienengagements und insbesondere vor Stimmrechtsabgabe die Vorschläge und Maßnahmen, und wird für solche stimmen, die sich langfristig und nachhaltig positiv auf die Geschäftsentwicklung bzw. ein Geschäftsmodell auswirken und wird gegen Maßnahmen stimmen, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken. Davon umfasst sind ebenso soziale, ethische wie umweltrelevante Ziele/Aspekte der Unternehmensführung.

    Das Fondsmanagement kann bei der Abstimmung die Empfehlungen des Stimmrechtsberaters Egan-Jones berücksichtigen.

    3.1 Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat

    Die Siemens Fonds Invest GmbH legt Wert auf eine verantwortliche, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der verwalteten Unternehmen. Die Zusammensetzung, Tätigkeit und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat sollen dies widerspiegeln. Durch entsprechende Transparenz soll dies für die Aktionäre erkennbar sein.

    3.2 Wahl

    Kritische Faktoren bei der Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat können für die Siemens Fonds Invest GmbH insbesondere dann vorliegen:

    • Wenn die Qualifikation der Kandidaten nicht umfassend dargelegt wird, wenn Angaben zu ihrem Werdegang, ihrer aktuell ausgeübten hauptberuflichen Tätigkeit und Angaben zu anderen Mandaten unvollständig sind.
    • Wenn ein exekutiv tätiges Mitglied mehr als drei Mandate oder ein nichtexekutives Mitglied mehr als fünf Mandate ausübt.
    • Wenn die Unabhängigkeit der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat nicht gewährleistet ist. Ein Mitglied ist dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in dieser Funktion bereits mehr als 10 Jahre tätig ist oder wenn das Mitglied bereits im Vorstand des Unternehmens war.

    3.3 Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat

    Kritische Faktoren können vorliegen: Wenn das Unternehmen über keine angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Umgang und Offenlegung von Interessenskonflikten verfügt.

    • Wenn weniger als die Hälfte der Aktionärsvertreter unabhängig sind. Wenn gesetzliche Bestimmungen oder unternehmensinterne Richtlinien nicht eingehalten werden.
    • Wenn deutliche und nachhaltige Verstöße gegen allgemein anerkannte Social Responsible Investment - bzw. Environmental, Social, Governance (ESG) - Grundsätze vorliegen.
    • Wenn ein exekutiv tätiges Mitglied nachhaltig schlechtere Ergebnisse relativ zur Branche erzielt und Transparenzstandards nicht einhält (z.B. Veröffentlichung von Lebensläufen der exekutiv tätigen Mitglieder).

    3.4 Kapitalmaßnahmen

    Grundsätzlich sind Kapitalmaßnahmen und Aktienrückkäufe im Interesse der Anleger, sofern das Unternehmen diese klar begründet und die langfristige Strategie, die mit dieser Kapitalmaßnahme verfolgt werden soll, dargelegt wird. Die geplante Kapitalerhöhung sollte 40% des Grundkapitals nicht überschreiten.

    3.5 Fusionen und Akquisitionen

    Fusionen und Akquisitionen sollen im Einklang mit einer nachhaltigen Unternehmensstrategie stehen. Der gebotene Kaufpreis soll angemessen sein und dem langfristigen Unternehmenswert entsprechen.

    Sollte der Angebotspreis den jeweiligen Börsenwert des übernehmenden Unternehmens um mehr als 30% übersteigen, sollte die Zustimmung der Aktionäre durch eine Hauptversammlung eingeholt werden.

    3.6 Interessen von Aktionären

    Für alle Aktionäre sollte der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten, d.h. insbesondere das Prinzip „One Share – One Vote“ sollte eingehalten werden.

    3.7 Corporate Governance Kodex und ESG

    Der Siemens Fonds Invest GmbH ist die gesellschaftliche Verantwortung ihrer Portfoliogesellschaften sehr wichtig. Daher legen wir bei allen Unternehmen Wert auf eine gute Corporate Governance. Darüber hinaus sollten sich die Unternehmen eigene ESG-Richtlinien (Environmental, Social, Governance) gesetzt haben. Sieht die Siemens Fonds Invest GmbH das Portfoliounternehmen in wesentlichen ESG-Kriterien kritisch, so wird dies im Abstimmverhalten berücksichtigt.

    3.8 Bestellung des Abschlussprüfers

    Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers muss bei der Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses dauerhaft gewährleistet sein; darüber hinaus sollte der Abschlussprüfer namentlich im Geschäftsbericht erwähnt und seine Vergütung angemessen sein. Informationen zur Bestelldauer des Wirtschaftsprüfungsunternehmens und des verantwortlichen Abschlussprüfers sind dauerhaft offen zu legen.

    4. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

    Die Siemens Fonds Invest GmbH sieht sich als quantitativer Asset Manager und verzichtet deshalb in der Regel auf einen direkten Austausch mit den Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Gesellschaft, wie Aktionären und Beschäftigten, Kunden und Lieferanten. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen, im Sinne unserer Anleger, mit ihnen zu kommunizieren.

    5. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

    Die Siemens Fonds Invest GmbH wird ausnahmsweise mit anderen Aktionären der jeweiligen Portfoliogesellschaften in Kontakt treten; dies erfolgt entweder direkt oder über unsere Interessenvertretung, den BVI. Eine Abstimmung des Verhaltens in Bezug auf Emittenten findet nicht statt. Die Siemens Fonds Invest GmbH sieht sich nicht als aktivistischen Investor.

    6. Umgang mit Interessenskonflikten bei der Ausübung von Stimmrechten

    Die Siemens Fonds Invest GmbH übt die Stimmrechte bei allen Aktien in den von ihr verwalteten Sondervermögen, sowohl im Inland wie auch im Ausland, unabhängig von Interessen Dritter und ausschließlich im Interesse der Anleger des jeweiligen Investmentvermögens aus. Die Siemens Fonds Invest GmbH hat etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung und zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet.

    7. Engagement

    Im Rahmen unserer Engagement-Strategie setzen wir uns dafür ein, den Einfluss als Investor im Sinne unserer ESG-Policy und produktspezifischen ESG-Strategien geltend zu machen. Auf Basis der quartalsweisen ESG-Bewertungen ermitteln wir, mit welchen Unternehmen mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie formale Engagement-Prozesse aufgenommen werden. Die Engagement-Ergebnisse werden in einem jährlichen Engagement-Bericht zusammengefasst. Wird innerhalb einer definierten Mitwirkungs-Periode keine erkennbare Verbesserung (bezogen auf die verbindlichen Elemente der ESG-Strategie) erzielt, werden die Positionen in Abhängigkeit des Mandates innerhalb einer definierten Frist veräußert.

    Die Siemens Fonds Invest GmbH prüft jährlich das weitere Vorgehen und adaptiert die verbindlichen Elemente der ESG-Strategie, sofern bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen über mehrere Berichtszeiträume keine Verringerung festzustellen ist.

    Nachhaltigkeitsinformationen

    Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

    Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
    Erklärung der Siemens Fonds Invest GmbH / Version: 5.0 / Stand: 27.06.2025

    Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
    Negativerklärung der Siemens Fonds Invest GmbH als Finanzberater / Version: 2.0 / Stand: 29.09.2023

    Versionsverlauf und Historie der Erklärungen

    Version 1.0 der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfahktoren
    Nicht mehr gültig - Version: 1.0 / Stand: 15.12.2022

    Version 2.0 der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfahktoren
    Nicht mehr gültig - Version: 2.0 / Stand: 28.06.2023

    Version 3.0 der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfahktoren
    Nicht mehr gültig - Version: 3.0 / Stand 29.09.2023

    Version 3.1 der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
    Nicht mehr gültig - Version: 3.1 / Stand 29.09.2023

    Version 4.0 der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
    Nicht mehr gültig - Version: 4.0 / Stand 20.06.2024

    Version 1.0 Keine Berücksichtung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung
    Nicht mehr gültig - Version: 1.0 / Stand: 28.06.2023

    ESG-Policy

    Aktuelle Fassung (Stand: 02.09.2025)

    Versionsverlauf

    Vergütungspolitik

    (Stand: 30.10.2025)
    Grundsätze der Vergütungspolitik
    Die Siemens Fonds Invest GmbH ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 37 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) verpflichtet, in Bezug auf bestimmte Mitarbeitergruppen ein Vergütungssystem festzulegen und anzuwenden. Die Anforderungen an das Vergütungssystem bestimmen sich näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie). Des Weiteren sind die ESMA Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD und der OGAW-Richtlinie zu berücksichtigen.

    Grundprinzipien und Vergütungsrichtlinie
    Die Vergütungsstruktur und die Anreizsysteme sind so konzipiert, dass sie nachhaltiges und wertorientiertes Handeln fördern. Die Vergütungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentvermögen und deren Anleger im Einklang und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungsgrundsätze sind mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbar und fördern dieses; sie ermutigen nicht zu einer Übernahme von Risiken, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder Satzungen der von der Siemens Fonds Invest GmbH verwalteten Investmentvermögen sowie den Werten, und Interessen der Gesellschaft nicht vereinbar sind. Die Siemens Fonds Invest GmbH fasst die Grundprinzipien und allgemeinen Grundsätze ihrer Vergütungspolitik in einer Vergütungsrichtlinie zusammen. Die Grundprinzipien dienen als Leitlinien für die Ausgestaltung des Vergütungssystems insgesamt sowie auch bei Festlegung der Vergütung für einzelne Mitarbeitergruppen. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung der Vergütungsrichtlinie im Hinblick auf deren Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

    Vergütungssystem
    Das Vergütungssystem der Siemens Fonds Invest GmbH basiert auf deren Vergütungsgrundsätzen sowie von der Siemens AG übernommenen Leitlinien und berücksichtigt zudem gesetzliche Anforderungen und aufsichtsrechtliche Vorgaben. Aufgrund der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes hat die Siemens Fonds Invest GmbH derzeit keinen Vergütungsausschuss. An die Stelle des Vergütungsausschusses tritt eine Einkommensrunde. Diese Runde setzt sich aus den Geschäftsführern, den jeweiligen Abteilungsleitern der Siemens Fonds Invest GmbH und dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einem Vertreter des Bereichs Personalverwaltung zusammen. Sie tritt einmal jährlich unter dem Vorsitz des Aufsichtsratsvorsitzenden zusammen und dient als fester Bestandteil des jährlichen Personalprozesses zur Bewertung der Leistungen, der Vergütung und der Entwicklung des jeweiligen Mitarbeiters. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt auch die letztendliche Entscheidungsbefugnis.
    Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.
    Die Vergütung umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Die variable Vergütung bezieht sich sowohl auf individuelle, d.h. auf den jeweiligen Mitarbeiter bezogene Ziele, als auch auf finanzielle Unternehmensziele. Die Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr werden in einer individuellen, schriftlichen Zielvereinbarung mit dem betreffenden Mitarbeiter festgelegt. Hinsichtlich der konkreten Vergütungsstruktur ist zwischen verschiedenen Mitarbeitergruppen zu unterscheiden. Die Hauptkomponenten der Vergütung sind – je nach Mitarbeitergruppe - ein monatliches Grundgehalt sowie eine jährlich gewährte variable Vergütung. Die Höhe des Grundgehalts bestimmt sich typischerweise nach der ausgeübten Funktion und der Beurteilung erbrachter Leistungen, Die variable Vergütung besteht aus einer oder auch zwei erfolgsbezogenen Einkommenskomponenten, für die jeweils ein individueller Grundbetrag festgelegt wird. Als Bemessungsgrundlage liegen den variablen Einkommenskomponenten sowohl Unternehmens- wie auch Individualziele zugrunde. Darüber hinaus stellen performance-orientierte Stock Awards der Siemens AG, deren Zuteilung auf der Leistung des jeweiligen Mitarbeiters beruht, ein langfristig orientiertes variables Vergütungselement für die Geschäftsführung sowie für bestimmte leitende Mitarbeiter dar. Ferner existiert für die Geschäftsführung ein mehrjähriger „Long Term Bonus“. Der „Long Term Bonus“ wird nach Abschluss einer Drei-Jahres-Periode aus dem Durchschnitt der individuellen prozentualen Gesamtzielerreichung der letzten drei Jahre ermittelt. Auf diese Weise wird durch mehrjährige Ziele wie auch durch aufgeschobene Anteile der variablen Vergütung eine langfristige Leistungsbemessung sichergestellt. Die fixen und variablen Vergütungsbestandteile stehen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Für alle Mitarbeitergruppen werden Zielwerte für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung festgelegt, welche sicherstellen, dass im Hinblick auf die variable Vergütung keine Abhängigkeit und die notwendige Flexibilität besteht.

    Bei Mitarbeitern mit Kontrollfunktionen sind die variablen Vergütungselemente zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht unmittelbar an den Geschäftserfolg einzelner von der Kontrollfunktion überwachter Bereiche gekoppelt. Vielmehr beziehen sich die im Zusammenhang mit der variablen Vergütung zu erreichenden Ziele auf die Erfüllung der den betreffenden Mitarbeitern im Rahmen der Kontrolleinheit obliegenden Aufgaben. Schließlich erhalten die Mitarbeiter bestimmte, an die jeweilige Tarif- bzw. Vertragsgruppe sowie die Funktionsstufe gekoppelte Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter aller Vertragsgruppen die üblichen Sozial- und Nebenleistungen.

    Gerne können Sie sich an unsere Kundenbetreuung wenden, die Ihnen dieses Dokument auf Wunsch kostenlos in Papierform zur Verfügung stellt.

    Orderannahmeschlusszeiten

    Welche Orderannahmeschlusszeiten gelten für die Fonds der Siemens Fonds Invest GmbH?

    Die Siemens Fonds Invest GmbH trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Die Siemens Fonds Invest GmbH hat daher einen Orderannahmeschluss festgelegt, bis zu dem Aufträge (Orders) für die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen bei der Depotbank vorliegen müssen (Orderannahmeschluss, Cut-Off-Zeit).

    Der Orderannahmeschluss für die Erteilung von Aufträgen (Orders) bei der Depotbank der OGAW-Publikumsfonds der Siemens Fonds Invest GmbH, der HAUCK AUFHÄUSER LAMPE PRIVATBANK AG, Frankfurt am Main, endet an Ausgabe- und Rücknahmetagen um 14:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main.

    Aufträge (Orders), die bei der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss um 14:00 Uhr eingehen, werden zu dem für diesen Ausgabe- bzw. Rücknahmetag gültigen Preis/Anteilwert ausgeführt. Die Abrechnung der Orders und die Ermittlung der Preise/Anteilwerte erfolgt am darauf folgenden Wertermittlungstag.

    Aufträge (Orders), die bei der Depotbank nach dem Orderannahmeschluss um 14:00 Uhr eingehen, werden zu den für den nächsten Ausgabe- bzw. Rücknahmetag gültigen Preis/Anteilwert abgerechnet.

    Bei der Erteilung von Aufträgen (Orders) durch Anleger bei ihrer jeweiligen depotführenden Stelle sind die dort gültigen, eventuell abweichenden Orderannahmeschlusszeiten zu berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Stelle.

    Umgang mit Interessenskonflikten

    Der Umgang mit Interessenskonflikten ist im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds geregelt. Auf Wunsch stellen wir die Inhalte gerne zur Verfügung.

    Vermeidung von hohen Transaktionskosten

    Wie vermeidet die Siemens Fonds Invest GmbH zu hohe Transaktionskosten in ihren Investmentfonds?

    Da Transaktionskosten die Performance des verwalteten Investmentvermögens belasten, ist die Siemens Fonds Invest GmbH, die im alleinigen Interesse des Anlegers handelt, darum bemüht, die Umschlagshäufigkeit und die damit verbundenen Transaktionskosten stringent an die Marktsituation anzupassen. Darüber hinaus hat die Siemens Fonds Invest GmbH für jeden verwalteten Publikumsfonds eine (Soll-) Portfolioumschlagsrate festgelegt, die die jeweilige Anlagepolitik widerspiegelt. Die Gesellschaft investiert in liquide, börsengehandelte Assets, die börsentäglich zu marktgerechten Konditionen veräußert werden könnten. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass Anteilsscheinrückgaben jederzeit möglich sind, ohne dabei bestehende Anleger zu benachteiligen.

    Vermeidung von Zeitzonenarbitrage

    Welche Maßnahmen trifft die Siemens Fonds Invest GmbH, um Zeitzonenarbitrage mit Investmentanteilen zu verhindern?

    Um Spekulationen mit Investmentanteilen entgegenzuwirken, die in besonderem Maß von Marktentwicklungen in anderen Zeitzonen abhängig sind (Market Timing), hat die Siemens Fonds Invest GmbH folgende Maßnahmen getroffen:

    1. Festlegung von Order-Annahmeschlusszeiten bei der Depotbank auf 14:00 Uhr (Bitte beachten Sie, dass Aufträge bei Ihrer depotführenden Stelle dafür früher eingehen müssen. Die konkreten Annahmeschluszeiten erfragen Sie bitte individuell.).
    2. Der Anteilspreis für die jeweiligen Sondervermögen wird nach 14:00 Uhr ermittelt.

    Sonstige rechtliche Themen

    Beschwerdemanagement

    Ihre Zufriedenheit ist uns ein großes Anliegen. Sollten wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, teilen Sie unserem Vermögensanlagen-Team dies bitte mit:

    Siemens Fonds Invest GmbH
    Otto-Hahn-Ring 6
    D-81739 München

    Tel.: 089 7805-1067
    Fax: 089 7805-1060
    E-Mail: vermoegensanlagen@siemens.com

    Nach Eingang Ihres Anliegens bzw. Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Gegebenenfalls werden Sie um ergänzende Informationen gebeten. Die Geschäftsführung der Siemens Fonds Invest GmbH wird dafür Sorge tragen, dass Ihr Anliegen/Ihre Beschwerde nach Erhalt aller erforderlichen Informationen baldmöglichst bearbeitet wird. Können wir Ihr Anliegen nicht direkt lösen, erhalten Sie eine Mitteilung bezüglich Ihres Ansprechpartners und der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.

    FWW FundStars®

    Nutzung der FWW FundStars®
    Wir nutzen das Ranking System FWW FundStars® der FWW Fundservices GmbH, Haar bei München. Die hierin enthaltenen Informationen sind für die FWW Fundservices GmbH und/oder deren Inhalte-Anbieter urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Die mit Hilfe einer speziellen Berechnungsmethodik durch die FWW Fundservices GmbH, Haar bei München, jeweils errechnete Anzahl der FWW FundStars® stellt keine Kauf-, Verkauf- oder Haltens-Empfehlung dar und dient nicht der Anlageberatung. Die FWW Fundservices GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der FWW FundStars® zugrundeliegenden Berechnung. Die FWW Fundservices GmbH trifft mit der Berechnung der FWW FundStars® keinerlei Aussage zur zukünftigen Wertentwicklung eines Fondsprodukts. Die Beurteilung der zukünftigen Chancen und Risiken eines Investmentfonds bleibt vollständig dem Nutzer bzw. dessen Vermögens- oder Anlageberater überlassen. Das nachfolgende Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die Berechnungsmethodik der FWW FundStars® .

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter www.fww.de.

    FWW FundStars ® Berechnungsmethodik

    MSCI Inc.

    Disclaimer Lizenzvertrag MSCI Inc. (Siemens Global Equities) THIS FUND IS NOT SPONSORED, ENDORSED, SOLD OR PROMOTED BY MSCI INC. (“MSCI”), ANY OF ITS AFFILIATES, ANY OF ITS INFORMATION PROVIDERS OR ANY OTHER THIRD PARTY INVOLVED IN, OR RELATED TO, COMPILING, COMPUTING OR CREATING ANY MSCI INDEX (COLLECTIVELY, THE “MSCI PARTIES”). THE MSCI INDEXES ARE THE EXCLUSIVE PROPERTY OF MSCI. MSCI AND THE MSCI INDEX NAMES ARE SERVICE MARK(S) OF MSCI OR ITS AFFILIATES AND HAVE BEEN LICENSED FOR USE FOR CERTAIN PURPOSES BY SIEMENS FONDS INVEST GMBH. NONE OF THE MSCI PARTIES MAKES ANY REPRESENTATION OR WARRANTY, EXPRESS OR IMPLIED, TO THE ISSUER OR OWNERS OF THIS FUND OR ANY OTHER PERSON OR ENTITY REGARDING THE ADVISABILITY OF INVESTING IN FUNDS GENERALLY OR IN THIS FUND PARTICULARLY OR THE ABILITY OF ANY MSCI INDEX TO TRACK CORRESPONDING STOCK MARKET PERFORMANCE. MSCI OR ITS AFFILIATES ARE THE LICENSORS OF CERTAIN TRADEMARKS, SERVICE MARKS AND TRADE NAMES AND OF THE MSCI INDEXES WHICH ARE DETERMINED, COMPOSED AND CALCULATED BY MSCI WITHOUT REGARD TO THIS FUND OR THE ISSUER OR OWNERS OF THIS FUND OR ANY OTHER PERSON OR ENTITY. NONE OF THE MSCI PARTIES HAS ANY OBLIGATION TO TAKE THE NEEDS OF THE ISSUER OR OWNERS OF THIS FUND OR ANY OTHER PERSON OR ENTITY INTO CONSIDERATION IN DETERMINING, COMPOSING OR CALCULATING THE MSCI INDEXES. NONE OF THE MSCI PARTIES IS RESPONSIBLE FOR OR HAS PARTICIPATED IN THE DETERMINATION OF THE TIMING OF, PRICES AT, OR QUANTITIES OF THIS FUND TO BE ISSUED OR IN THE DETERMINATION OR CALCULATION OF THE EQUATION BY OR THE CONSIDERATION INTO WHICH THIS FUND IS REDEEMABLE. FURTHER, NONE OF THE MSCI PARTIES HAS ANY OBLIGATION OR LIABILITY TO THE ISSUER OR OWNERS OF THIS FUND OR ANY OTHER PERSON OR ENTITY IN CONNECTION WITH THE ADMINISTRATION, MARKETING OR OFFERING OF THIS FUND. ALTHOUGH MSCI SHALL OBTAIN INFORMATION FOR INCLUSION IN OR FOR USE IN THE CALCULATION OF THE MSCI INDEXES FROM SOURCES THAT MSCI CONSIDERS RELIABLE, NONE OF THE MSCI PARTIES WARRANTS OR GUARANTEES THE ORIGINALITY, ACCURACY AND/OR THE COMPLETENESS OF ANY MSCI INDEX OR ANY DATA INCLUDED THEREIN. NONE OF THE MSCI PARTIES MAKES ANY WARRANTY, EXPRESS OR IMPLIED, AS TO RESULTS TO BE OBTAINED BY THE ISSUER OF THE FUND, OWNERS OF THE FUND, OR ANY OTHER PERSON OR ENTITY, FROM THE USE OF ANY MSCI INDEX OR ANY DATA INCLUDED THEREIN. NONE OF THE MSCI PARTIES SHALL HAVE ANY LIABILITY FOR ANY ERRORS, OMISSIONS OR INTERRUPTIONS OF OR IN CONNECTION WITH ANY MSCI INDEX OR ANY DATA INCLUDED THEREIN. FURTHER, NONE OF THE MSCI PARTIES MAKES ANY EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES OF ANY KIND, AND THE MSCI PARTIES HEREBY EXPRESSLY DISCLAIM ALL WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, WITH RESPECT TO EACH MSCI INDEX AND ANY DATA INCLUDED THEREIN. WITHOUT LIMITING ANY OF THE FOREGOING, IN NO EVENT SHALL ANY OF THE MSCI PARTIES HAVE ANY LIABILITY FOR ANY DIRECT, INDIRECT, SPECIAL, PUNITIVE, CONSEQUENTIAL OR ANY OTHER DAMAGES (INCLUDING LOST PROFITS) EVEN IF NOTIFIED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES.

    Ombudsstelle

    Mehr Informationen

    Orderannahmeschlusszeiten

    Welche Orderannahmeschlusszeiten gelten für die Fonds der Siemens Fonds Invest GmbH?
    Die Siemens Fonds Invest GmbH trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Die Siemens Fonds Invest GmbH hat daher einen Orderannahmeschluss festgelegt, bis zu dem Aufträge (Orders) für die Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen bei der Depotbank vorliegen müssen (Orderannahmeschluss, Cut-Off-Zeit).

    Aufträge (Orders), die bei der Depotbank bis zum Orderannahmeschluss um 14:00 Uhr eingehen, werden zu dem für diesen Ausgabe- bzw. Rücknahmetag gültigen Preis/Anteilwert ausgeführt. Die Abrechnung der Orders und die Ermittlung der Preise/Anteilwerte erfolgt am darauf folgenden Wertermittlungstag.

    Aufträge (Orders), die bei der Depotbank nach dem Orderannahmeschluss um 14:00 Uhr eingehen, werden zu den für den nächsten Ausgabe- bzw. Rücknahmetag gültigen Preis/Anteilwert abgerechnet.

    Bei der Erteilung von Aufträgen (Orders) durch Anleger bei ihrer jeweiligen depotführenden Stelle sind die dort gültigen, eventuell abweichenden Orderannahmeschlusszeiten zu berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Stelle.

    Streitschlichtung

    Können wir im Rahmen unseres Beschwerdemanagements keine zufriedenstellende Lösung finden, können sich unsere Kunden mit Ihrem Anliegen an die die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. wenden. Die Siemens Fonds Invest GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.

    Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI lauten:
    Büro der Ombudsstelle
    BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
    Unter den Linden 42
    10117 Berlin

    Tel: (030) 6449046-0
    Fax: (030) 6449046-29
    E-mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
    www.ombudsstelle-investmentfonds.de

    US-Personen

    Zusätzlicher Hinweis für US-Personen
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