Gesetz über digitale Dienste
Alle relevanten Geschäftsbedingungen für unser Siemens-eMobility-Softwareportfolio finden Sie hier.
Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, harmonisierte Regeln für eine sichere, vorhersehbare und vertrauenswürdige Online-Umgebung festzulegen. Das DSA gilt unter anderem für Hosting-Dienste, die die Speicherung von Informationen beinhalten, die von und auf Anfrage eines Empfängers des Dienstes bereitgestellt werden. Dazu gehören Software-as-a-Service (SaaS) -Angebote wie unser Sifinity-Portfolioangebot.
Ansprechpartner für Behörden
Nach Artikel 11 des DSA müssen Vermittlungsdienste eine zentrale Anlaufstelle benennen, die eine direkte Kommunikation mit der Europäischen Kommission, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dem European Board for Digital Services bezüglich der Beantragung des DSA ermöglicht. Diese Behörden können Siemens kontaktieren, indem sie eine E-Mail an dsa-emobility.si@siemens.com.
Die Kommunikation mit dieser E-Mail-Adresse kann auf Englisch und Deutsch erfolgen.
Ansprechpartner für Leistungsempfänger
Wenn Sie Siemens nicht im Namen einer Behörde kontaktieren, sondern als Nutzer unserer SaaS-Angebote bezüglich der DSA, kontaktieren Sie uns bitte unter dsa-emobility.si@siemens.com.
Illegale Inhalte melden
Wenn es in unseren SaaS-Angeboten Inhalte gibt, die Sie für illegal halten, können Sie dies melden, indem Sie eine E-Mail an senden dsa-emobility.si@siemens.com.
Transparenzbericht
Gemäß dem DSA sind Anbieter von Vermittlungsdiensten verpflichtet, jährliche Transparenzberichte über ihre Inhaltsmoderation zu veröffentlichen. Unser Transparenzbericht, den Sie finden können unter https://www.siemens.com/en-us/company/compliance/, deckt nicht nur die Sifinity-Portfolioangebote ab, sondern umfasst auch die Suite von Business-to-Business (B2B) Software-as-a-Service (SaaS) -Anwendungen der Siemens AG. Diese Anwendungen unterstützen eine Vielzahl von Funktionen in verschiedenen Sektoren und Branchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung von Industrieanlagen und die Analyse von Maschinendaten. Diese SaaS-Anwendungen gelten möglicherweise als „Hosting-Dienste“ im Rahmen des DSA. Die Angaben und Aussagen in diesem Bericht gelten gleichermaßen für all diese SaaS-Anwendungen.