
Fördersumme und Fördergegenstand
Seit Januar 2021 können Gebäudebetreiber beim BAFA Fördermittel im Rahmen der BEG für Nichtwohngebäude beantragen. Die Fördersumme beträgt 15 % der förderfähigen Kosten und richtet sich an Modernisierungsprojekte im privaten und kommunalen Sektor.
Die Förderung umfasst:
- Installation und Austausch von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Steigerung der Gebäudeautomation
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Türen, Wand- oder Dachdämmung)
- Installation effizienter Wärmeerzeuger oder Heizungstechnik
- Maßnahmen zur Optimierung des Wärmeverteilsystems zur Steigerung der Energieeffizienz
- Fachplanung und Baubegleitung.


