Unsere Richtlinien für politisches Engagement
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Siemens‘ Dialog mit politischen Stakeholdern und delegiert die unternehmensweite Koordination und Governance an die Funktion für Regierungsangelegenheiten (Government Affairs). Innerhalb unserer Geschäfte und Landesgesellschaften ist der jeweilige Geschäfts- oder Landes-CEO für die Gewährleistung eines koordinierten Dialogs mit politischen Stakeholdern verantwortlich.
Die Funktion für Government Affairs gestaltet und koordiniert auch die Zusammenarbeit von Siemens mit externen Lobbyisten sowie die Mitgliedschaft in ausgewählten zwischengeschalteten Organisationen, wie Industrie- und Handelsverbänden oder Think Tanks. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem politischen Engagement und den Lobbytätigkeiten des Unternehmens werden im Allgemeinen von Siemens-Mitarbeitenden durchgeführt, in erster Linie von Mitarbeitenden der Funktion für Government Affairs. In einigen Ländern sind Mitarbeitende aus verwandten Funktionen wie der Kommunikations- oder Rechtsabteilung zusätzlich für unsere Aktivitäten im Bereich Government Affairs verantwortlich.
Die Siemens Business Conduct Guidelines, spezielle Compliance-Richtlinien sowie die „Grundsätze für Sponsoring-Aktivitäten, Spenden, wohltätige Zuwendungen und Mitgliedschaften“ adressieren unser politisches Engagement und unsere Lobbytätigkeiten:
Insbesondere die Business Conduct Guidelines sichern Siemens‘ Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Korruption, auch im politischen Umfeld, und sie verlangen, dass politische Aktivitäten überparteilich sind sowie ausschließlich der Unterstützung der Geschäftsziele von Siemens dienen.
Die Compliance-Richtlinien regeln den Genehmigungsprozess für Verträge mit externen Lieferanten über ein spezielles IT-Tool. Dies schließt auch externe Lobbyisten mit ein.
Die Richtlinien fordern die Vermeidung von Interessenkonflikten, wie sie sich beispielsweise aus Jobwechseln zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ergeben können („Drehtür-Effekte“). Wie in unserem auditierten Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) für das vergangene Geschäftsjahr aufgeführt, hatte „keines der im aktuellen Berichtszeitraum ernannten Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder von Siemens in den zwei Jahren vor seiner Ernennung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung inne.“
Die Compliance-Richtlinien schreiben zudem die Einhaltung geltender nationaler Transparenzanforderungen vor, wie die Eintragung in Transparenzregister.
Mit den unten aufgeführten Links [KB4] , können Sie die relevantesten Einträge von Siemens in Transparenz- und Lobbyregistern finden. Hier sind auch Mitgliedschaften in Verbänden aufgeführt, mit denen wir auf der jeweiligen nationalen, regionalen oder internationalen Ebene kooperieren:
Die „Grundsätze für Sponsoring-Aktivitäten, Spenden, wohltätige Zuwendungen und Mitgliedschaften“ regeln die Mitgliedschaft in zwischengeschalteten Organisationen. Dies beinhaltet auch die Genehmigungsprozesse für Mitgliedschaften mit Jahresbeiträgen von mehr als 5.000 € über ein spezielles IT-Tool. Sie verbieten ausdrücklich eine Mitgliedschaft des Unternehmens in politischen Parteien sowie direkte finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen, die „einen parteipolitischen Zweck oder eine parteipolitische Interessenvertretung unterstützen, etwa Wahlkampf-Veranstaltungen“.
Wie in unserem auditierten Nachhaltigkeitsbericht (CSRD) für das vergangene Geschäftsjahr aufgeführt: „Direkte politische Zuwendungen sind verboten. Potenzielle indirekte Zuwendungen, die „über zwischengeschaltete Organisationen geleistet werden, die mit bestimmten politischen Parteien oder Anliegen verbunden sind oder diese unterstützen“, werden von Siemens überwacht. Dieses Monitoring beinhaltet auch eine Durchsicht aller beauftragten externen Lobbyisten sowie Mitgliedschaften in zwischengeschalteten lobbyierenden Organisationen, deren jährlicher Mitgliedsbeitrag die Wesentlichkeitsschwelle von 5.000 € überschreitet. Im aktuellen Berichtszeitraum hat Siemens keine direkten oder indirekten finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen an politische Parteien, gewählte Vertreter oder Personen, die ein politisches Amt anstreben, getätigt.“
Allerdings können Siemens-Mitarbeiter im Rahmen der US-Gesetzgebung in den USA persönliche Spenden an das Siemens Corporation Political Action Committee (SCPAC) leisten. Dies sind keine Spenden der Siemens Corporation. Siemens darf entsprechend dem geltenden US-Bundeswahlgesetz administrative Unterstützung an SCPAC leisten, die die Kosten für den Betrieb der PAC einschließlich Lieferungen und anderer Betriebskosten (zum Beispiel Rechtskosten und Bankgebühren) umfasst, und tut dies auch. Weitere Informationen zum geltenden US-Bundeswahlgesetz finden Sie unter: www.fec.gov und www.fec.gov/rad/pacs/FederalElectionCommission-RAD-PACs.shtml (nur auf Englisch).
Politisches Engagement von Siemens Mitarbeitenden als Mandatsträger
Politisches Engagement ist für ein funktionierendes Gemeinwohl notwendig. Deshalb ermutigt und unterstützt Siemens Mitarbeitende, die die Gesellschaftsordnung mitgestalten und mitverantworten wollen, indem sie außerdienstlich ein politisches Mandat ausüben oder ehrenamtliche Aufgaben übernehmen. Wir sehen dies als Teil unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Siemens hat eine interne Richtlinie veröffentlicht, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte regionaloffice.munich.de@siemens.com