Keine Toleranz bei nicht konformen Verhalten
„Wir dulden keine Form von Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit. Korruption ist bei Siemens weltweit verboten. Für Siemens ist es entscheidend, das Korruptionsverbot im Unternehmen und bei seinen Partnern systematisch durchzusetzen.“
- SBCG, Abschnitt G.1. Fairer Wettbewerb: Integres Verhalten ist für uns selbstverständlich
Bei Siemens verfolgen wir einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Korruption, Wettbewerbsverstößen sowie anderen Verstößen gegen anwendbares Recht sowie mit Blick auf unsere eigenen internen Vorschriften einschließlich der Bestimmungen unserer Abteilung Government Affairs. Dies gilt für unsere Mitarbeiter, unsere Lieferanten und unsere Geschäftspartner. Wenn es zu einem Verstoß kommt, reagieren wir konsequent und mit Nachdruck – weltweit und auf allen Ebenen der Organisation. Für Integrität einzustehen bedeutet für Siemens: Überall dort, wo wir geschäftlich tätig sind, handeln wir in Übereinstimmung mit unseren Werten „Verantwortungsvoll – Exzellent – Innovativ“.
Bedenken hinsichtlich der Verletzung von Gesetzen und Regelungen (Compliance) können bei Siemens auf verschiedene Weisen an interne und externe Parteien gemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Behandlung von Compliance-Fällen bei Siemens folgt einem klar strukturierten Ansatz, der alle Schritte des Prozesses umfasst: Von Meldewegen über interne Untersuchungen möglicher Compliance-Verstöße bis hin zu unseren Reaktionen.
Transparenzregister
Siemens antwortet auf die steigenden Anforderungen an Offenheit und Verantwortlichkeit in politischen Interaktionen, allen voran durch die Einträge in offizielle „Transparenzregister“ auf regionaler und nationaler Ebene. Die aktuellen Einträge sind hier einsehbar:
Aufwendungen für politische Zwecke
„Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Geld, Geschenken oder anderen Vorteilen an einen Amtsträger oder Angestellten mit dem Ziel, als Gegenleistung bestimmte Vorteile gewährt zu bekommen (zum Beispiel die Vergabe von Aufträgen oder das Unterlassen einer Amtshandlung).“
- SBCG, Abschnitt G.1. Fairer Wettbewerb: Integres Verhalten ist für uns selbstverständlich
Siemens leistet keinerlei direkte finanzielle politische Zuwendungen und Spenden oder Sachleistungen an politische Parteien, deren gewählte Vertreterinnen und Vertreter oder Kandidatinnen und Kandidaten, die ein politisches Amt anstreben – zum Beispiel, um Kampagnen zu unterstützen. Unsere strikten Siemens Business Conduct Guidelines (SBCG) verbieten dies. Darüber hinaus verpflichten uns unsere Richtlinien dazu, politisch neutral zu sein.
Allerdings können Siemens-Mitarbeiter im Rahmen der US-Gesetzgebung in den USA persönliche Spenden an das Siemens Corporation Political Action Committee (SCPAC) leisten. Dies sind keine Spenden der Siemens Corporation.
„Sponsoring, Spenden und wohltätige Zuwendungen sowie Mitgliedschaften […] müssen konfessionell und politisch neutral sein […]“
- SBCG, Abschnitt G.1. Fairer Wettbewerb: Integres Verhalten ist für uns selbstverständlich
Sponsoring, Spenden, Geschenke und Bewirtungen aller Art sowie Mitgliedschaften und die Beauftragung von externen Geschäftspartnern, Agenturen und Lobbyisten im gesamten Unternehmen unterliegen zwingend einer Genehmigungspflicht unter Einbindung unserer Compliance Abteilung. Unsere internen Regeln legen eindeutig dar, dass Sponsoring nicht politisch oder religiös motiviert sein darf. Darüber hinaus muss für Einladungen von Beamten zu einer Unterhaltungsveranstaltung die Genehmigung durch einen Compliance Officer vorliegen.
Die vorstehend genannten Vorschriften sind unserem internen Rundschreiben „Grundsätze für Sponsoring-Aktivitäten, Spenden, wohltätige Zuwendungen und Mitgliedschaften“ entnommen.