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Siemens Financial Services Private Limited:

RBI Resolution Framework 2.0 für COVID-19-bedingten Stress

Version 2: Richtlinie gültig vom 6. Mai 2021 bis 30. September 2021

1.1 Einführung:Die Reserve Bank of India kündigte am 6. August 2020 den „Resolution Framework for Covid-19-related stress“ („Resolution Framework — 1.0“) an, der Kreditgebern die Möglichkeit bot, einen Abwicklungsplan für zulässige Risikopositionen umzusetzen und diese Risikopositionen unter bestimmten Bedingungen als Standard einzustufen. Das Wiederaufflammen der Covid-19-Pandemie in Indien in den letzten Wochen und die daraus resultierenden Eindämmungsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie könnten sich auf den Erholungsprozess auswirken.. Mit dem Ziel, den potenziellen Stress für einzelne Kreditnehmer, kleine Unternehmen und Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) zu verringern, hat die RBI ein neues Maßnahmenpaket angekündigt. Diese Maßnahmen entsprechen weitgehend den Konturen des Resolution Framework — 1.0, mit entsprechenden Änderungen. Diese lokalen Richtlinien wurden im Einklang mit dem „Resolution Framework — 2.0: Resolution of Covid-19-related stress“ formuliert, das von der RBI am 5. Mai 2021 unter Mitteilung Nr. 31 für Einzelpersonen und kleine Unternehmen und Mitteilung Nr. 32 für Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) angekündigt wurde. Die Richtlinie behandelt den Abwicklungsrahmen für Einzelpersonen und kleine Unternehmen in Abschnitt 1.2 und für KKMU in Abschnitt 1.3.1.2 Einzelpersonen und kleine Unternehmen:Der folgende Ansatz von SFSPL muss dem RBI-Rundschreiben vom 5. Mai 2021 über „Resolution Framework — 2.0: Lösung von Covid-19-bedingtem Stress von Einzelpersonen und kleinen Unternehmen“ entsprechen. Im SFSPL-Kontext gilt es für Kredite, die von Privatpersonen für geschäftliche Zwecke und von kleinen Unternehmen, die nicht als KKMU registriert sind, in Anspruch genommen werden. SFSPL behält sich das Recht vor, vom Kreditnehmer alle Informationen einzuholen, die für den Abschluss dieser Bewertung erforderlich sind.Zulassungskriterien für Kreditnehmer

  • Personen, die Finanzierungen für Geschäftszwecke in Anspruch genommen haben und gegenüber denen die Kreditinstitute am 31. März 2021 ein Gesamtrisiko von nicht mehr als 500 Mio. INR hatten
  • Kleine Unternehmen, einschließlich Unternehmen, die im Einzel- und Großhandel tätig sind, mit Ausnahme derjenigen, die am 31. März 2021 als Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen eingestuft wurden und gegenüber denen die Kreditinstitute am 31. März 2021 ein Gesamtrisiko von nicht mehr als 500 Mio. INR haben
  • Für das Konto des Kreditnehmers hätte keine Lösung im Sinne des Resolution Framework in Anspruch genommen werden dürfen — 1.0
  • Standardklassifizierung von Vermögenswerten in SFSPL-Büchern, Stand 31. März 2021
  • Keine Anzeichen einer Kreditschwäche vor der COVID-Störung, aber ich hatte während der COVID-Störung einen Cashflow-Stress, der sich jetzt nachhaltig auszuwirken scheint

Prozess der Einberufung des AbwicklungsprozessesDer Abwicklungsprozess unter diesem Rahmen wird als eingeleitet behandelt, wenn SFSPL und der Kreditnehmer vereinbaren, mit den Bemühungen zur Fertigstellung eines durchzuführenden Abwicklungsplans fortzufahren. Daher wird der Prozess wie folgt ablaufen:

  • Der Kreditnehmer wendet sich an SFSPL mit einem Antrag auf Einleitung des Auflösungsprozesses in diesem Fenster. Die Aufforderung zur Restrukturierung erfolgt, wenn ein Antrag des Kreditnehmers zum Zwecke der Umstrukturierung von SFSPL akzeptiert wird.
  • Nach Erhalt des Antrags des Kreditnehmers wird SFSPL ihn gemäß dem RBI-Rundschreiben vom 5. Mai 2021 zum Resolution Framework 2.0 und der vom Vorstand genehmigten Richtlinie prüfen. Die Entscheidung, innerhalb dieses Zeitfensters das Abwicklungsverfahren einzuleiten, wird von SFSPL getroffen. Jedes Kreditinstitut, das ein Risiko gegenüber dem Kreditnehmer hat, unabhängig von den Auflösungsentscheidungen von SFSPL/anderen Kreditinstituten, falls vorhanden, die Risiken gegenüber demselben Kreditnehmer haben.
  • Die Entscheidung wird dem Kreditnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines Antrags schriftlich mitgeteilt.
  • Der Abwicklungsplan sollte innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Aufrufs des Abwicklungsprozesses in diesem Zeitfenster fertiggestellt und umgesetzt werden.
  • Der Abwicklungsplan gilt nur dann als umgesetzt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  1. Alle zugehörigen Unterlagen, einschließlich der Ausführung der notwendigen Vereinbarungen zwischen SFSPL und dem Kreditnehmer sowie eventuell bereitgestellte Sicherheiten, werden von SFSPL in Übereinstimmung mit der Umsetzung des Abwicklungsplans ausgefüllt;
  2. Die Änderungen der Schuldbedingungen werden in den Büchern von SFSPL gebührend berücksichtigt; und
  3. Der Kreditnehmer ist mit SFSPL gemäß den überarbeiteten Bedingungen nicht in Verzug.

Zeitplan der Ereignisse

  • Das letzte in diesem Fenster zulässige Datum, an dem die Auflösung aufgerufen werden kann, ist der 30. September 2021.
  • Der Abwicklungsplan sollte innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Aufrufs des Abwicklungsprozesses in diesem Zeitfenster fertiggestellt und umgesetzt werden.

Zulässige Funktionen des AbwicklungsplansDer Abwicklungsplan kann jede Aktion/jeden Plan/jede Reorganisation beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Umplanung von Zahlungen
  • Umwandlung aller aufgelaufenen oder noch aufgelaufenen Zinsen in eine andere Kreditfazilität
  • Änderungen der Betriebskapitalsanktionen
  • Gewährung eines Moratoriums für maximal 2 Jahre ab dem Datum der Umsetzung des Abwicklungsplans
  • Verlängerung der Restlaufzeit mit/ohne Zahlungsmoratorium, sodass die Gesamtobergrenze für die Verlängerung der Restlaufzeit, einschließlich der Moratoriumsfrist, falls eine solche zulässig ist, zwei Jahre beträgt
  • Umwandlung eines Teils der Schulden in Instrumente wie Eigenkapital, Schuldverschreibungen usw.
  • In jedem Fall sind Kompromissvereinbarungen nicht zulässig.

Klassifizierung, Bereitstellung von Vermögenswerten und Berichterstattung über Kreditinformationen

  • Wenn der Abwicklungsplan unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen umgesetzt wird, kann die als Standard eingestufte Vermögensklassifizierung des Kreditnehmerkontos beibehalten werden. Wohingegen Kreditnehmerkonten, die zwischen dem 1. April 2021 und dem Datum der Umsetzung möglicherweise in die NPA-Kategorie gefallen sind, zum Zeitpunkt der Umsetzung des Abwicklungsplans auf Standard hochgestuft werden.
  • In Bezug auf Kreditnehmer, bei denen das Abwicklungsverfahren eingeleitet wurde, kann SFSPL zusätzliche Finanzierungen sogar vor der Umsetzung des Plans genehmigen, um die vorläufigen Liquiditätsanforderungen des Kreditnehmers zu erfüllen. Diese zusätzliche Finanzierungsfazilität kann bis zur Umsetzung des Plans als „Standard“ eingestuft werden, unabhängig von der tatsächlichen Leistung des Kreditnehmers in der Zwischenzeit. Wenn der Abwicklungsplan jedoch nicht innerhalb der festgelegten Fristen umgesetzt wird, richtet sich die Klassifizierung der zusätzlichen Finanzmittel nach der tatsächlichen Leistung des Kreditnehmers in Bezug auf diese zusätzliche Finanzierung oder nach der Leistung der übrigen Kreditfazilitäten, je nachdem, welcher Wert schlechter ist.
  • Die Bereitstellung erfolgt gemäß den von der RBI festgelegten Normen für lokale Bücher und gemäß den COF-Richtlinien für globale Bücher.
  • Für die Zwecke der Kreditauskunft werden die Konten als umstrukturiert behandelt und unterliegen daher den jeweiligen Richtlinien der Kreditinformationsunternehmen, die für Konten gelten, die umstrukturiert werden.

Schulden, die zuvor im Rahmen des Abwicklungsrahmens beglichen wurden — 1.0

  • In Fällen, in denen der Abwicklungsplan im Rahmen des Abwicklungsrahmens — 1.0 umgesetzt wurde und in denen der Abwicklungsplan kein Moratorium oder Moratorium von weniger als zwei Jahren und/oder eine Verlängerung der Restlaufzeit um einen Zeitraum von weniger als zwei Jahren vorgesehen hatte, kann SFSPL dieses Zeitfenster nutzen, um solche Pläne nur in dem Umfang zu ändern, in dem die Dauer des Moratoriums bzw. der Verlängerung der Restlaufzeit vorbehaltlich der Obergrenzen verlängert wird. Die Gesamtobergrenzen für das Moratorium und/oder die Verlängerung der Restlaufzeit, die im Rahmen des Abwicklungsrahmens — 1,0 gewährt wurden, und dieser Rahmen zusammen betragen zwei Jahre. Die Zeitpläne und der Prozess der Umsetzung bleiben die gleichen, wie sie für Resolution Framework — 2.0 erwähnt wurden.

1.3 Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen:Der folgende Ansatz von SFSPL muss dem RBI-Rundschreiben vom 5. Mai 2021 zum „Resolution Framework 2.0 — Lösung von Covid-19-bedingten Belastungen durch Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (MSME)“ entsprechen. Im SFSPL-Kontext gilt es für Unternehmen, die als KKMU registriert sind. SFSPL behält sich das Recht vor, vom Kreditnehmer alle Informationen einzuholen, die für den Abschluss dieser Bewertung erforderlich sind.Zulassungskriterien für Kreditnehmer

  • Der Kreditnehmer sollte zum 31. März 2021 gemäß der Gazette Notification S.O. 2119 (E) vom 26. Juni 2020 als Mikro-, Klein- oder Mittelunternehmen eingestuft werden
  1. Wenn der Kreditnehmer nicht im Udyam-Registrierungsportal registriert ist, muss eine solche Registrierung vor dem Datum der Umsetzung des Umstrukturierungsplans abgeschlossen sein, damit der Plan als umgesetzt betrachtet wird.
  • Der Kreditnehmer ist am Tag der Umsetzung der Umstrukturierung GST-registriert. Diese Bedingung gilt jedoch nicht für KKMU, die von der GST-Registrierung ausgenommen sind. Dies wird auf der Grundlage der am 31. März 2021 geltenden Freigrenze festgelegt.
  • Gesamtrisiko (fondsbasierte und nicht fondsbasierte Limits) gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 500 Mio. INR oder weniger, Stand 31. März 2021
  • Standardklassifizierung von Vermögenswerten in den Büchern von SFSPL, Stand 31. März 2021
  • Das Konto des Kreditnehmers wurde nicht gemäß den MSME-Umstrukturierungsrundschreiben der RBI vom 1. Januar 2019, 11. Februar 2020 und 6. August 2020 umstrukturiert
  • Keine Anzeichen einer Kreditschwäche vor der COVID-Störung, aber ich hatte während der COVID-Störung einen Cashflow-Stress, der sich jetzt nachhaltig auszuwirken scheint

Prozess der Einberufung des AbwicklungsprozessesEine Restrukturierung unter diesem Rahmen wird als in Anspruch genommen behandelt, wenn SFSPL und der Kreditnehmer vereinbaren, mit den Bemühungen zur Fertigstellung eines umzusetzenden Umstrukturierungsplans fortzufahren. Daher wird der Prozess wie folgt ablaufen:

  • Der Kreditnehmer wendet sich mit einem Antrag an SFSPL, innerhalb dieses Zeitfensters eine Restrukturierung einzuleiten.
  • SFSPL prüft den Antrag gemäß dem RBI-Rundschreiben vom 5. Mai 2021 zum Resolution Framework 2.0 und der vom Vorstand genehmigten Richtlinie. Die Entscheidung, innerhalb dieses Zeitfensters das Abwicklungsverfahren einzuleiten, wird von SFSPL getroffen. Jedes Kreditinstitut, das ein Risiko gegenüber dem Kreditnehmer hat, unabhängig von den Auflösungsentscheidungen von SFSPL/anderen Kreditinstituten, falls vorhanden, die Risiken gegenüber demselben Kreditnehmer haben.
  • Die Entscheidung wird dem Kreditnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines Antrags schriftlich mitgeteilt.
  • Der Umstrukturierungsplan sollte innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Einleitung des Abwicklungsprozesses innerhalb dieses Zeitfensters fertiggestellt und umgesetzt werden.
  • Wenn der Kreditnehmer nicht im Udyam-Registrierungsportal registriert ist, muss eine solche Registrierung vor dem Datum der Umsetzung des Umstrukturierungsplans abgeschlossen sein, damit der Plan als umgesetzt betrachtet wird.

Zeitplan der Ereignisse

  • Das letzte in diesem Fenster zulässige Datum, an dem die Auflösung aufgerufen werden kann, ist der 30. September 2021.
  • Der Umstrukturierungsplan sollte innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Einleitung des Abwicklungsprozesses innerhalb dieses Zeitfensters fertiggestellt und umgesetzt werden.

Zulässige Merkmale der RestrukturierungDies wird den „Zulässigen Funktionen des Abwicklungsplans“ entsprechen, die für Einzelpersonen und kleine Unternehmen erwähnt wurden.Klassifizierung, Bereitstellung von Vermögenswerten und Berichterstattung über Kreditinformationen

  • Wenn der Restrukturierungsplan unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen umgesetzt wird, kann die als Standard eingestufte Vermögensklassifizierung des Kreditnehmerkontos beibehalten werden. Dagegen können die Konten der Kreditnehmer, die zwischen dem 1. April 2021 und dem Datum der Umsetzung möglicherweise in die NPA-Kategorie gefallen sind, zum Zeitpunkt der Umsetzung des Umstrukturierungsplans auf Standard hochgestuft werden.
  • Die Bereitstellung erfolgt gemäß den von der RBI festgelegten Normen für lokale Bücher und gemäß den COF-Richtlinien für globale Bücher.
  • Für die Zwecke der Kreditauskunft werden die Konten als umstrukturiert behandelt und unterliegen daher den jeweiligen Richtlinien der Kreditinformationsunternehmen, die für Konten gelten, die umstrukturiert werden.

Schulden, die zuvor im Rahmen des Abwicklungsrahmens beglichen wurden — 1.0In diesem Framework sind keine weiteren Erweiterungen/Auflösungen für KKMU verfügbar.1.4 Offenlegungspflicht:Die Offenlegungspflichten entsprechen den Vorschriften und in den Formaten, die in den Benachrichtigungen der RBI vorgesehen sind.1.5 Bearbeitung von Beschwerden:Wenn die Beschwerde/der Streitfall vom Verkaufsleiter nicht behoben wird, kann sich der Kunde innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach der letzten Mitteilung an den Nodal Grievance Redressal Officer von SFSPL wenden. Herr Harsh Nangalia wurde zum Nodal Grievance Redressal Officer ernannt und ist erreichbar unter: sfs.compliance.in@siemens.com.