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Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste

Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, harmonisierte Regeln für eine sichere, vorhersehbare und vertrauenswürdige Online-Umgebung festzulegen, die für Vermittlungsdienste gilt, die unter anderem Nutzer mit Waren, Dienstleistungen und Inhalten anderer verbinden.

Zentrale Anlaufstelle für Behörden und Nutzer

Artikel 11 des DSA schreibt vor, dass Online-Plattformen eine zentrale Anlaufstelle benennen müssen, die eine direkte Kommunikation mit der Europäischen Kommission, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dem European Board for Digital Services bezüglich der Beantragung des DSA ermöglicht. Diese Behörden können Siemens bezüglich der DSA wie folgt kontaktieren: buildingx_dsa.si@siemens.com. Die Kommunikation mit dieser E-Mail-Adresse kann auf Englisch und Deutsch erfolgen.

Wenn Sie Siemens als Nutzer bezüglich des Digital Services Act kontaktieren, können Sie uns unter kontaktieren buildingx_dsa.si@siemens.com.

Illegale Inhalte melden

Wenn es in unseren Building X Services Inhalte gibt, die Sie für illegal halten, können Sie dies melden, indem Sie eine E-Mail an senden buildingx_dsa.si@siemens.com.

Bevollmächtigter Vertreter in der EU: Siemens AG, DE-76437 Rastatt