Hauptversammlung
Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionäre, die den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service für die Online-Anmeldung zu Hauptversammlungen der Siemens AG, Online-Eintrittskartenbestellung, Online-Briefwahl, Online-Vollmachts- und Weisungserteilung bzw. deren Online-Änderung nutzen. Sie gelten auch für alle Aktionäre, die die Live-Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice verfolgen, sowie für alle Aktionäre, die für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind. Der elektronische Versand umfasst insbesondere E-Mail. Die Siemens AG behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und welche elektronischen Versandmittel angeboten werden.
Die von uns getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch noch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Weder die Siemens AG oder die von ihr beauftragen Dienstleister noch die von Ihnen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (nachfolgend gemeinsam „Intermediäre“), haben Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die Siemens AG und die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernehmen die Siemens AG und die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Internetservice oder die Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es der Siemens AG zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei technischen Problemen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer. Außerdem steht Ihnen die Aktionärs-Hotline zur Verfügung, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer + 49 (0)89 7805 1200 erreichen können.
a. Allgemeine Hinweise
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service nach Log-in über „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ zur Hauptversammlung anmelden. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen unser Internetservice für Ihre Eintrittskartenbestellung, Online-Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung einschließlich eines Wechsels zwischen diesen Möglichkeiten bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Änderungsmöglichkeit endet. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Hinweise in der Einberufung, insbesondere zum Anmeldeschluss und dem sogenannten Technical Record Date.
Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärsnummern erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch.
Bei mehreren form- und fristgerechten Erklärungen des Aktionärs wird die zeitlich zuletzt zugegangene als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen über den Internetservice am Tag der Hauptversammlung nicht berücksichtigt werden, solange Sie als Aktionär in der Hauptversammlung mit Ihrer Eintrittskarte persönlich anwesend sind.
Bei Anmeldungen durch Intermediäre gelten folgende Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres Internetservice: Bei der Anmeldung durch Intermediäre aufgrund von Dauervollmachten kann die Vollmachts- und Weisungserteilung aus technischen Gründen nicht im Internetservice angezeigt werden. Die Möglichkeit zur Änderung der Stimmrechtsausübung über den Internetservice bleibt hiervon unberührt. Bei Verwendung unseres Internetservice zur Änderung der Anmeldung ist eine eventuelle anderweitige Anmeldung mit der gleichen Aktionärsnummer durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht gegenstandslos.
Wir empfehlen Ihnen, unser Internetangebot so frühzeitig zu nutzen, dass Sie bei eventuellen Störungen eine fristgerechte Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis noch anderweitig formgerecht vornehmen können. Aktionäre, die für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind und deshalb keine Anmeldeunterlagen mehr per Post erhalten, bitten wir, sich bei Störungen an die Aktionärs-Hotline zu wenden, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer + 49 (0)89 7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.
b. Zugangsdaten und Online-Zugang zum Internetservice
Der Zugang zu unserem Internetservice ist passwortgeschützt. Das Gleiche gilt für die Übertragung der Hauptversammlung im Internetservice. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer (PIN) bzw. Ihres selbst vergebenen Zugangspassworts. Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer (PIN) finden Sie bitte in den Ihnen zugesandten Unterlagen. Falls Sie bereits mit selbst vergebenem Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, verwenden Sie bitte anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort (PIN).
Falls Sie die Einladung zur Hauptversammlung auf elektronischem Weg erhalten und noch kein eigenes Zugangspasswort vergeben haben, Ihr Zugangspasswort vergessen haben oder dieses zurückgesetzt wurde, fordern Sie bitte über die Funktion „Zugangspasswort anfordern“ auf der Startseite des Internetservice unter Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der für den elektronischen Versand hinterlegten E-Mail-Adresse zunächst ein temporär gültiges Zugangspasswort an. Nach Erhalt des temporär gültigen Zugangspassworts vergeben Sie ein eigenes Zugangspasswort, das Sie für die Nutzung des Internetservice verwenden.
Falls Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.
c. Eintrittskartenbestellung für Aktionär oder Vertreter
Im Internetservice können Sie für sich oder einen Vertreter eine Eintrittskarte bestellen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf, loggen sich ein und wählen anschließend „Eintrittskarte für Aktionär oder Vertreter“. Bitte beachten Sie, dass kurz vor der Hauptversammlung bestellte Eintrittskarten unter Umständen auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können und daher am Veranstaltungsort für Sie hinterlegt werden. Alternativ können Sie sich die Eintrittskarte per E-Mail auf Ihr Smartphone zusenden lassen oder direkt selbst ausdrucken.
Bei Bestellung eines Vertreters wird mit der unter Verwendung unseres Internetservice erteilten Vollmacht zugleich gegenüber der Siemens AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.
Sie können Ihre Eintrittskartenbestellung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung widerrufen, indem Sie eine andere Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (z.B. Online-Briefwahl) auswählen.
Wenn Sie eine Eintrittskarte für sich bestellt haben, aber nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einer Person Ihrer Wahl Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zu erteilen. Füllen Sie bitte hierfür die Vollmacht auf der Ihnen zugesandten oder selbst ausgedruckten Eintrittskarte aus und übergeben Sie die Eintrittskarte dieser Person. Wenn Sie die Eintrittskarte per E-Mail erhalten haben, drucken Sie bitte das Vollmachtsformular im Anhang dieser E-Mail aus und übergeben es ausgefüllt an Ihren Vertreter oder leiten diese E-Mail – ergänzt um die Angaben zur Vollmacht – an Ihren Vertreter weiter. Alternativ können Sie im Internetservice Ihre Eintrittskartenbestellung widerrufen, indem Sie eine andere Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (z.B. Online-Briefwahl) auswählen. Eine Vollmacht an eine Person Ihrer Wahl können Sie dann im nächsten Schritt erteilen.
Wenn Sie eine Eintrittskarte für einen Vertreter bestellt haben, aber die von Ihnen bevollmächtigte Person nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen kann oder möchte, können Sie im Internetservice unter „Widerruf Vollmacht / Vollmacht neuer Vertreter“ die Eintrittskartenbestellung für den bevollmächtigten Dritten widerrufen oder einer anderen Person Ihrer Wahl Vollmacht erteilen. Alternativ hat die von Ihnen bevollmächtigte Person die Möglichkeit, einer Person ihrer Wahl Untervollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zu erteilen. Hierzu ist die Vollmacht auf der zugesandten oder selbst ausgedruckten Eintrittskarte auszufüllen und die Eintrittskarte dieser Person zu übergeben. Wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person die Eintrittskarte per E-Mail erhalten hat, ist das Vollmachtsformular im Anhang dieser E-Mail auszufüllen und ausgefüllt der anderen Person zu übergeben oder diese E-Mail – ergänzt um die Angaben zur Vollmacht – an diese Person weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).
d. Online-Briefwahl
Im Internetservice können Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben (Online-Briefwahl). Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Wählen Sie nach Log-in „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ und anschließend „Online-Briefwahl“.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Briefwahlstimmen bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung abgeben oder ändern und Ihre Online-Briefwahl samt zugehöriger Stimmabgabe widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Internetservice keine Briefwahlstimmen abgeben können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich bzw. bekannt gemacht worden sind bzw. soweit diese erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden. Ebenso können über den Internetservice keine Wortmeldungen oder Auskunftsverlangen, keine Anträge und Wahlvorschläge, keine Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).
e. Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Im Internetservice können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf, loggen sich ein und wählen „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ und anschließend „Vollmacht an Stimmrechtsvertreter“.
Mit der unter Verwendung unseres Internetservice erteilten Vollmacht wird zugleich gegenüber der Siemens AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stimmen gemäß Ihren Weisungen ohne Offenlegung Ihres Namens, d.h. „im Namen dessen, den es angeht“, ab. Bitte beachten Sie, dass sie das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilen, und dass sie das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bitte beachten Sie gleichfalls, dass Sie bei Nutzung des Internetservice keine Weisungen erteilen können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich bzw. bekannt gemacht worden sind bzw. soweit diese erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Redebeiträgen und Auskunftsverlangen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen oder ändern und Ihre Vollmacht samt zugehöriger Weisungen widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.
Bevollmächtigte – einschließlich bevollmächtigter Intermediäre – können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.
Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).
f. Bevollmächtigung von Intermediären
Im Rahmen der Bevollmächtigung von Intermediären ist zu unterscheiden zwischen Intermediären, die am Internetservice teilnehmen, und solchen, die nicht teilnehmen.
i) Am Internetservice teilnehmende Intermediäre können Sie über den Internetservice bevollmächtigen. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Loggen Sie sich ein und wählen Sie „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ und anschließend „Vollmacht an Intermediär, Aktionärsvereinigung oder andere“.
Mit der unter Verwendung unseres Internetservice erteilten Vollmacht wird zugleich gegenüber der Siemens AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Sie Ihre Weisungen an Intermediäre bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung erteilen oder ändern und Ihre Vollmacht samt zugehöriger Weisungen widerrufen und eine andere Möglichkeit der Stimmrechtsausübung auswählen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Internetservice keine Weisungen erteilen können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich bzw. bekannt gemacht worden sind bzw. soweit diese erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden. Ebenso können über den Internetservice keine Wortmeldungen oder Auskunftsverlangen, keine Anträge und Wahlvorschläge, keine Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Besonderheiten bei einer eventuellen anderweitigen Anmeldung durch einen Intermediär aufgrund einer Dauervollmacht (siehe oben Ziffer 3a.).
ii) Wenn Sie einen nicht am Internetservice teilnehmenden Intermediär zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, senden wir Ihnen auf Verlangen gerne ein Vollmachtsformular zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer + 49 (0)89 7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.
Sprechen Sie Ihren Intermediär an, um sich nach den Modalitäten der Stimmrechtsausübung zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass viele Kreditinstitute nicht mehr bereit sind, Stimmrechte zu vertreten.
Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich der bevollmächtigte Intermediär verantwortlich.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre der Siemens AG ab Beginn der Hauptversammlung mit Bild und Ton live über den Internetservice unter der Internetadresse www.siemens.com/hv-service übertragen. Die Live-Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 und § 118a Aktiengesetz. Hinweise zum Online-Zugang finden sich oben im Abschnitt 3.b „Zugangsdaten und Online-Zugang zum Internetservice“.
Eine Aufzeichnung der gesamten Live-Übertragung erfolgt nicht. Unter www.siemens.com/hauptversammlung steht nach der Hauptversammlung eine Aufzeichnung der Eröffnung der Hauptversammlung und der Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden zur Verfügung.
Über den Internetservice kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung abgerufen werden. Rufen Sie hierfür den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf und wählen Sie nach Log-in „Bestätigung über die Stimmenzählung“. Die Bestätigung wird in diesem Fall über den Internetservice erteilt. Alternativ kann sich der Abstimmende an die Aktionärs-Hotline wenden, die von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 zu erreichen ist. Hinweise zum Online-Zugang finden sich oben im Abschnitt 3.b „Zugangsdaten und Online-Zugang zum Internetservice“.
a. Einwilligung
Damit wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG elektronisch zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung.
(1) Einwilligung über den Internetservice
Diese Einwilligung können Sie über den Internetservice erteilen, indem Sie sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren.
(2) Anderweitige Zustimmung
Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie einem entsprechenden Verlangen unsererseits, Ihnen die Einladungsunterlagen nur noch elektronisch zuzusenden, nicht fristgemäß widersprechen und Ihre Zustimmung auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen.
b. Allgemeine Hinweise
Wenn Sie bis ca. sieben Wochen vor einer Hauptversammlung der Siemens AG für den elektronischen Versand registriert sind, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung in elektronischer Form an die im Aktienregister für den elektronischen Versand registrierte E-Mail-Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.
Bitte informieren Sie uns, falls Sie Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben, obwohl Sie für den elektronischen Versand registriert sind. Hierfür steht Ihnen die Aktionärs-Hotline unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer + 49 (0)89 7805 1200, Montag - Freitag 9.00 – 17.00 Uhr (MEZ / MESZ), zur Verfügung.
c. Registrierungsdaten
E-Mail-Adresse
Sollten wir bei elektronischen Mitteilungen, die wir Ihnen im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung zusenden, eine Rückmeldung über die technische Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Einladung wieder per Post zu. Im Übrigen ist jede(r) Aktionär(in) selbst dafür verantwortlich, dass die im Aktienregister für den elektronischen Versand registrierte E-Mail-Adresse funktionsfähig ist und eingehende elektronische Mitteilungen gelesen werden. Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service mit. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Funktion nur zur Verfügung steht, wenn Sie mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind.
Zugangspasswort
Über den Internetservice können Sie ein eigenes Zugangspasswort vergeben. Halten Sie dieses bitte geheim. Es dient Ihnen künftig nicht nur für eine Änderung Ihrer Registrierungsdaten und eine Änderung Ihrer im Aktienregister eingetragenen Postanschrift (in diesem Fall ist zusätzlich eine Meldung Ihrerseits an Ihre Depotbank erforderlich), sondern auch zur Nutzung des Internetservice für sämtliche (d.h. sowohl virtuelle als auch Präsenz-) Hauptversammlungen der Siemens AG. Wenn es Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen, behalten wir uns vor, selbst vergebene Zugangspasswörter zurückzusetzen.
Sofern Sie die Einladung zur Hauptversammlung auf elektronischem Weg erhalten und noch kein eigenes Zugangspasswort vergeben haben, Ihr Zugangspasswort vergessen haben oder dieses zurückgesetzt wurde, fordern Sie bitte über die Funktion „Zugangspasswort anfordern“ des Internetservice unter Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der für den elektronischen Versand hinterlegten E-Mail-Adresse ein temporär gültiges Zugangspasswort an und vergeben anschließend ein neues eigenes Zugangspasswort. Zudem steht Ihnen die Aktionärs-Hotline unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) zur Verfügung.
d. Anmeldung zur Hauptversammlung nach Registrierung
Sobald Sie für den elektronischen Versand registriert sind, senden wir Ihnen das gedruckte Formular für die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht mehr an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse, sondern versenden die Einladung zur Hauptversammlung ausschließlich elektronisch an die im Aktienregister für den elektronischen Versand registrierte E-Mail-Adresse. Sie können sich über den Internetservice zur Hauptversammlung anmelden und anschließend eine Eintrittskarte für sich oder einen von Ihnen ausgewählten Bevollmächtigten bestellen, sich für die Online-Briefwahl entscheiden oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern oder den am Internetservice teilnehmenden Intermediären Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen.
e. Änderung Ihrer Registrierungsdaten; Widerruf der Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung
Wenn Sie sich zuvor mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, können Sie über den Internetservice Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort ändern. Unser Internetservice steht Ihnen ganzjährig unter www.siemens.com/hv-service zur Verfügung. Erfolgt die Änderung Ihrer elektronischen Adresse erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir diese Änderung erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen.
Die Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung ist nicht befristet und gilt daher bis auf Weiteres. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg. Sie können Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand auch über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service widerrufen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Funktion nur nach Vergabe eines selbst vergebenen Zugangspassworts für den Internetservice zur Verfügung steht.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung widerrufen, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung künftig wieder per Post zugesandt. Wenn Sie über den Internetservice widerrufen, wird Ihnen eine individuelle Zugangsnummer (PIN) angezeigt, die Sie verwenden können, bis Ihnen postalisch eine neue individuelle Zugangsnummer (PIN) übersandt wird. Erfolgt der Widerruf erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Falle werden wir uns jedoch bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse zuzusenden.
f. Zwischenzeitliche Veräußerung Ihrer Siemens-Aktien
Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der Siemens AG zu einem Zeitpunkt alle Ihre Siemens-Aktien verkauft haben, aber wieder Siemens-Aktien erwerben und diese Aktien bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung der Siemens AG für Sie im Aktienregister eingetragen sind, gilt Ihre vor Veräußerung Ihrer Aktien erteilte Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung weiter fort. Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den elektronischen Versand registrierten Aktionäre Aktien im Aktienregister eingetragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Sind für Sie zu diesem Zeitpunkt keine Aktien im Aktienregister eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung automatisch. Erwerben Sie später wieder Siemens-Aktien und werden diese Aktien für Sie im Aktienregister eingetragen, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG per Post zugesandt, sofern Sie nicht dem elektronischen Versand zustimmen.
Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z.B. Ehepaaren) diejenige Person, die den Internetservice nutzt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft hierzu bevollmächtigt sein muss. Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen muss diejenige Person, die den Internetservice nutzt, von der Personengesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, bevollmächtigt oder für die juristische Person / Personengesellschaft vertretungsberechtigt sein. Als Nutzer unseres Internetservice bestätigen Sie gegenüber der Siemens AG, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.
Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer (PIN) bzw. Ihr Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.
Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die Aktionärs-Hotline sperren lassen. Diese steht Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0800 – 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer + 49 (0)89 7805 1200 zur Verfügung. Alternativ schreiben Sie uns bitte unter Angabe ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de. Falls Sie bereits mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, sollten Sie zumindest Ihr Zugangspasswort ändern. Nach der Sperrung können eine Anmeldung unter Berücksichtigung des Anmeldeschlusses, Eintrittskartenbestellung, Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis noch anderweitig erfolgen, wobei Form und Frist zu beachten sind.
Bitte achten Sie auch darauf, den Internetservice ordnungsgemäß zu beenden, indem Sie sich ausloggen. Ein ordnungsgemäßes Beenden des Programms verhindert auch, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können.
Ihre Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Online-Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung oder eine Änderung sowie eine Änderung Ihrer Daten ist erst dann registriert, wenn Ihnen die Quittung der jeweiligen Transaktion angezeigt wird. Falls das Programm zu einem früheren Zeitpunkt abgebrochen wird (z.B. durch die Schaltfläche „Logout“ oder durch Schließen des Fensters), wird Ihre Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Online-Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung oder eine Änderung bzw. eine Änderung Ihrer Daten nicht ordnungsgemäß registriert.
Das Aktienrecht erlaubt es uns, die Registerdaten sowie die nach § 67 Abs. 4 S. 2 und 3 AktG mitgeteilten Daten unserer Aktionäre zur Werbung für das Unternehmen zu verwenden, soweit Sie einer solchen Verwendung Ihrer Daten nicht widersprechen.
Wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als im Aktienregister eingetragene(r) Aktionär(in) keine Werbung für das Unternehmen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an
hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg. Kosten entstehen Ihnen, mit Ausnahme der Übermittlungskosten nach den Basistarifen, hierfür nicht.
Auf Ihr Widerspruchsrecht werden wir Sie jedes Mal ausdrücklich aufmerksam machen, wenn wir Ihre im Aktienregister gespeicherten Daten zur Werbung für das Unternehmen verwenden. Wenn Sie der Nutzung Ihrer Aktionärsdaten zu Werbezwecken widersprechen, beeinflusst das in keiner Weise Ihre Registrierung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung im Übrigen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, dem Internetservice und dem Aktienregister finden Sie unter
www.siemens.com/hv-datenschutz. Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.siemens.com/datenschutz.
Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z.B. Ehepaaren) diejenige Person, die den Internetservice nutzt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft hierzu bevollmächtigt sein muss. Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen muss diejenige Person, die den Internetservice nutzt, von der Personengesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, bevollmächtigt oder für die juristische Person / Personengesellschaft vertretungsberechtigt sein. Als Nutzer unseres Internetservice bestätigen Sie gegenüber der Siemens AG, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.
Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer (PIN) bzw. Ihr Zugangspasswort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.
Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über die Aktionärs-Hotline sperren lassen. Diese steht Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ/MESZ) unter der Telefonnummer 0800 10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0)89 7805 1200 zur Verfügung. Alternativ schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de. Falls Sie bereits mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, sollten Sie zumindest Ihr Zugangspasswort ändern. Nach der Sperrung können eine Anmeldung unter Berücksichtigung des Anmeldeschlusses, Briefwahl, Vollmachts- und Weisungserteilung und deren Nachweis sowie Adressänderung und – im Fall einer Präsenz-Hauptversammlung – Eintrittskartenbestellung noch anderweitig erfolgen, wobei Form und Frist zu beachten sind. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer virtuellen Hauptversammlung die Ausübung des Rederechts im Wege der Videokommunikation, die Erklärung von Widersprüchen, die Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis und die Verfolgung der Live-Übertragung der gesamten Hauptversammlungen im Internet nur über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service erfolgen kann.
Bitte achten Sie auch darauf, den Internetservice ordnungsgemäß zu beenden. Ein ordnungsgemäßes Beenden des Programms verhindert auch, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können. Die von Ihnen vorgenommene Aktion ist erst dann registriert, wenn Ihnen die Quittung der jeweiligen Transaktion angezeigt wird. Falls das Programm zu einem früheren Zeitpunkt abgebrochen wird (z.B. durch die Schaltfläche „Logout“ oder durch Schließen des Fensters), wird die von Ihnen vorgenommene Aktion nicht ordnungsgemäß registriert.
Das Aktienrecht erlaubt es uns, die Registerdaten sowie die nach § 67 Abs. 4 S. 2 und 3 AktG mitgeteilten Daten unserer Aktionäre zur Werbung für das Unternehmen zu verwenden, soweit Sie einer solchen Verwendung Ihrer Daten nicht widersprechen.
Wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als im Aktienregister eingetragene(r) Aktionär(in) keine Werbung für das Unternehmen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg. Kosten entstehen Ihnen, mit Ausnahme der Übermittlungskosten nach den Basistarifen, hierfür nicht.
Auf Ihr Widerspruchsrecht werden wir Sie jedes Mal ausdrücklich aufmerksam machen, wenn wir Ihre im Aktienregister gespeicherten Daten zur Werbung für das Unternehmen verwenden. Wenn Sie der Nutzung Ihrer Aktionärsdaten zu Werbezwecken widersprechen, beeinflusst das in keiner Weise Ihre Registrierung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung im Übrigen.
Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, dem Internetservice und dem Aktienregister finden Sie unter www.siemens.com/hv-datenschutz. Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.siemens.com/datenschutz. Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg.