Hauptversammlung - FAQs
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufigen Fragen zu den Themen Hauptversammlung und Anmeldung sowie zum Internetservice.
Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft fand am Donnerstag, 12. Februar 2026, 10.00 Uhr (MEZ), als Präsenzveranstaltung in der Olympiahalle München, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München statt.
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis Donnerstag, 5. Februar 2026, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Siemens Aktiengesellschaft unter
Siemens Hauptversammlung
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20636 Hamburg
Telefaxnummer: +49 (0) 89/2070-37951
E-Mail-Adresse: hv-service.siemens@adeus.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung elektronisch unter der Internetadresse
www.siemens.com/hv-service
anmelden.
Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist – unabhängig von etwaigen Depotbeständen – der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 6. Februar 2026 bis einschließlich 12. Februar 2026 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 12. Februar 2026 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 5. Februar 2026.
Die Eröffnung der Hauptversammlung und die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden können unter www.siemens.com/hauptversammlung live über das Internet verfolgt werden.
Für Aktionäre der Siemens AG wird die gesamte Hauptversammlung mit Bild und Ton live über den Internetservice unter der Internetadresse www.siemens.com/hv-service übertragen.
Ja.
Bei oder nach der Anmeldung können Sie auswählen, ob Sie selbst an der Hauptversammlung teilnehmen und hierfür eine Eintrittskarte bestellen wollen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen oder ob Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder andere Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär (wie etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder einen anderen Dritten – bevollmächtigen wollen. Einzelheiten zu diesen Möglichkeiten sind in der Einberufung unter www.siemens.com/hauptversammlung näher erläutert.
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte werden auf Wunsch zu einem reservierten Servicebereich begleitet, von dem aus man die Hauptversammlung gut verfolgen kann. Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter an der Eingangskontrolle.
Auf bestimmten Plätzen in der Arena der Olympiahalle wird das Hören durch eine Induktionsschleife erleichtert. In diesem Bereich steht ebenfalls ein Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung.
Wenden Sie sich für weitere Fragen dazu bitte an unsere Mitarbeiter an der Eingangskontrolle oder an den Informationsschaltern.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten aufgrund der Sicherheitskontrollen im Einlassbereich. Bitte beachten Sie, dass potenziell gefährliche Gegenstände wie z. B. Messer, Scheren, verschlossene oder verschließbare Dosen, Flaschen und Gläser sowie Gepäckstücke größer A4 nicht in den Versammlungsraum mitgenommen werden dürfen.
Für das Geschäftsjahr 2025 (1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) schlagen der Aufsichtsrat und der Vorstand der Hauptversammlung eine Dividende von 5,35 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie zur Beschlussfassung vor.
Nachdem die Hauptversammlung am 12. Februar 2026 die Dividende beschlossen hat, ist der Anspruch auf die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 17. Februar 2026, fällig. Die Dividende wird über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Die Aktie wurde ab dem auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. ab dem 13. Februar 2026, ex Dividende gehandelt.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 13. Februar 2025 hatte für das Geschäftsjahr 2024 (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) eine Dividende von 5,20 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie beschlossen.
Anmeldung zur Hauptversammlung
Wir werden sowohl die elektronischen Einladungen an die für den elektronischen Versand der Einladung registrierten Aktionäre als auch die an alle anderen Aktionäre versandten postalischen Einladungen etwa Mitte Januar 2026 absenden.
Für die Anmeldung können Sie das Anmeldeformular oder unseren Internetservice nutzen.
Die Anmeldung muss spätestens bis Donnerstag, 5. Februar 2026, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Ja. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung. Anschließend können Sie das Anmeldeformular oder unseren Internetservice für Ihre Eintrittskartenbestellung nutzen.
Falls Sie den portofreien Rücksendeumschlag verloren haben, schicken Sie Ihr Anmeldeformular zur ordentlichen Hauptversammlung oder Ihren Weisungs- bzw. Briefwahlbogen an folgende Adresse:
Siemens Hauptversammlung
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20636 Hamburg
Telefaxnummer: +49 (0) 89/2070–37951
E-Mail-Adresse: hv-service.siemens@adeus.de
Rufen Sie den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Nach erfolgreichem Login wählen Sie „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ und anschließend „Online-Briefwahl“. Im Folgedialog können Sie Ihre Stimme zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen abgeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Internetservice keine Briefwahlstimmen abgeben können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind, beziehungsweise soweit diese erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden.
Rufen Sie den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Nach erfolgreichem Login wählen Sie „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ und anschließend „Vollmacht an Stimmrechtsvertreter“. Im Folgedialog können Sie nach Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Internetservice keine Weisungen erteilen können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind, beziehungsweise soweit diese erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden.
Am Internetservice teilnehmende Intermediäre können Sie über den Internetservice bevollmächtigen. Rufen Sie hierzu den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Nach erfolgreichem Login wählen Sie „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“ und anschließend „Vollmacht an Intermediär, Aktionärsvereinigung oder andere“ und im nächsten Schritt den gewünschten Intermediär aus dem Klappmenü aus. Im Folgedialog können Sie nach erfolgreicher Bevollmächtigung Weisungen zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilen. Falls der bevollmächtigte Intermediär einen Abstimmvorschlag veröffentlicht hat, finden Sie dort auch Informationen zu diesem Vorschlag.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung des Internetservice keine Weisungen erteilen können zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind, beziehungsweise soweit diese erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden.
Wenn Sie einen Intermediär, der nicht am Internetservice teilnimmt, zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, kann unter www.siemens.com/hauptversammlung ein Muster des Anmeldeformulars abgerufen werden. Auf Verlangen senden wir Ihnen auch gerne ein Vollmachtsformular zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktdaten der Aktionärs-Hotline.
Rufen Sie den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Nach erfolgreichem Login wählen Sie „Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung“, „Eintrittskarte für Aktionär oder Vertreter“ und anschließend „Eintrittskarte an Dritten (Vollmacht)“. Im Folgedialog können Sie einen Dritten bevollmächtigen.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung sind eine Eintrittskartenbestellung, Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung einschließlich eines Wechsels zwischen diesen Möglichkeiten noch wie folgt möglich: Sie können per Brief, E-Mail oder Telefax an eine der nachstehend genannten Adressen übermittelt werden, wo sie spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung eingegangen sein müssen, damit sie noch berücksichtigt werden können.
Siemens Hauptversammlung
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20636 Hamburg
Telefaxnummer: +49 (0) 89/2070–37951
E-Mail-Adresse: hv-service.siemens@adeus.de
Zudem steht Ihnen unser Internetservice unter www.siemens.com/hv-service für solche Änderungen bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung.
Internetservice
Der Internetservice ist unter den jeweils aktuellsten Versionen der folgenden Browser nutzbar: Microsoft Edge, Google Chrome, Firefox und Safari. JavaScript und Cookies müssen aktiviert sein. Zusätzlich sollte eine Acrobat Reader DC Version installiert sein, damit die für Sie im Internet vorgehaltenen Dokumente ordnungsgemäß angezeigt werden können.
Der Zugang zu unserem Internetservice ist passwortgeschützt. Das Gleiche gilt für die Übertragung der Hauptversammlung im Internetservice. Den Online-Zugang zum Internetservice erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer oder Ihres selbst vergebenen Zugangspassworts. Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer finden Sie bitte in den Ihnen zugesandten Unterlagen. Falls Sie bereits mit selbst vergebenem Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, verwenden Sie bitte anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort.
Falls Sie die Einladung zur Hauptversammlung auf elektronischem Weg erhalten und noch kein eigenes Zugangspasswort vergeben haben, Ihr Zugangspasswort vergessen haben oder dieses zurückgesetzt wurde, fordern Sie bitte über die Funktion „Zugangspasswort anfordern“ auf der Startseite des Internetservice unter Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der für den elektronischen Versand hinterlegten E-Mail-Adresse zunächst ein temporär gültiges Zugangspasswort an. Nach Erhalt des temporär gültigen Zugangspassworts vergeben Sie ein eigenes Zugangspasswort, das Sie für die Nutzung des Internetservice verwenden.
Falls Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0 800–10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0) 89/7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.
Um Papier und Kosten zu sparen, möchten wir künftig möglichst vielen Aktionären die Einladung elektronisch senden. Aktionäre mit E-Mail-Adresse im Aktienregister wurden (sofern sie nicht schon zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind oder diesem widersprochen bzw. die Einwilligung hierzu widerrufen haben) in der diesjährigen Einladung zur Hauptversammlung auf den E-Mail-Versand hingewiesen. Wir versenden die Einladung an sie in Zukunft nur per E-Mail, wenn wir bis zum 13. März 2026 keinen Widerspruch erhalten und die Zustimmung nicht widerrufen wird.
Ab der Hauptversammlung 2026 werden für Aktionäre im E-Mail-Versand keine Zugangsdaten mehr verschickt. Vielmehr ist für den Zugang zum Internetservice ein eigenes Passwort zu vergeben.
Wir versenden weiterhin Einladungsunterlagen und Zugangsdaten per Post an Aktionäre, für die keine E-Mail-Adresse im Aktienregister hinterlegt ist oder die ihre Zustimmung widerrufen oder dem elektronischen Versand widersprochen haben.
Falls Sie Ihre Ihnen per Post zugegangenen Zugangsdaten vergessen/verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0 800–10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0) 89/7805 1200 erreichen können. Alternativ schreiben Sie bitte unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de.
In diesem Fall bitten wir Sie, sich telefonisch an die Aktionärs-Hotline (erreichbar Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ), Tel. Deutschland 0 800–10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer), Tel. International +49 (0) 89/7805 1200) oder unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de zu wenden. Wir senden Ihnen dann eine neue individuelle Zugangsnummer (PIN) per Post zu. Nach Erhalt der neuen individuellen Zugangsnummer (PIN) rufen Sie bitte den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service unter Verwendung der neuen Zugangsdaten auf. Im Anschluss können Sie sich ein eigenes neues Zugangspasswort vergeben und Ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegen.
Ihre Aktionärsnummer finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung, die wir Ihnen per Post oder – falls Sie bereits für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind - per E-Mail zugesandt haben.
Wenn Sie mit einem eigenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, können Sie sich Ihre Aktionärsnummer zudem via E-Mail zusenden lassen. Gehen Sie hierzu bitte auf die Funktion „Aktionärsnummer vergessen“ des Internetservice unter www.siemens.com/hv-service. Bitte nennen Sie in dem folgenden Dialogschritt zur Identifizierung die E-Mail-Adresse, die für den elektronischen Einladungsversand im Aktienregister hinterlegt ist. Ihnen wird anschließend eine E-Mail mit Ihrer Aktionärsnummer an diese E-Mail-Adresse zugesandt.
Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Nach der Eingabe Ihrer Zugangsdaten können Sie unter „Meine Aktionärsdaten“ insbesondere auch Ihr Zugangspasswort ändern.
Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service auf. Nach der Eingabe Ihrer Zugangsdaten können Sie unter „Meine Aktionärsdaten“ eine andere E-Mail-Adresse angeben.
Erfolgt die Änderung Ihrer elektronischen Adresse erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir diese Änderung erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen.
Wenn Ihr Zugang zum Internetservice durch mehrfache Eingabe falscher Zugangsdaten gesperrt wurde und Sie bereits mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, können Sie über die Funktion „Zugangspasswort anfordern“ unseres Internetservice unter www.siemens.com/hv-service ein temporär gültiges Zugangspasswort anfordern und sich so Ihren Zugang entsperren. Beenden Sie hierzu bitte den Internetservice und rufen ihn über www.siemens.com/hv-service erneut auf. Sie bekommen nach Abschluss der notwendigen Schritte ein temporär gültiges Zugangspasswort an Ihre für den elektronischen Einladungsversand im Aktienregister hinterlegte E-Mail-Adresse zugeschickt. Bitte rufen Sie den Internetservice nach Erhalt der E-Mail erneut auf und geben Sie Ihre Aktionärsnummer und das in der E-Mail enthaltene temporär gültige Zugangspasswort ein. Im Anschluss können Sie sich ein neues eigenes Zugangspasswort vergeben und Ihren Zugang so entsperren.
Andernfalls wenden Sie sich zur Entsperrung an die Aktionärs-Hotline, die Sie in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ / MESZ) unter der Telefonnummer 0 800–10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0) 89/7805 1200 erreichen, oder senden Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer an hv-service.siemens@adeus.de.
Damit wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG in elektronischer Form (per E-Mail) zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service erteilen, indem Sie sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren. Das selbst vergebene Zugangspasswort nutzen Sie künftig für den Zugang zu unserem Internetservice.
Wenn Sie bis ca. sieben Wochen vor einer Hauptversammlung der Siemens AG für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung in elektronischer Form an die registrierte elektronische Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.
Bitte informieren Sie die Aktionärs-Hotline unter der Telefonnummer 0 800–10 10 676 (deutsche kostenfreie Rufnummer) oder für internationale Anrufe unter der Telefonnummer +49 (0) 89/7805 1200 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, MEZ / MESZ), falls Sie – obwohl Sie hierfür registriert sind – Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben.
Die Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung ist nicht befristet und gilt daher bis auf Weiteres. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de oder per Post an Siemens Hauptversammlung, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20636 Hamburg. Falls Sie mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, können Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand auch über den Internetservice unter www.siemens.com/hv-service widerrufen.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung widerrufen, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung künftig wieder per Post zugesandt. Wenn Sie über den Internetservice widerrufen, wird Ihnen eine individuelle Zugangsnummer (PIN) angezeigt, die Sie verwenden können, bis Ihnen postalisch eine neue individuelle Zugangsnummer (PIN) übersandt wird. Erfolgt der Widerruf erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Falle werden wir uns jedoch bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse zuzusenden.
Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse können Sie über den Internetservice ändern. Zusätzlich erforderlich ist eine Meldung Ihrerseits an Ihre Depotbank(en).
Sollten wir bei E-Mails, die wir Ihnen im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung zusenden, eine Rückmeldung über die technische Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung wieder per Post zu.
Sie können für Adressänderungen den Abschnitt „Adressänderung“ auf der Rückseite des Anmeldeformulars nutzen, oder Sie nehmen die Adressänderung online in unserem Internetservice unter www.siemens.com/hv-service vor. Für den Zugang zum Internetservice benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer (PIN) oder Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort. Bitte geben Sie die aktualisierten Adressdaten auch an Ihre Depotbank(en) weiter. Andernfalls kann es durch technische Datenabgleiche mit der Depotbank dazu kommen, dass Ihre aktualisierten Adressdaten durch veraltete Daten der Depotbank wieder überschrieben werden. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.


