EU Digital Services Act
Der Digital Services Act („DSA“), offiziell Verordnung (EU) 2022/2065, ist eine Verordnung der Europäischen Union („EU“), die am 16. November 2022 in Kraft trat. Siemens (Siemens AG und/oder ihre Tochtergesellschaften) erfüllt die Anforderungen des DSA, um illegale Aktivitäten auf Online-Plattformen zu verhindern und die Grundrechte der Nutzer besser zu schützen. Siemens setzt sich für Transparenz und Datensicherheit für alle Nutzer seiner Plattformen ein und erkennt die Bedeutung der Regulierung von Online-Plattformen und -Diensten an. Siemens unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission, eine sicherere Online-Umgebung zu schaffen, indem digitale Plattformen für illegale Inhalte und schädliche Aktivitäten zur Verantwortung gezogen werden.
Informationen über die „durchschnittlichen monatlichen Nutzer“ der Siemens Online-Plattformen
Gemäß Artikel 24(2) des DSA sind Online-Plattformen verpflichtet, bis zum 17. Februar 2023 und mindestens alle sechs Monate danach „Informationen über die durchschnittlich monatlich aktiven Nutzer des Dienstes“ in der EU zu veröffentlichen. Dies dient der Feststellung, ob eine Online-Plattform eine „sehr große Online-Plattform“ („VLOP“) ist, definiert als solche, die mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer in der EU erreicht (10 % der EU-Bevölkerung). VLOPs unterliegen zusätzlichen Anforderungen aufgrund der Rolle, die sie bei der Verbreitung von Inhalten in der gesamten EU spielen.
Wir überwachen regelmäßig die Anzahl der Nutzer, wobei Bewertungen mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden. Basierend auf der letzten Bewertung im vorangegangenen 6-Monats-Zeitraum lag die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Nutzer der Siemens Online-Plattformen in der EU deutlich unter der Schwelle von 45 Millionen. Wir werden weiterhin die Anzahl der durchschnittlich monatlich aktiven Nutzer auf den Siemens Online-Plattformen in der EU überwachen und aktualisierte Informationen gemäß Artikel 24(2) des DSA veröffentlichen.
Siemens bietet verschiedene Dienstleistungen an, die möglicherweise unter den Anwendungsbereich des DSA fallen.
Die betroffenen Siemens-Dienste werden im Folgenden kurz beschrieben.
Dienstname | Dienst Typ | Beschreibung |
|---|---|---|
Xcelerator (SX MP) | Online Plattform | B2B-Plattform, betrieben von Siemens, für Siemens-Angebote und Angebote von Drittanbietern. |
Siemens Digital Exchange (SDEX) | Online Plattform | B2B-Plattform, betrieben von Siemens Industry Software Inc., für Softwareangebote von Siemens und Softwareangebote von Drittanbietern. |
MoBase | Online Plattform | B2B-Online-Marktplatz, der es Herstellern in der Bahnindustrie ermöglicht, professionelle Bahnprodukte und -lösungen anzubieten. |
Siemens SaaS Apps | Hosting Dienst | Suite von Siemens B2B-SaaS-Anwendungen, die eine Vielzahl von Funktionen in verschiedenen Sektoren und Branchen unterstützt. |
SPF Gate | Hosting Dienst | Portal für Kunden von Siemens Private Finance (SPF) zur Verwaltung ihrer privaten Versicherungsverträge. |
Siemens Community (SCom) | Online Plattform | B2B-Plattformen, betrieben von Siemens oder Siemens-Tochtergesellschaften, die es den Nutzern ermöglichen, sich über Diskussionsforen und Wissensaustauschräume zu engagieren, um technische Informationen und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit Siemens-Produkten und -Dienstleistungen auszutauschen. |
Die Transparenzberichte stehen unten zum Download bereit. Ein Bericht bezieht sich auf die Siemens-Online-Plattformen, ein weiterer auf die von Siemens angebotenen Hosting-Dienste:
Siemens Online Platforms (Veröffentlichung: 16.02.2025; Berichtszeitraum: 17.02.2024 bis 31.01.2025)
Transparenzbericht gemäß Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act)
Siemens Hosting Services (Veröffentlichung: 16.02.2025; Berichtszeitraum: 17.02.2024 bis 31.01.2025)
Transparenzbericht gemäß Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act)
Ansprechpartner für Behörden, vertrauenswürdige Melder und Nutzer
Artikel 11 des DSA verlangt von Online-Plattformen, einen Ansprechpartner zu benennen, um eine direkte Kommunikation mit der Europäischen Kommission, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Ausschuss für digitale Dienste bezüglich der Anwendung des DSA zu ermöglichen. Diese Behörden können Siemens bezüglich des DSA unter dsa@siemens.com kontaktieren.
Einrichtungen, die den Status eines „vertrauenswürdigen Melders“ gemäß Artikel 22 des DSA tragen, können ihre Mitteilungen gemäß Artikel 16 des DSA an dsa@siemens.com senden.
Wenn Sie Siemens nicht im Namen einer Behörde oder als vertrauenswürdiger Melder kontaktieren, sondern als Nutzer unserer Siemens Online-Plattformen bezüglich des DSA, kontaktieren Sie uns bitte unter dsa@siemens.com.
Meldung illegaler Inhalte
Wenn es auf Siemens Online-Plattformen als illegal angesehene Inhalte gibt, können diese per E-Mail an dsa@siemens.com gemeldet werden.
Streitigkeiten über Nutzerinhalte und Konten
Der DSA bietet Möglichkeiten, Entscheidungen, die Online-Plattformen über Inhalte und Nutzerkonten treffen, anzufechten. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir fälschlicherweise Maßnahmen gegen Ihr Konto oder gemeldete Inhalte ergriffen haben, können Sie unsere Entscheidung innerhalb von sechs Monaten anfechten, indem Sie eine E-Mail an dsa@siemens.com senden. Bitte fügen Sie einen Grund für Ihren Einspruch bei und hängen Sie gegebenenfalls unterstützende Dokumente an.
Sie können auch eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle kontaktieren, um bei der Lösung von Streitigkeiten mit uns bezüglich unserer Maßnahmen gegen Ihr Konto oder gemeldete Inhalte zu helfen, einschließlich wenn Sie mit dem Ergebnis eines Einspruchs nicht einverstanden sind. Die Europäische Kommission wird eine Liste der verfügbaren Streitbeilegungsstellen veröffentlichen, sobald diese zertifiziert sind. Entscheidungen von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sind weder für Sie noch für Siemens bindend.