Eine klar strukturierte und gelebte Corporate Governance hat für uns höchste Priorität. Corporate Governance bildet die Grundlage aller unserer Entscheidungs- und Kontrollprozesse.
Corporate Governance steht für:
So schaffen wir langfristig Wert für unsere Aktionäre, Arbeitnehmer und Kunden und geben Antworten auf die wichtigen Fragen unserer Zeit.
Führungs- und Kontrollstruktur
Gemäß dem deutschen Aktienrecht, dem Siemens als deutsche Aktiengesellschaft mit Firmensitz in Berlin und München unterliegt, verfügt das Unternehmen mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur ("Two-Tier Board Structure").
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der Siemens AG und der Konzernabschlüsse.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte.
Der Aufsichtsrat ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt.
In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er behandelt die Quartals und Halbjahresberichte und stellt den Jahresabschluss der Siemens AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Prüfung fest.
Beziehungen zu den Aktionären / Hauptversammlung
Siemens berichtet seinen Aktionären vier Mal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs statt.
Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt.
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