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Solide tiefblaue Siemens-Hintergrundfarbe.

KRITIS und NIS2: Mehr Sicherheit für kritische Infrastrukturen

Zunehmende Angriffe auf kritische Infrastrukturen machen es notwendig, gezielte gesetzliche Maßnahmen zu implementieren, um Liegenschaften und Anlagen künftig stärker zu schützen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren Lösungen für die physische Sicherheit und die Cybersicherheit. Setzen Sie die gesetzlichen Anforderungen direkt auf beiden Ebenen um – bewährt und zuverlässig mit einem Partner.

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Stärkere Resilienz gegen physische Angriffe und Cyberbedrohungen

Die EU hat am 14. Dezember 2022 zur Stärkung der physischen Sicherheit und Resilienz von kritischen Infrastrukturen die Critical Entities Resilience (CER) Richtlinie verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch das KRITIS-Dachgesetz. Dabei setzt der Gesetzgeber nicht nur die Anforderungen aus der CER-Richtlinie um, sondern lässt auch die für KRITIS geltenden Anforderungen aus der NIS2-Richtlinie einfließen. Das entsprechende NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit enthält das KRITIS-Dachgesetz sowohl Anforderungen an die physische als auch an die Cybersicherheit von kritischen Infrastrukturen.

Whitepaper KRITIS-Dachgesetz und NIS 2: Anforderungen und Schutzmaßnahmen

Das Whitepaper erläutert zentrale Anforderungen beider Gesetze. Es zeigt außerdem, wie Betreiber kritischer Infrastrukturen und Industrie-Unternehmen Risiken analysieren, effektive Schutzmaßnahmen umsetzen und Meldepflichten erfüllen müssen und warum ein ganzheitlicher Sicherheitsansatz wichtig ist, um die Gebäude-Infrastruktur zu schützen.

NIS2 und KRITIS-Dachgesetz: Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Die wichtigsten Änderungen und unsere Lösungen im Überblick

Das KRITIS-Dachgesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen zu verbessern. Es kombiniert die Regelungen für die Cybersicherheit mit denen für die physische Sicherheit. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Einführung von Mindeststandards für den physischen Schutz und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

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Betreiber kritischer Anlagen sind dazu aufgefordert, für ihre Liegenschaften eine Risikoanalyse und -bewertung durchzuführen. Eine erste Analyse und Bewertung erfolgt erstmalig zum 17. Januar 2026, danach alle vier Jahre. So soll die Risikobewertung kontinuierlich überprüft und der Sicherheitszustand Ihrer Gebäudetechnik Ihren ggf. veränderten Bedürfnissen entsprechend aktuell gehalten werden.
Mit unserem Cybersecurity-Service Gap Assessment analysieren wir den Sicherheitsstatus Ihrer gebäudetechnischen Anlagen inklusive Prozesse, Organisation und vor-Ort-Technik. Sie erhalten eine detaillierte Übersicht über mögliche Angriffspunkte sowie konkrete Handlungsempfehlungen, um diese Sicherheitslücken zu schließen und Cyberrisiken zu reduzieren.

Sicherung kritischer Infrastrukturen

Warum ein ganzheitlicher Ansatz entscheidend für die KRITIS-Compliance ist.

Ihr Partner für intelligente Gebäudesicherheitslösungen

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how. Unser umfangreiches Portfolio bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse, sodass Sie nicht nur einen 360-Grad-Schutz für Ihr Gebäude erreichen, sondern auch darüber hinaus die Gebäudenutzung und Geschäftsprozesse optimieren.

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Als Gründungsmitglied der Charter of Trust haben wir uns dazu verpflichtet, proaktiv für den modernsten Schutz von Unternehmen und Infrastrukturen zu sorgen und stetig weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl die Cybersicherheit als auch die physische Sicherheit berücksichtigt. Secure by design bedeutet, dass wir sicherstellen, dass unsere Produkte und Lösungen über die gesamte Nutzungsdauer hinweg geschützt sind – vom anfänglichen Produktdesign, das branchenspezifischen Anforderungen und Vorschriften entspricht, bis hin zur kontinuierlichen Überwachung, Kontrolle und proaktiven Verteidigung, um einen unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.

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FAQ KRITIS-Dachgesetz und NIS2