
Whistleblowing und Meldewege
Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie uns helfen können.
Melden statt Schweigen - Tell Us

Melden Sie
- unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht,
- bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze und Siemens-Regelungen
- bei Siemens oder in unserer Lieferkette.

Wir werden
- Ihnen Rückmeldung geben und dabei die Vertraulichkeit aller Beteiligten wahren,
- Sie vor Benachteiligungen schützen und
- Ihre Meldung vertraulich behandeln.

Damit helfen Sie uns,
- das Richtige zu tun und
- schädigendes Verhalten aufzudecken.
Danke für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
FAQs
Ja. Siemens betreibt ein unternehmensweites, transparentes, öffentliches und barrierefrei zugängliches, einheitliches Beschwerde- und Meldeverfahren. Alle Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden oder Dritten werden gleichbehandelt – soweit dies rechtlich erlaubt ist.
Jeder. Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb von Siemens können hier Beschwerden und Hinweise melden.
Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne Siemens Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem Siemens Geschäft oder einem Lieferanten von Siemens bestehen.
Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.
Ja. Siemens hat verschiedene Meldewege, die Sie für Beschwerden oder Meldungen nutzen können.
„Tell Us“ ist ein Tool, in dem Sie 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche Beschwerden oder Meldungen abgeben können. Sie können dies schriftlich oder telefonisch machen – und müssen dafür nicht einmal Ihren Namen nennen, wenn Sie das nicht wollen.
“Tell Us“ steht in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung und wird von einem unabhängigen Betreiber betreut. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch Siemens.
Neben „Tell Us“ steht Ihnen auch eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Dies ist eine unabhängige Rechtsanwältin außerhalb von Siemens, die Sie vertrauensvoll und anonym kontaktieren können.
Wenn Sie sich lieber an jemanden direkt bei Siemens wenden wollen, sprechen Sie gerne einen unserer Compliance Officer an. Aber auch alle anderen Mitarbeitenden von Legal and Compliance, die Siemens Führungskräfte, die Personalleiter, die betriebliche Arbeitnehmervertretung und natürlich auch die Siemens Chief Compliance Officerin sind für Sie da.
Die Siemens interne Untersuchungsabteilung.
Sie ist die zentrale „Meldestelle“ im Unternehmen, sie erhält sämtliche Beschwerden und Meldungen – egal, wie sie gemeldet wurden. Die Meldestelle berichtet direkt der Chief Compliance Officerin, sie hat Zugang zum Vorstand und zum Aufsichtsrat der Siemens AG. Die Mitarbeitenden der Meldestelle sind unparteiisch, ausgebildete Spezialisten und unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.
Das Unternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen mögliche offene Fragen zu klären. Wir werden Ihre Beschwerde mit Ihnen erörtern, sofern das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) uns dazu verpflichtet. Das geht natürlich nur, wenn wir Sie kontaktieren können.
Ja. Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Für Siemens ist es besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldenden! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.
Ja. Sobald Ihre Beschwerde oder Meldung bei Siemens eingeht – spätestens jedoch nach 7 Tagen – erhalten Sie von Siemens dazu eine Eingangsbestätigung.
Ja. Jede Beschwerde und Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.
Es kommt darauf an: Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Die Meldestelle kann die Beschwerde oder Meldung auch selbst bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, wird hierfür ein Untersuchungsmandat ausgestellt. Während der Untersuchung sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten.
Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und an die internen Abteilungen geschickt, die diese Information benötigen.
Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.
Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.
Ja. Alle Tatsachenermittler müssen bestimmte Verhaltensregeln einhalten, wie zum Beispiel:
- Der Meldende ist zu schützen! Weder sein Name noch Einzelheiten aus der Meldung dürfen ohne Grund weitergegeben werden.
- Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
- Die von der Beschwerde oder Meldung Betroffenen haben das Recht, angehört zu werden.
- Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
- Sobald ein Tatsachenermittler bemerkt, dass es aus persönlichen Gründen für ihn schwierig ist, die Sachaufklärung objektiv zu führen, muss er diesen Interessenkonflikt melden. Die aufklärende Abteilung wird dann den Vorgang an einen anderen Tatsachenermittler übertragen.
Ja. Siemens toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen.
Personen, die in gutem Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen, werden dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder diese Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, informieren Sie Siemens bitte unverzüglich über einen der Meldewege des Unternehmens (am besten über „Tell Us“).
Allen plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung gehen wir nach. Begründete Vorwürfe einer Benachteiligung durch Siemens werden sogar als Compliance-Verstoß geahndet.
Verfahrensordnung für Beschwerden - Siemens AG
Ombudsperson
Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln
Kanzlei "HEUKING ∙ VON COELLN Rechtsanwälte"
Telefon: +49 211 44 03 57 79