Das vollständig überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sollen einen besseren Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Insbesondere wird der Datenschutz an die technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über personenbezogene Daten gestärkt und die Transparenz bei der Erhebung personenbezogener Daten erhöht.
Unter Berücksichtigung des neuen FADP und der einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat Siemens Schweiz beschlossen, die Einwilligung für den Versand von Werbe-E-Mails im Double-Opt-In-Verfahren einzuholen. Damit soll sichergestellt werden, dass Werbe-E-Mails nur an Empfänger versendet werden, die ausdrücklich und nachweislich in den Erhalt solcher Informationen eingewilligt haben.
Das vollständig überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) traten am 1. September 2023 in Kraft.