Ergänzungsvereinbarung zur DORA-Verordnung
Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) der Europäischen Union zielt darauf ab, die IT-Sicherheit und digitale Resilienz im Finanzsektor zu stärken. Diese Verordnung betrifft Banken, Versicherungsunternehmen und andere Finanzunternehmen und soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) besser zu schützen.
Falls Ihr Unternehmen von der DORA-Verordnung betroffen ist und die von Siemens für Ihr Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen ebenfalls unter diese Verordnung fallen, bietet Siemens Ihnen eine einfache Möglichkeit, den Abschluss einer DORA-Ergänzungsvereinbarung anzufordern. Bitte füllen Sie für eine solche Anfrage das untenstehende Formular aus.
