Der Siemens AG wird bescheinigt, dass der Empfänger von Bauleistungen (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist. Bei Bedarf können Sie diese Freistellungsbescheinigung der Siemens AG gemäß § 48b des Einkommensteuergesetzes herunterladen:
