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Freistellungsbescheinigung

Hinweis zur Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Der Siemens AG wird bescheinigt, dass der Empfänger von Bauleistungen (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist. Bei Bedarf können Sie diese Freistellungsbescheinigung der Siemens AG gemäß § 48b des Einkommensteuergesetzes herunterladen:

A fire alarm device is shown with a regulatory compliance label on it.

Sofern Sie davor gültige Bescheinigungen oder Bescheinigungen anderer Siemens-Gesellschaften benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Siemens-Einheit oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.