
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat und seine sechs ständigen Ausschüsse: Vorsitzender, Vergütung, Prüfung, Mediation, Innovation und Technologie, Nominierung.
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Stellvertretern und einem vom Aufsichtsrat zu wählenden Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Es unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, behandelt die Vorstandsverträge und entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen sowie mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern. Das Präsidium befasst sich mit Corporate-Governance-Fragen des Unternehmens und bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Entsprechenserklärung, einschließlich der Erläuterung von Abweichungen vom Kodex, sowie über die Billigung der Corporate-Governance-Berichterstattung und des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vor. Es ist zuständig für die Erteilung der Zustimmung zu Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions). Zudem unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen.
Mitglieder des Präsidiums:
Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender)
Tobias Bäumler
Dr. Werner Brandt
Jürgen Kerner
Dem Vergütungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählte Stellvertreter sowie zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer an. Er bereitet insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der Umsetzung dieses Systems in den Vorstandsverträgen, die Festlegung der Zielvorgaben für die variable Vergütung, die Festsetzung und Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Billigung des jährlichen Vergütungsberichts vor.
Mitglieder des Vergütungsausschusses:
Matthias Zachert (Vorsitzender)
Tobias Bäumler
Jürgen Kerner
Jim Hagemann Snabe
Grazia Vittadini
Dem Prüfungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie drei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und vier Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer an. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Dem Prüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Siemens AG und des Konzerns (einschließlich CSR-Berichterstattung). Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht mit dem Vorstand und Abschlussprüfer zu erörtern sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht der Quartalsmitteilungen sowie des Halbjahresfinanzberichts (Konzernhalbjahresabschluss und Konzernzwischenlagebericht) zu behandeln. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist zudem die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Er befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie des internen Verfahrens für Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions). Die unternehmensinterne Konzernrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie dessen Leistungen und prüft die Qualität der Abschlussprüfung.
Außerdem beschließt der Prüfungsausschuss an Stelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit nicht der Betrag von 600 Mio. € erreicht ist.
Mitglieder des Prüfungsausschusses:
Dr. Werner Brandt (Vorsitzender)
Tobias Bäumler
Saskia Kraußer
Hagen Reimer
Dr. Ulf Mark Schneider
Jim Hagemann Snabe
Mimon Uhamou
Matthias Zachert
Dem Vermittlungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählte Stellvertreter und je ein von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner gewähltes Mitglied an. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Mitglieder des Vermittlungsausschusses:
Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender)
Tobias Bäumler
Dr. Werner Brandt
Jürgen Kerner
Der Innovations- und Technologieausschuss befasst sich mit den Themen Innovation, Technologie, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Datenstrategie und Cybersecurity. Aufgaben des Innovations- und Technologieausschusses sind insbesondere die Erörterung der zentralen Innovationsschwerpunkte des Unternehmens sowie der Innovationsschwerpunkte der operativen Einheiten, von Geschäfts- und Wachstumschancen für das Unternehmen in den Bereichen Technologie, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Datenstrategie sowie grundlegender Trends, Entwicklungen und Anforderungen in diesen Bereichen. Darüber hinaus berät und überwacht er den Vorstand bei der Definition und Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen und Konzepte zum Schutz und zur Abwehr von Cyberrisiken (Cybersecurity).
Mitglieder des Innovations- und Finanzausschusses:
Jim Hagemann Snabe (Vorsitzender)
Tobias Bäumler
Dr. Regina Dugan
Jürgen Kerner
Dr. Christian Pfeiffer
Kasper Rørsted
Grazia Vittadini
Dem Nominierungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, sein weiterer Stellvertreter und zwei weitere von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder an. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Mitglieder des Nominierungsausschusses:
Dr. Werner Brandt (Vorsitzender)
Benoît Potier
Dr. Ulf Mark Schneider
Dr. Nathalie von Siemens
Jim Hagemann Snabe