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Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste

Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, harmonisierte Regeln für eine sichere, vorhersehbare und vertrauenswürdige Online-Umgebung festzulegen. Das DSA gilt unter anderem für Hosting-Dienste, bei denen Informationen gespeichert werden, die von einem Empfänger des Dienstes und auf Anfrage eines Empfängers des Dienstes bereitgestellt werden. Dazu gehören Software as a Service (SaaS) -Angebote von Gridscale X.

Ansprechpartner für Behörden

Gemäß Artikel 11 des DSA müssen Vermittlungsdienste eine zentrale Anlaufstelle benennen, die eine direkte Kommunikation mit der Europäischen Kommission, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Ausschuss für digitale Dienste in Bezug auf die Anwendung des DSA ermöglicht. Diese Behörden können Siemens bezüglich unseres Service kontaktieren, indem sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: gridscale-x-digitalservicesact.si

Die Kommunikation mit der E-Mail-Adresse kann auf Englisch und Deutsch erfolgen.

Ansprechpartner für Leistungsempfänger

Wenn Sie Siemens nicht im Namen einer Behörde kontaktieren, sondern als Nutzer unseres Services bezüglich der DSA, kontaktieren Sie uns bitte unter gridscale-x-digitalservicesact.si

Illegale Inhalte melden

Wenn unser Service Inhalte enthält, die Sie für illegal halten, können Sie dies melden, indem Sie eine E-Mail an gridscale-x-digitalservicesact.si senden

Transparenzbericht

Gemäß der DSA müssen Anbieter von Vermittlungsdiensten jährliche Transparenzberichte über ihre Inhaltsmoderation veröffentlichen. Unser Transparenzbericht deckt nicht nur die Gridscale X-Portfolioangebote ab, sondern umfasst auch die Suite der Business-to-Business (B2B) Software-as-a-Service (SaaS) -Anwendungen der Siemens AG. Diese Anwendungen unterstützen eine Vielzahl von Funktionen in verschiedenen Sektoren und Branchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung von Industrieanlagen und die Analyse von Maschinendaten. Diese SaaS-Anwendungen gelten möglicherweise als „Hosting-Dienste“ im Rahmen des DSA. Die Angaben und Aussagen in diesem Bericht gelten gleichermaßen für all diese SaaS-Anwendungen.