Gesetz über digitale Dienste
Gesetz über digitale Dienste
Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist eine EU-Verordnung, die am 16. November 2022 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, harmonisierte Regeln für eine sichere, vorhersehbare und vertrauenswürdige Online-Umgebung festzulegen. Das DSA gilt unter anderem für Hosting-Dienste, die die Speicherung von Informationen beinhalten, die von und auf Anfrage eines Empfängers des Dienstes bereitgestellt werden. Dazu gehören Software-as-a-Service (SaaS) -Angebote von Gridscale X.
Ansprechpartner für Behörden
Nach Artikel 11 des DSA müssen Vermittlungsdienste eine zentrale Anlaufstelle benennen, die eine direkte Kommunikation mit der Europäischen Kommission, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dem European Board for Digital Services bezüglich der Beantragung des DSA ermöglicht. Diese Behörden können Siemens bezüglich unseres Service kontaktieren, indem sie eine E-Mail senden an: gridscale-x-digitalservicesact.si
Die Kommunikation mit der E-Mail-Adresse kann auf Englisch und Deutsch erfolgen.
Ansprechpartner für Leistungsempfänger
Wenn Sie Siemens nicht im Namen einer Behörde kontaktieren, sondern als Nutzer unseres Services bezüglich der DSA, kontaktieren Sie uns bitte unter gridscale-x-digitalservicesact.si
Illegale Inhalte melden
Wenn es auf unserem Service Inhalte gibt, die Sie für illegal halten, können Sie dies melden, indem Sie eine E-Mail an senden gridscale-x-digitalservicesact.si
Transparenzbericht
Gemäß dem DSA sind Anbieter von Vermittlungsdiensten verpflichtet, jährliche Transparenzberichte über ihre Inhaltsmoderation zu veröffentlichen. Unser Transparenzbericht, deckt nicht nur die Gridscale X-Portfolioangebote ab, sondern umfasst auch die Suite von Business-to-Business (B2B) Software-as-a-Service (SaaS) -Anwendungen der Siemens AG. Diese Anwendungen unterstützen eine Vielzahl von Funktionen in verschiedenen Sektoren und Branchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung von Industrieanlagen und die Analyse von Maschinendaten. Diese SaaS-Anwendungen gelten möglicherweise als „Hosting-Dienste“ im Rahmen des DSA. Die Angaben und Aussagen in diesem Bericht gelten gleichermaßen für all diese SaaS-Anwendungen.