
Gebäudeenergiegesetz – Die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD
Um den rechtlichen Rahmen für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu schaffen, wurde 2003 die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen – die Energy Performance Buildings Directive (EPBD). In Deutschland wird die EPBD durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Das GEG trat erstmals 2020 in Kraft und löste mehrere bestehende Gesetze und Verordnungen ab – darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Im September 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des GEG, die sogenannte GEG-Novelle 2024 – auch bekannt als Heizungsgesetz. Die Novelle enthält neue Anforderungen an bestehende und neu zu errichtende Nichtwohngebäude in den Bereichen Heizungsanlagen, Gebäudeautomation und Energiedatenmanagement. Sie trat zum 01. Januar 2024 in Kraft.


