
Gebäudemodernisierungsgesetz – Die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Um den rechtlichen Rahmen für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu schaffen, wurde 2003 die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen – die Energy Performance Buildings Directive (EPBD).
In Deutschland werden die Anforderungen der EPBD seit dem 10. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umgesetzt.
Das GModG knüpft an das GEG an und führt die Anforderungen an Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Digitalisierung von Gebäuden weiter und schafft aktualisierte Rahmenbedingungen für einen klimafreundlichen Gebäudebetrieb. Für Nichtwohngebäude rücken insbesondere die Bereiche Gebäudeautomation, Energiedatenmanagement und die Modernisierung technischer Gebäudeausrüstung in den Fokus.



