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Gebäudeenergiegesetz

Heute handeln für ein besseres Morgen

Bis 2050 soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent sein. Dem Gebäudesektor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Verwirklichung dieses Ziels zu einer rechtlichen Verpflichtung. Erfahren Sie, inwieweit Ihre Gebäude betroffen sind und wie Sie die neuen Anforderungen mit zukunftsfähigen Technologien erfüllen können.

Mit rund 40% des Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen ist der Gebäudesektor in der EU ein zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaziele. Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und CO₂-Emissionen zu vermeiden, braucht es innovative Konzepte zur Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Eine wirkungsvolle Unterstützung liefern digitale Technologien zur Gebäudeautomation. So kann der Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent gesenkt werden, ohne aufwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Image of a park and office buildings

Gebäudeenergiegesetz – Die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD

Um den rechtlichen Rahmen für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu schaffen, wurde 2003 die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen – die Energy Performance Buildings Directive (EPBD). In Deutschland wird die EPBD durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Das GEG trat erstmals 2020 in Kraft und löste mehrere bestehende Gesetze und Verordnungen ab – darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Im September 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des GEG, die sogenannte GEG-Novelle 2024 – auch bekannt als Heizungsgesetz. Die Novelle enthält neue Anforderungen an bestehende und neu zu errichtende Nichtwohngebäude in den Bereichen Heizungsanlagen, Gebäudeautomation und Energiedatenmanagement. Sie trat zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Unsere Lösungen für die wichtigsten Anforderungen des GEG an Nichtwohngebäude

Von den neuen Anforderungen des GEG sind nicht nur die Eigentümer und Bauherren betroffen, sondern auch Ingenieurbüros und ausführende Firmen der HLK- und MSR-Technik. Wir greifen relevante Änderungen für Nichtwohngebäude auf und beschreiben, wie wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen.

65% Erneuerbare-Energien-Pflicht für Heizungsanlagen

Ab 2024 gelten neue Regelungen für Heizungsanlagen. Diese umfassen unter anderem eine Erneuerbare-Energien-Pflicht für neu installierte Heizungsanlagen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen, z.B. mit dem Anschluss an ein Wärmenetz oder der Elektrifizierung der Wärmeversorgung. Wir finden die für Sie passende Lösungen und unterstützen Sie von der Beratung über die Planung bis hin zur Umsetzung und zum Betrieb von innovativen und nachhaltigen Konzepten zur Wärmeversorgung.

A person is standing in front of a large screen displaying a graph with a blue line.
One of the most iconic buildings in Milan's Porta Nuova district – “Pirelli 35”

Einbau von Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden

Die Gebäudeautomation erhält in der GEG-Novelle eine stärkere Bedeutung: Ab 2024 gelten Mindestanforderungen zum Einbau von digitaler Energieüberwachungstechnik sowie einer Gebäudeautomatisierung und -steuerung in Nichtwohngebäuden. Wir bieten ein umfangreiches Portfolio an modernen Gebäudeautomationssystemen und unterstützen Sie mit digitalen Energie-Monitoring-Lösungen dabei, Ihre Energieverbräuche kontinuierlich zu überwachen, auszuwerten und zu optimieren.

Maßnahmen für mehr Effizienz im Betrieb

Heizungsanlagen effizient betreiben und den Energieverbrauch von Gebäuden minimieren – dafür sind in der GEG-Novelle verpflichtende betriebsoptimierende Maßnahmen festgelegt: z.B. eine regelmäßige Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen sowie ein hydraulischer Abgleich. Mit unseren druckunabhängigen Ventilen und Stellantrieben kann der hydraulische Durchfluss einfach optimiert werden. Für einen effizienten Betrieb bieten wir Lösungskonzepte, die neben der Umsetzung auch Maßnahmen zu langfristigen Energieeinsparungen enthalten.

One of the most iconic buildings in Milan's Porta Nuova district – “Pirelli 35”

Der Zukunft einen Schritt voraus

Mit der geplanten Reform der EPBD werden erneut verschärfte Klimaschutzmaßnahmen eingeführt, die zusätzlichen Druck auf die Baubranche ausüben. Diese Novellierung muss innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden, im deutschen Fall durch das GEG.

Nach dem derzeitigen Entwurf sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:

  • Ab 2028 müssen Neubauten im Zweckbau emissionsfrei sein, wobei öffentliche Neubauten bereits ab 2026 betroffen sind.
  • Eine verstärkte Nutzung von Solarenergie im Zweckbau, verbunden mit der Erfassung von Werten durch Energiedatenmonitoring.
  • Der Grenzwert für die Nachrüstverpflichtung von Gebäudeautomations- und Steuerungssystemen in Nichtwohngebäuden sinkt von 290 kW auf 70 kW.
  • Die Ausstattung von Nichtwohngebäuden mit automatischen Beleuchtungssteuerungen.
  • Neue Standards zur Verbesserung der Raumklimaqualität in Gebäuden durch Maßnahmen, die eine gute Luftqualität, Temperaturregelung und Luftfeuchtigkeit garantieren.

Artikel: Wie smarte Gebäude helfen, Klimaziele zu erreichen

Lesen Sie wie Automation den Energieverbrauch von Immobilien rasch und kostengünstig senken kann.

Lösungen für eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung sowie digitale Technologien sind entscheidend, um die Dekarbonisierung im Gebäudesektor voranzutreiben.
Andreas Schmuderer, Head of, Sustainability Business Smart Infrastructre