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Kundenvereinbarungen

Terms für künstliche Intelligenz

Version 1.3 August 2026 (Online-Systeminformationen)

Diese Terms für künstliche Intelligenz ergänzen und ändern die geltende Bestellung und Vereinbarung zwischen den Parteien.

Greifen Sie auf frühere Versionen der Terms zu hier.

Terms

Inhaltsverzeichniss

    Diese Terms (“Terms“) Ergänzung und gegebenenfalls Änderung der Allgemeinen Kundenvereinbarung (“LUCA“) oder Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (“EULA“) zwischen Siemens und dem Kunden ausschließlich in Bezug auf KI-Dienste (wie unten definiert). Diese Terms bilden zusammen mit der UCA oder EULA, soweit zutreffend, und allen geltenden Zusatzbedingungen die Vereinbarung zwischen den Parteien (“Vereinbarung“). Wenn es einen Konflikt in Bezug auf KI-Dienste gibt, haben diese Terms Vorrang vor den Zusatzbedingungen und die Zusatzbedingungen haben Vorrang vor der UCA oder der EULA, sofern in einer Bestellung oder einer unterzeichneten Änderung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

    1. KI-Dienste


    KI-Dienste“ bezeichnet Dienste, die von Siemens zur Verfügung gestellt werden und von denen Siemens feststellt, dass sie Technologien der künstlichen Intelligenz enthalten oder verwenden.

    2. Verwenden


    Siemens gewährt dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht für den Kunden und seine autorisierten Benutzer, auf die KI-Services zuzugreifen und diese zu nutzen, die in den jeweiligen Produkten, Diensten oder Leistungen von Siemens enthalten sind, für die Dauer der Vertragslaufzeit und in Übereinstimmung mit der jeweiligen Dokumentation.

    3. Einschränkungen


    Der Kunde wird und wird keinem Benutzer erlauben:

    3.1

    die KI-Dienste oder die von Siemens bereitgestellte Dokumentation verwenden, um Technologien für künstliche Intelligenz zu erstellen, zu betreiben, zu entwickeln, zu trainieren, zu konfigurieren oder zu verbessern, die nicht von Siemens bereitgestellt werden;

    3.2

    Daten, Inhalte, Ausgaben oder Modellinformationen aus den KI-Diensten herauszusaugen, systematisch zu sammeln oder auf andere Weise zu extrahieren, außer über Funktionen oder Schnittstellen, die ausdrücklich von Siemens zur Verfügung gestellt oder autorisiert wurden; oder

    3.3

    die KI-Dienste unter Verstoß gegen geltendes Recht oder auf eine Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt, veruntreut oder anderweitig verletzt.

    4. Eigentum


    Siemens und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte, Titel und Interessen an den KI-Diensten und der zugrundeliegenden Technologie vor, einschließlich aller Verbesserungen, Modifikationen und davon abgeleiteten Werke. Es werden keine Rechte gewährt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt.

    5. Systeminformationen


    Siemens, seine verbundenen Unternehmen und ihre Subunternehmer können Informationen, Statistiken und Kennzahlen über die Nutzung, den Betrieb, den Support und die Wartung der jeweiligen Produkte, Dienste, Inhalte und Leistungen erheben und ableiten (“Systeminformationen“) um Produkte und Dienstleistungen an den Kunden zu vermarkten, zu unterstützen, zu warten, zu überwachen, zu betreiben, zu entwickeln und zu verbessern oder seine Rechte durchzusetzen, vorausgesetzt, dass alle aus Kundeninhalten abgeleiteten Systeminformationen nur zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden dürfen, wenn sie mit anderen Informationen aggregiert werden, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht identifizierbar ist. Siemens darf Systeminformationen an einen von Siemens autorisierten Lösungspartner nur in dem Umfang weitergeben, der vernünftigerweise erforderlich ist, damit dieser Partner seine Supportverpflichtungen gegenüber dem Kunden erfüllen kann.

    6. Ausgabe


    Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von den KI-Services generierten Ergebnisse auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung und mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen, bevor er sie verwendet, offenlegt oder sich darauf verlässt. Soweit nach geltendem Recht zulässig, gelten jegliche Verpflichtungen von Siemens im Rahmen der Vereinbarung zur Entschädigung von geistigem Eigentum nicht für Ansprüche, die sich aus solchen Ergebnissen ergeben.