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Partnervereinbarungen

Nachtrag zum Händlermodell — Altair

Dieser Zusatz zum Vertriebspartnermodell ist Teil der Partnerprogrammvereinbarung und legt die zusätzlichen Bedingungen für die Ernennung des Partners zum nicht ausschließlichen Vertriebspartner von Kundenangeboten fest.

Version 1.0 August 2025.

Musterzusatzvereinbarung für Distributoren

Inhaltsverzeichniss

    Dieser Nachtrag zum Händlermodell („Zusatz zum Vertriebspartner“) ist Teil der Partnerprogrammvereinbarung und legt die zusätzlichen Bedingungen für die Ernennung des Partners zum nicht ausschließlichen Vertriebspartner von Kundenangeboten fest. Begriffe in Großbuchstaben haben die Bedeutung, die im letzten Abschnitt dieses Dokuments oder an anderer Stelle in der Vereinbarung definiert ist.


    1. TERMINE UND GENEHMIGUNGEN


    1.1 Ernennung und Änderungen

    Siemens ernennt den Partner während der Laufzeit dieses Vertriebspartnerzusatzes zum nicht ausschließlichen Vertriebspartner von autorisierten Angeboten für Kunden in der Region, vorbehaltlich dieser Vereinbarung und aller damit verbundenen Partnerrichtlinien. Dem Partner steht es frei, auf unaufgeforderte Anfragen von Kunden zu antworten, aber es ist dem Partner untersagt, autorisierte Angebote außerhalb des Gebiets oder an benannte Konten innerhalb des Territoriums aktiv zu vermarkten und weiterzuverkaufen. Wenn Siemens in einem bestimmten Fall unabhängig entscheidet, dass es eine bestimmte Gelegenheit für einen benannten Account nicht nutzen möchte, kann Siemens diese Gelegenheit an den Partner weitergeben. Das Gebiet und die autorisierten Angebote können während der Laufzeit dieses Händlerzusatzes jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien schriftlich aktualisiert werden. Siemens behält sich das Recht vor, (i) die Liste der autorisierten Angebote und/oder Gebiete jederzeit während der Laufzeit dieses Händlerzusatzes zu überarbeiten und den Partner 30 Tage vorher schriftlich darüber zu informieren (z. B. per Benachrichtigungsschreiben, im Geschäftsplan dokumentiert oder im Partnerportal bestätigt), vorausgesetzt, Siemens unternimmt angemessene Anstrengungen, um Änderungen an den Genehmigungen zu begrenzen (z. B. nicht öfter als zweimal pro Jahr), (ii) autorisierte Angebote direkt innerhalb des Gebiets zu verkaufen und (iii) Benennen Sie zusätzliche Vertriebspartner für den Vertrieb von Angeboten innerhalb der Gebiet.

    1.2 Vertriebslizenz

    Siemens gewährt dem Partner während der Laufzeit dieses Vertriebspartnerzusatzes eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Unterlizenzierung, zum Vertrieb und zur Wartung autorisierter Angebote in dem Gebiet. Autorisierte Angebote können nur direkt an Kunden lizenziert werden, ohne dass sie umbenannt, umbenannt, geändert, erweitert oder in andere Software- oder Hardwareprodukte eingebettet werden.

    1.3 Autorisierte Vertriebspartner

    Der Partner kann seinen verbundenen Unternehmen, Vertriebspartnern und/oder Wiederverkäufern Vertriebs- und Unterlizenzrechte gewähren, um autorisierte Angebote im gleichen Umfang und Umfang weiterzuvertreiben und zu lizenzieren, wie sie dem Partner gewährt wurden, vorausgesetzt, der Partner schließt eine Vereinbarung mit autorisierten Vertriebspartnern ab, die dieser Vereinbarung im Wesentlichen ähnelt. Auf Anfrage von Siemens stellt der Partner Siemens Kopien der abgeschlossenen Verträge mit autorisierten Vertriebspartnern zur Verfügung. Siemens wird ein Drittbegünstigter solcher Vereinbarungen sein und das Recht haben, die Bedingungen auf Wunsch von Siemens direkt durchzusetzen. Der Partner wird keinen autorisierten Vertriebspartner benennen, von dem bekannt ist, dass er in einen Rechtsstreit oder Rechtsstreit mit Siemens verwickelt ist oder den Siemens aufgrund angemessener Kriterien schriftlich an den Partner als inakzeptabel einstuft.

    1,4 Titel der Angebote

    Das Recht des Partners, autorisierte Angebote zu bewerben und zu verteilen, beinhaltet nicht das Recht, Angebote zu reproduzieren, zu veröffentlichen oder für andere zu lizenzieren, sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen. Siemens behält sich ausdrücklich die gesamten Rechte und Titel an den Angeboten vor und Siemens hat das ausschließliche Recht, die Angebote urheberrechtlich oder anderweitig zu schützen, zu veröffentlichen, zu verkaufen und zu verteilen. Der Titel der gekauften Hardware wird je nach Fall an den Partner oder Kunden übertragen, nachdem die vollständige Zahlung bei Siemens eingegangen ist.

    2. ANFORDERUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN


    2.1 Personalbedarf

    Der Partner muss Personal und Ressourcen beschäftigen und aufrechterhalten, die über das technische Fachwissen verfügen, das vernünftigerweise erforderlich ist, um die Verpflichtungen des Partners aus diesem Händlerzusatz zu erfüllen. Dazu gehören mindestens ein geschulter Verkäufer und ein ausgebildeter Anwendungstechniker an jedem autorisierten Standort innerhalb des Territoriums. Das Vertriebs- und technische Personal des Partners wird an den Schulungs- und Zertifizierungsprogrammen von Siemens für autorisierte Angebote teilnehmen. Solche Schulungsprogramme unterliegen den allgemeinen Schulungsbedingungen von Siemens und können online, in den Büros von Siemens oder an anderen von Siemens benannten Standorten angeboten werden.

    2.2 Partnerwartungssupport und Kundenerfolg

    Der Partner bietet Kundenerfolgsservices an, wie in den Partnerrichtlinien beschrieben. Falls im Partner-Autorisierungsformular angegeben, bietet der Partner First-Line-Support für Kunden, die jährliche ME&S-Services oder Abonnements vom Partner erworben haben. Wenn der Partner First-Line-Support anbietet, unterhält er ein Support-Labor mit Systemen, die alle unterstützten autorisierten Angebote ausführen können, geschultem Technik- und Supportpersonal und einem Anrufverfolgungssystem für monatliche Berichtszwecke. Wenn der Partner als Verarbeiter der von Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten von Siemens fungiert, hält sich der Partner an die Bedingungen, die unter www.siemens.com/sw-partner/dpa und durch diese Referenz aufgenommen.

    2.3 Siemens-Supportdienste

    Siemens bietet dem Partner angemessenen technischen Online-Support vor dem Verkauf, einschließlich des Zugriffs auf Self-Service-Support-Tools, Verkaufsleitfäden, Präsentationen und Vorführungen, die auf dem Partnerportal verfügbar sind. Siemens bietet Kunden Kundendienstleistungen für autorisierte Angebote, wie im Kundenvertrag beschrieben, an, es sei denn, der Partner ist für die Bereitstellung des First-Line-Supports verantwortlich, wie im Partnerautorisierungsformular angegeben. Siemens wird alle ME&S-Services und Erweiterungs-Upgrades, die für autorisierte Angebote entwickelt wurden, gemäß dem Kundenvertrag direkt an den Kunden bereitstellen. Siemens wird dem Partner auch Verbesserungen anbieten, damit der Partner seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen kann.

    2.4 Kundenkontakt

    Sofern der Partner und ein Kunde nichts anderes vereinbaren, verwendet der Partner Kundendatensätze nur, um Angebote und Mehrwertdienste an den Kunden zu verkaufen. Die von Siemens im Kundenvertrag eingegangenen Sicherheits-, Datenschutz- und Datenschutzverpflichtungen gelten ausschließlich für Angebote und nicht für Dienstleistungen, Produkte, Schulungen oder andere Materialien, die vom Partner entwickelt oder bereitgestellt werden. Um den Partner bei fristgerechten Verlängerungen zu unterstützen, kann Siemens oder ein im Namen von Siemens handelnder Dritter Kunden direkt kontaktieren, wenn es um die Verlängerung von Abonnements oder jährlichen ME&S-Services geht, die beim Partner gekauft wurden.

    3. AUTORISIERTE VERTRIEBSPARTNER


    3.1 Partnerportal

    Siemens kann autorisierten Vertriebspartnern Zugriff auf das Partnerportal und andere Informationen von Siemens gewähren, um ihre jeweilige Rolle beim Vertrieb autorisierter Angebote zu erfüllen. Bevor ein autorisierter Vertriebspartner Zugriff auf das Partnerportal erhält, muss er eine separate Vereinbarung über autorisierte Vertriebspartner mit Siemens in der von Siemens angegebenen Form unterzeichnen.

    3.2 Pflichten des Partners

    In Bezug auf den Vertrieb und die Unterlizenzierung von autorisierten Angeboten an Kunden wird Siemens nur Geschäfte mit dem Partner abwickeln und Bestellungen von diesem annehmen. Der Partner ist allein verantwortlich für die Auswahl und den Abschluss einer Vereinbarung mit autorisierten Vertriebspartnern. In einer solchen Vereinbarung zwischen dem Partner und einem autorisierten Vertriebspartner müssen die jeweiligen Rollen jeder Partei in Bezug auf den Vertrieb autorisierter Angebote und jegliche Vergütung festgelegt werden, die der Partner einem autorisierten Vertriebspartner aus diesem Grund zu gewähren hat. Der Partner stimmt zu und bestätigt, (i) Siemens ist keine Partei einer Vereinbarung zwischen dem Partner und einem autorisierten Vertriebspartner, (ii) Siemens ist nicht verantwortlich oder verpflichtet, autorisierte Vertriebspartner für den Verkauf autorisierter Angebote zu entschädigen, und (iii) Autorisierte Vertriebspartner haben keinen Anspruch auf Finanzierung oder Vergütung irgendwelcher Art von Siemens, einschließlich aller Finanzierungs- oder Vergütungsprogramme, die Siemens dem Partner zur Verfügung stellt.

    3.3 Compliance

    Der Partner stellt sicher, dass die autorisierten Vertriebspartner den Verhaltenskodex von Siemens oder alle gleichwertigen Verhaltensrichtlinien einhalten, die für autorisierte Vertriebspartner gelten, verfügbar unter https://new.siemens.com/global/en/company/about/corporate-functions/supply-chain-management/sustainability-in-the-supply-chain/code-of-conduct.html und alle geltenden Partnerrichtlinien.

    4. GESCHÄFTSPLAN UND FINANZINFORMATIONEN

    4,1 Jährlicher Geschäftsplan

    Der Partner und Siemens können im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung einen ersten Geschäftsplan erstellen, der durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen wird. Im Rahmen des Geschäftsplans können die Parteien (i) die autorisierten Angebote oder das Gebiet zuweisen, (ii) wichtige Kennzahlen und Umsatzziele, aufgeschlüsselt nach Quartal und/oder Angebot, zuweisen, (ii) das Leistungsniveau des Partners zuweisen und (iv) die Verpflichtungen des Partners in Bezug auf die Bereitstellung von Wartungs- und Supportdienstleistungen für autorisierte Angebote festlegen. Jeder nachfolgende Geschäftsplan wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien spätestens 30 Tage vor Ende eines jeden Kalenderjahres aktualisiert. Während der Laufzeit dieses Zusatzvertrags für Vertriebspartner kann jede Partei nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei Diskussionen über Änderungen des Geschäftsplans einleiten.

    4.2 Vierteljährliche Geschäftsberichte und Berichterstattung

    Partner und Siemens werden sich auf eine Methode zur Durchführung vierteljährlicher Geschäftsberichte einigen. Darüber hinaus stellt der Partner auf eigene Kosten vierteljährlich Verkaufsberichte, Prognosen und Personalberichte zur Verfügung, sofern dies vernünftigerweise von Siemens verlangt wird. Diese Berichte können Informationen über den Verkauf autorisierter Angebote, professionelle Beratung und Kundenschulungsdienste enthalten. Der Partner muss wettbewerbsrelevante Informationen, wie Endverbraucherpreise, in solchen Berichten auslassen.

    4.3 Partnerinformationen und Kreditkonto

    Falls zutreffend, stellt der Partner Finanzinformationen zur Verfügung, die Siemens nach vernünftigem Ermessen angefordert hat, damit Siemens ein Kreditkonto für den Partner einrichten kann. Der Partner darf im Rahmen dieser Vereinbarung nicht direkt bei Siemens einkaufen, bis ein Kreditkonto eingerichtet wurde. Siemens kann die Gutschrift an den Partner jederzeit nach eigenem Ermessen stornieren oder aussetzen. Der Partner übermittelt Siemens innerhalb von 15 Werktagen nach der begründeten Anfrage von Siemens aktualisierte Finanzinformationen.

    5. VERGÜTUNG DES PARTNERS


    5,1 Marge des Partners

    Der Partner verteilt autorisierte Angebote an Kunden zu Preisen, die nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Für seine Einkäufe bei Siemens zahlt der Partner, sofern in diesem Händlerzusatz nichts anderes angegeben ist, den Siemens-Listenpreis für das jeweilige autorisierte Angebot oder die entsprechenden Dienstleistungen im Land des Kaufs abzüglich des Partnerrabatts, der in den Rabatten und Leistungskennzahlen angegeben ist. Die Differenz zwischen dem Betrag, den der Partner Siemens schuldet, und dem Wiederverkaufspreis des Partners für ein autorisiertes Angebot entspricht der Vergütung des Partners für Verkäufe, die im Rahmen dieses Händlernachtrags abgeschlossen wurden. Das Recht des Partners auf Rabatte gemäß den Rabatten und Leistungskennzahlen hängt davon ab, dass der Partner die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Partnerrichtlinien zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses einhält. Die Siemens-Listenpreise für autorisierte Angebote und Dienstleistungen in der Region werden im Partnerportal veröffentlicht. Siemens kann die Rabatte und Leistungskennzahlen jederzeit überarbeiten oder seine Listenpreise ändern, indem es den Partner 30 Tage im Voraus darüber informiert. Siemens wird die Listenpreise und Rabatte in Angeboten berücksichtigen, die Siemens dem Partner vor dem Datum der Änderung der neuen Preise oder Rabatte im Partnerportal unterbreitet hat, solange das Angebot gültig ist.

    5,2 Weiterleitung der Transaktion durch Siemens an den Partner

    Die Rabatte und Partnervorteile, die dem Partner im Rahmen dieses Vertriebspartnerzusatzes zur Verfügung stehen, basieren auf der Generierung von Kundenkontakten durch den Partner, der Teilnahme an Aktivitäten vor dem Verkauf, dem Abschluss von Transaktionen mit Kunden und der Bereitstellung eines bestimmten Maßes an Kundensupport nach dem Verkauf. In bestimmten Situationen kann Siemens einige oder alle dieser Aktivitäten durchführen, muss aber bestimmte Transaktionen zur Ausführung an den Partner weiterleiten. Wenn in solchen Fällen eine Empfehlung vom Partner akzeptiert wird, ist der Partner dafür verantwortlich, die Transaktion mit dem Kunden gemäß den Anforderungen dieses Händlerzusatzes abzuschließen, aber die Höhe der vom Partner einbehaltenen Vergütung wird gemäß den Partner-Versandbedingungen festgelegt, wie sie in den Partnerrichtlinien festgelegt sind.

    5,3 Weiterleitung von Transaktionen durch Partner an Siemens

    In einigen Fällen (z. B. fehlende Kompetenzen, Lücken im Portfolio usw.) sieht der Partner möglicherweise die Notwendigkeit, eine Transaktion an Siemens weiterzuleiten, mit der Absicht, dass Siemens die Transaktion direkt mit dem potenziellen Kunden abschließt. Wenn die Empfehlung von Siemens akzeptiert wird, wird die daraus resultierende Transaktion direkt zwischen Siemens und dem potenziellen Kunden abgeschlossen, und jegliche fällige Vergütung an den Partner wird ausschließlich gemäß den Empfehlungsbedingungen für Wiederverkäufer und Vertriebspartner, wie in den Partnerrichtlinien dargelegt, festgelegt. Der Partner erkennt an, dass aufgrund einer Empfehlung möglicherweise nicht für alle Angebote eine Vergütung in Frage kommt, wie in den Partnerrichtlinien angegeben.

    5.4 Umsatzziele und Partnervorteile

    Wenn Umsatzziele vereinbart wurden, basiert die Erreichung der Umsatzziele auf dem Umsatz, der sich aus allen Verkäufen an Kunden in der Region ergibt, die der Partner im Rahmen dieses Händlernachtrags auf kumulativer Jahresbasis am Ende jedes Geschäftsquartals abgeschlossen hat. Falls der Partner sein Umsatzziel seit Jahresbeginn bis zum Ende des Geschäftsquartals erreicht, hat der Partner möglicherweise Anspruch auf bestimmte Partnervorteile. Die Höhe und die Art der Partnervorteile, die dem Partner zur Verfügung stehen, hängen von der Leistung des Partners ab, wie in den Partnerrichtlinien beschrieben.

    5,5 Werbeaktionen

    Siemens kann gelegentlich eine Aktion in dem Gebiet anbieten, die Kunden und Partnern Zugang zu zusätzlichen Rabatten bietet. Aktionsrabatte ergänzen oder ersetzen alle Preise und Rabatte, die in den Rabatten und Leistungskennzahlen angegeben sind, und können besonderen Bedingungen unterliegen, die in der jeweiligen Aktion beschrieben sind.

    6. ANGEBOTE UND TECHNOLOGIEN VON SIEMENS


    6,1 Vorführungen, Support vor dem Verkauf und Support nach dem Verkauf

    Siemens kann dem Partner nach eigenem Ermessen Zugriff auf Demonstrationssoftware oder Cloud-Dienste oder Kopien davon gewähren. Der Partner kann auch Demonstrationshardware zu dem in den Rabatten und Leistungskennzahlen angegebenen Rabattsatz erwerben. Die Demonstrations-Lizenzvereinbarung ist verfügbar unter https://www.siemens.com/sw-terms/demo-license gilt für die Nutzung von Demonstrationsangeboten durch den Partner und wird durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen. Der Partner darf die Demonstrationsangebote ausschließlich verwenden, um (i) Angebote potenziellen Kunden vorzuführen, (ii) Vorverkaufsunterstützung für eine Kundentransaktion zu bieten, (iii) Kunden nach dem Kauf in erster Linie Support zu bieten (falls in diesem Zusatz für Vertriebspartner vorgeschrieben) und (iv) Schulungen für Partnerpersonal durchzuführen. Eine andere Nutzung der Demonstrationsangebote ist nicht gestattet.

    6.2 Schulungsmaterial

    Siemens bietet Partnern über das Partnerportal Zugriff auf Schulungsmaterial, das ausschließlich für die Schulung von Partnerpersonal bestimmt ist. Der Partner hat kein Recht, Schulungsmaterial zu verwenden, zu kopieren, zu entwickeln, zu ändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder Unterlizenzen zu vergeben, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Der Partner darf Schulungsmaterial nicht für andere Zwecke verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Bereitstellung professioneller Beratungs- oder Schulungsdienstleistungen für Dritte, außer wie in dieser Vereinbarung vorgesehen.

    6,3 Angebote für andere Zwecke

    Der Partner kann Angebote für andere als die im Rahmen dieser Vereinbarung autorisierten Nutzungen gemäß den Terms erwerben. Wenn der Partner über eine gültige Lizenz zur Nutzung von APIs verfügt, die mit einem Angebot bereitgestellt werden, ist es dem Partner untersagt, APIs zur Entwicklung von Software für einen einzelnen Kunden ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Siemens in jedem Fall zu verwenden. Dem Partner ist es außerdem untersagt, Software, die unter Verwendung von APIs entwickelt wurde, an Dritte weiterzuverkaufen, zu übertragen, zu leasen oder zu lizenzieren, es sei denn, der Partner hat einen separaten Musterzusatz oder eine Vereinbarung mit Siemens abgeschlossen, die solche Aktivitäten autorisiert.

    6.4 Advantedge

    Siemens kann dem Partner nach eigenem Ermessen das Recht gewähren, die Advantedge-Methoden, Vorlagen, Tools und Best Practices von Siemens zu verwenden (“Advantedge“) als Grundlage für die Bereitstellung von Implementierungsdienstleistungen für Kunden. Der Partner bestätigt, dass Advantedge von Siemens entwickelt wurde und die urheberrechtlich geschützten und vertraulichen Informationen von Siemens darstellt. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für alle Ergebnisse, die er durch die Nutzung von Advantedge erzielt. Das Recht des Partners, Advantedge zu nutzen, erlischt, wenn dieser Zusatz für Vertriebspartner aus irgendeinem Grund gekündigt wird. Darüber hinaus kann das Recht des Partners, Advantedge zu nutzen, von Siemens mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich aus beliebigem Grund gekündigt werden.

    6.5 Anwendbare Terms und Haftungsausschlüsse

    Die auf dem Partnerportal veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien von Siemens gelten für alle Angebote, Schulungsmaterialien oder Advantedge, die dem Partner im Rahmen dieses Händlerzusatzes zur Verfügung gestellt werden. Solche Angebote, Schulungsmaterialien und Advantedge werden „wie sie sind“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Garantien bereitgestellt, einschließlich jeglicher stillschweigender Garantie der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.

    6.6 Änderungen an Schulungsmaterialien oder Advantedge

    Mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Siemens kann der Partner das Schulungsmaterial oder Advantedge ändern. Das Recht des Partners, das Schulungsmaterial oder Advantedge zu ändern und zu personalisieren, wird darauf beschränkt, dem Partner zu gestatten, (i) seine Logos, Handelsnamen und/oder Kontaktinformationen zu den geänderten Schulungsmaterialien oder Advantedge hinzuzufügen, (ii) das Schulungsmaterial oder Advantedge für eine effizientere oder akzeptablere Verwendung im Gebiet zu übersetzen oder anderweitig zu lokalisieren, (iii) Teile von Advantedge oder Schulungsmaterialien mit anderen Methoden zu kürzen, neu anzuordnen oder zu kombinieren, Werkzeuge oder Materialien, die vom Partner verwendet werden. Keine weiteren Änderungen an den Schulungsmaterialien oder an Advantedge sind zulässig. Jede Arbeit, die aus einer solchen Änderung oder Personalisierung resultiert, wird als Schulungsmaterial von Siemens oder Advantedge betrachtet und unterliegt denselben Rechten und Einschränkungen, die in diesem Abschnitt vorgesehen sind. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, Siemens und seine verbundenen Unternehmen gegen alle Ansprüche, Schäden, Bußgelder und Kosten (einschließlich Anwaltskosten und Auslagen) Dritter zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen, die in irgendeiner Weise mit der Erbringung professioneller Beratungs-, Schulungs- oder Advantedge-Dienste im Zusammenhang mit Angeboten durch den Partner zusammenhängen.

    7. BESTELLUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


    7.1 Bestellungen

    Der Partner wird Bestellungen für Angebote und Dienstleistungen nach dem von Siemens angegebenen Verfahren aufgeben. Wenn ein solcher Prozess die Nutzung des elektronischen oder Online-Bestellsystems von Siemens beinhaltet, stimmt der Partner der Verwendung des elektronischen Bestellsystems anstelle von schriftlichen und unterzeichneten Dokumenten für die Aufgabe aller Bestellungen gemäß diesem Händlerzusatz zu. Sobald Siemens eine Bestellung akzeptiert, ist die Bestellung ein gültiger Vertrag für den Kauf von Angeboten oder Dienstleistungen von Siemens durch den Partner. Jede Bestellung, die der Partner aufgibt, muss die folgenden Informationen enthalten: (i) einen Hinweis, dass die Bestellung den Bedingungen dieses Händlerzusatzes unterliegt, (ii) Einzelheiten der bestellten Angebote nach Produktnummer, Menge und Nettopreis, (iii) Versandanweisungen und Bestimmungsort, (iv) angeforderte Liefertermine und (v) Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Kunden. Siemens akzeptiert keine Bestellung des Partners, bis der entsprechende Kundenvertrag abgeschlossen wurde, sofern zutreffend, und alle anderen von Siemens vernünftigerweise angeforderten Unterlagen vorgelegt wurden. Auf berechtigte Anfrage von Siemens stellt der Partner Siemens eine Kopie der schriftlichen Bestellung des Kunden oder eine andere für Siemens akzeptable Bestätigung der Kundenbestellung zur Verfügung, vorausgesetzt, dass alle Artikel, die sich auf die Endverbraucherpreise beziehen, vor der Lieferung an Siemens redigiert werden müssen. Siemens behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jede Bestellung aus beliebigem Grund abzulehnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, fehlende oder falsche Informationen zur Bestellung oder Bedenken hinsichtlich der Exportkonformität. Wenn der Partner eine Bestellung aufgibt, die sich als falsch, irreführend oder in einer wesentlichen Hinsicht falsch herausstellt, behält sich Siemens das Recht vor, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Siemens zur Verfügung stehen, neue oder ausstehende Bestellungen des Partners abzulehnen.

    7.2 Verlängerungen

    Falls auf der Bestellung angegeben oder anderweitig von den Parteien schriftlich oder im elektronischen oder Online-Bestellsystem von Siemens vereinbart, verlängern sich das Abonnement oder die ME&S-Services für ein entsprechendes kostenpflichtiges autorisiertes Angebot automatisch, sofern keine Partei die andere mindestens 60 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit darüber informiert, dass sie sich gegen eine Verlängerung entschieden hat. Jede Verlängerungslaufzeit hat dieselbe Länge wie die vorherige Laufzeit oder 12 Monate, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Jedes erneuerte Abonnement oder jede Verlängerung der ME&S-Dienste unterliegt den jeweils aktuellen Terms. Die Gebühren bei jeder Verlängerung sind dieselben wie in der vorangegangenen Laufzeit, es sei denn, (i) Siemens informiert den Partner mindestens 90 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit über andere zukünftige Gebühren oder (ii) die Gebühren für die Verlängerung sind in der Bestellung angegeben.

    7.3 Lieferung

    (a) Software. Sobald Siemens eine Bestellung akzeptiert, stellt Siemens dem Partner oder nach Wahl des Partners direkt dem jeweiligen Kunden Softwareangebote zur Installation durch den Kunden zur Verfügung, und zwar per elektronischem Download von einer von Siemens angegebenen Website. Der physische Versand von Medien kann nach Wahl von Siemens erfolgen, als Unterkunft für den Partner oder einen Kunden, oder wenn bestimmte Elemente der Software nicht zum elektronischen Download verfügbar sind. Die Software wird gemäß EXW (Incoterms 2020) für Lieferungen geliefert, die ausschließlich innerhalb der Vereinigten Staaten, Russland, China oder Indien erfolgen. Alle andere Software wird gemäß DAP (Incoterms 2020) geliefert.

    (b) Cloud-Dienste. Sobald Siemens eine Bestellung akzeptiert, stellt Siemens autorisierte Angebote, die Cloud-Dienste umfassen, für den jeweiligen Kunden zum Zugriff und zur Nutzung zur Verfügung. Bei einem Angebot, das aus einer Kombination von Cloud-Diensten und Software besteht, erfolgt die Lieferung, wenn die Software und die Cloud-Dienste von Siemens zur Verfügung gestellt werden.

    (c) Hardware. Sobald Siemens eine Bestellung annimmt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Hardware, einschließlich der darin enthaltenen Firmware, dem Kunden FCA in dem von Siemens für die entsprechende Hardware bestimmten Lager oder Werk zur Verfügung gestellt (Incoterms 2020). Die Bereitstellung der Hardware für den Kunden gemäß den in diesem Abschnitt angegebenen Lieferbedingungen gilt als „Lieferung“ im Sinne dieses Händlerzusatzes, auch wenn Siemens nach einer solchen Lieferung an den Transport der Hardware beteiligt ist.

    7.4 Zahlung

    Der Partner zahlt alle Rechnungsbeträge innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Wenn die Nutzung eines Angebots durch einen Kunden die vereinbarte Genehmigung überschreitet, hat Siemens das Recht, vom Partner oder Kunden zusätzliche Gebühren für eine übermäßige Nutzung zum jeweils aktuellen Listenpreis von Siemens zu verlangen, zusätzlich zu allen anderen Abhilfemaßnahmen, die Siemens möglicherweise zur Verfügung stehen. Sofern nicht anders angegeben, werden Gebühren für Angebote und ME&S-Services im Voraus in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu allen anderen steuerlichen Verpflichtungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, unterliegen das Herunterladen, die Lieferung und/oder der Zugriff auf Angebote der Zahlung aller Steuern, Zölle, Versand- und Versicherungskosten sowie aller anderen Gebühren und damit verbundenen Beträge, die sich aus einem solchen Download, einer Lieferung oder einem solchen Zugriff ergeben. Wenn der Partner fällige Rechnungsbeträge nicht bezahlt, kann Siemens nach eigenem Ermessen und zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihm nach Gesetz oder Billigkeit oder im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stehen, alle dem Partner gewährten Kreditbedingungen widerrufen oder aussetzen, vom Partner weitere Zusicherungen verlangen, dass die Rechnungsbeträge bezahlt werden, den Partner zur Vorauszahlung aller bestellten Angebote auffordern und/oder diesen Vertriebspartnerzusatz und/oder diesen Vertrag kündigen. Bei überfälligen Beträgen wird eine Gebühr für verspätete Zahlungen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz erhoben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Wenn eine Rechnung nicht innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungsdatum vom Partner bezahlt wird, verwirkt der Partner außerdem alle im vorangegangenen Geschäftsquartal erworbenen Partnervorteile und verliert den Anspruch auf die Vergabe von Partnerleistungen für das aktuelle Quartal.

    8. KUNDENVERTRÄGE


    8,1 Anforderung an einen Kundenvertrag

    Bevor ein Kunde Zugriff auf autorisierte Angebote oder Dienste erhält, muss er einen Kundenvertrag abschließen.

    82. Terms für Kunden von Siemens

    Ein Kunde kann das elektronische Online-Vertragssystem von Siemens oder ein anderes von Siemens spezifiziertes Ersatzsystem verwenden, um den Terms zuzustimmen. Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen akademische Einrichtungen, die Lizenzen für autorisierte akademische Angebote erwerben möchten, zusätzlichen Terms zustimmen, wie z. B. den akademischen Zusatzbedingungen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen erfolgt, indem er online oder auf andere von Siemens genehmigte Weise auf eine Schaltfläche „Ich stimme zu“, „Ich akzeptiere“ oder eine ähnliche Schaltfläche klickt. Nach einer solchen Annahme wird der Kundenvertrag eine Vereinbarung zwischen Siemens und dem Kunden sein. Der Partner wird mit dem Kunden eine eigene Vereinbarung über die kommerziellen Bedingungen der Transaktion zwischen dem Kunden und dem Partner abschließen. Der Partner darf die Bedingungen des Kundenvertrags nicht ändern und wird sicherstellen, dass eine Bestellung oder ein ähnliches Dokument nicht versucht, die für autorisierte Angebote geltenden Bedingungen zu ändern. Wenn ein Kunde beabsichtigt oder versucht, die für autorisierte Angebote geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, haftet der Partner Siemens gegenüber für alle Kosten oder Schäden, die Siemens aufgrund einer solchen Änderung entstehen.

    83. Vertriebspartner-Kundenverträge

    Falls Siemens ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, kann der Partner, anstatt die Terms und den oben beschriebenen automatisierten Prozess zu verwenden, direkt mit einem Kunden einen Kundenvertrag abschließen („Vertriebspartner-Kundenvertrag“). Der Vertriebspartner-Kundenvertrag kann die Form einer bereits unterzeichneten bestehenden Vereinbarung oder eines neuen Kundenvertrags haben, der von Partner und Kunde unterzeichnet wurde. Ein neuer Vertriebspartnervertrag muss mit den damals aktuellen Terms konsistent sein und Siemens nicht weniger schützen als diese. Der Partner führt Aufzeichnungen über alle Vertriebskundenverträge und stellt Siemens auf Anfrage Kopien der ausgeführten Vertriebskundenverträge zur Verfügung. Der Partner und seine autorisierten Vertriebspartner werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Vertriebspartner-Kundenverträge durchzusetzen. Auf begründete Anfrage von Siemens tritt der Partner seine Rechte aus allen Vertriebspartnerverträgen an Siemens ab, damit Siemens seine Rechte an Angeboten durchsetzen kann.

    9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG


    9,1 Begriff

    Dieser Zusatz für Vertriebspartner bleibt für einen ersten Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum seiner Annahme durch beide Parteien in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Danach verlängert sich dieser Händlerzusatz automatisch für aufeinanderfolgende Laufzeiten von einem Jahr. Jede Partei kann diesen Vertriebspartnerzusatz gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung kündigen.

    9,2 Kündigung

    Zusätzlich zu den in den Allgemeinen Terms festgelegten Kündigungsrechten kann Siemens mit einer Frist von 30 Tagen die Rechte des Partners in Bezug auf das Gebiet, die autorisierten Standorte des Partners oder autorisierte Angebote aussetzen oder kündigen. Eine teilweise Aussetzung oder Kündigung hat keinen Einfluss auf die weitere Anwendbarkeit dieses Händlerzusatzes für alle nicht betroffenen Teile des Territoriums, autorisierte Standorte, autorisierte Angebote oder andere Musterzusätze oder separate Vereinbarungen mit Siemens.

    9,3 Wirkung der Kündigungs- und Kündigungsfrist

    Nach der Kündigung ist der Partner berechtigt, nur einen anteiligen Teil aller Rabatte einzubehalten, die er für neue oder verlängerte Abonnements oder ME&S-Services erhalten hat. Der anteilige Teil wird auf der Grundlage der Anzahl der Tage, an denen der Partner First-Line-Support-Services erbringt, geteilt durch die Anzahl der Tage im Rahmen des Abonnement- oder ME&S-Servicevertrags, sofern zutreffend, festgelegt. Bei Kündigung dieses Zusatzvertrags für Vertriebspartner gibt sich der Partner nicht mehr als autorisierter Vertriebspartner autorisierter Angebote aus und stellt alle Aktivitäten ein, die die Öffentlichkeit zu der Annahme verleiten könnten, dass der Partner dazu berechtigt ist. Während der Kündigungsfrist wird Siemens den Zugang des Partners zum Partnerportal und den zugehörigen Vertriebs- und Marketingsystemen von Siemens kündigen, vorausgesetzt, der Partner hat keine anderen aktiven Modellzusätze und eine solche Kündigung beeinträchtigt nicht die Fähigkeit des Partners, Bestellungen aufzugeben oder den Status von Bestellungen zu überprüfen. Während der Kündigungsfrist werden die Parteien zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang der Konten sicherzustellen, und der Partner stellt Siemens eine vollständige Abrechnung aller bestehenden und ausstehenden Konten zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Listen mit (i) den Namen und Standorten aller Kunden, (ii) der Standorte aller gültigen Abonnements, (iii) aller ausstehenden ME&S-Serviceverträge mit der verbleibenden Laufzeit solcher Verträge, (iv) aller ausstehenden professionellen Dienstleistungen oder Schulungsprojekte und (vi) alle an Siemens geschuldeten Beträge.

    10. DEFINITIONEN


    10,1 Autorisierter Vertriebspartner oder“Tier-2-Partner

    bezeichnet ein Unternehmen, das eine unabhängige Vereinbarung mit dem Partner getroffen hat, um den Partner beim Verkauf autorisierter Angebote zu unterstützen.

    10,2 Autorisierte Angebote

    bedeutet, dass die jeweils aktuelle Liste der Angebotspartner ausdrücklich zum Vertrieb autorisiert ist. Anfänglich werden autorisierte Angebote im Partnerautorisierungsformular angegeben und dann von Zeit zu Zeit gemäß diesem Zusatz für Vertriebspartner aktualisiert.

    10,3 Geschäftsplan

    bedeutet einen Geschäftsplan, der gemeinsam vom Partner und Siemens bei der Unterzeichnung dieses Händlerzusatzes entwickelt und vereinbart wurde und der von den Parteien von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann.

    10,4 Rabatte und Leistungskennzahlen

    bedeutet die Tabelle, die Siemens dem Partner im Partnerportal oder auf andere Weise zur Verfügung stellt und in der die Rabatte des Partners aus der Siemens-Preisliste in der Region sowie alle Verkaufskennzahlen im Zusammenhang mit Partnerleistungen beschrieben werden.

    10,5 ME&S-Dienste

    bezeichnet die Wartungs-, Erweiterungs- und technischen Unterstützungsdienste von Siemens oder Partner.

    10,6 Benannte Konten

    bedeutet die natürlichen oder juristischen Personen, die Siemens im Partnerportal als benannte Konten bezeichnet. Die Beziehung zwischen den Parteien in Bezug auf benannte Konten ist in Abschnitt 1.1 beschrieben.

    10,7 Bestellung

    bedeutet ein Siemens-Bestellformular, eine Licensed Software Designation Agreement (LSDA) oder ein ähnliches Bestelldokument, das einem Kunden vorgelegt werden kann.

    10,8 Formular zur Partnerautorisierung

    bedeutet ein separates Formular, das die ersten Genehmigungen und Rechte des Partners zum Vertrieb von Angeboten festlegt.

    10,9 Vorteile für Partner

    bedeutet, dass der Partner möglicherweise zusätzliche Rabatte und Vorteile erhalten kann, wie in den Rabatten und Leistungskennzahlen sowie den Partnerrichtlinien beschrieben.

    10,10 Umsatzziel

    bedeutet den einvernehmlich vereinbarten Zielumsatz, den der Partner für jedes Geschäftsquartal generieren soll. Siemens und Partner werden während des jährlichen Geschäftsplanungsprozesses Umsatzziele festlegen.

    10,1 Abonnement

    bedeutet ein Recht, ein Angebot für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen, wie in einer Bestellung angegeben. Bei mehrjährigen Abonnementlaufzeiten kann Siemens verlangen, dass während der Laufzeit neue Lizenzschlüssel ausgestellt werden.

    10,12 Gebiet

    bedeutet das geografische Gebiet (das möglicherweise weiter auf bestimmte Märkte beschränkt ist), das im Partnerautorisierungsformular beschrieben ist. Die Beziehung zwischen den Parteien in Bezug auf Territory ist in Abschnitt 1.1 beschrieben.