Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sollen für einen besseren Schutz der persönlichen Daten sorgen. Insbesondere wird der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.
Unter Berücksichtigung des neuen DSG und den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat sich Siemens Schweiz dazu entschieden, die Einwilligung zum Versand von Werbe-E-Mails unter Berücksichtigung des Double-Opt-in Verfahrens einzuholen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Werbe-E-Mails ausschliesslich an Empfänger:innen versandt werden, die explizit und nachweislich dem Versand solcher Informationen zugestimmt haben.
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) sind am 1. September 2023 in Kraft getreten.