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Aufsichtsrat

Der aus 20 Personen bestehende Aufsichtsrat ist entsprechend des deutschen Mitbestimmungsgesetzes zu gleichen Teilen mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt.
Der aus 20 Personen bestehende Aufsichtsrat ist entsprechend des deutschen Mitbestimmungsgesetzes zu gleichen Teilen mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt.