
Horizon-Plan
Der Horizon-Plan wurde am 31. Dezember 2007 aufgrund der Rentenänderungen des Unternehmens geschlossen und es können keine neuen Mitglieder beitreten.
Übersicht
Der Horizon-Plan wurde am 31. Dezember 2007 als Folge der Rentenänderungen des Unternehmens geschlossen und es können keine neuen Mitglieder beitreten.
Mitglieder, die zu diesem Zeitpunkt aufhörten, aktive Mitglieder zu sein, die ruhegehaltsfähige Dienstzeiten aufbauen, werden nun als fortgesetzte Mitglieder bezeichnet. Für fortlaufende Mitglieder gelten einige besondere Bedingungen.
Wenn Sie den Horizon Plan vor dem 31. Dezember 2007 verlassen haben, werden Sie als ehemaliges Mitglied bezeichnet. Wenn Sie nach diesem Datum ausgeschieden sind, werden Sie als ehemaliges Mitglied bezeichnet.
Wenn Sie ein fortbestehendes Mitglied oder ein ehemaliges fortbestehendes Mitglied sind und dem Siemens Pensionssparplan beigetreten sind, dann erhalten Sie zusätzlich zu den Leistungen des Horizon Plans weitere Leistungen aus diesem Plan.
Alle Leistungen des Plans unterliegen den Höchstgrenzen des Siemens Benefits Scheme und den Auswirkungen des lebenslangen Freibetrags. Solange Sie Mitglied sind, können Erhöhungen des Wertes Ihrer Leistungen aus dem Plan auch Ihren jährlichen Freibetrag aufzehren. Sie werden auf Ihrer jährlichen Leistungsabrechnung darüber informiert, wie viel Ihres jährlichen Freibetrags Sie bereits verbraucht haben.Um mehr über diese Zulagen zu erfahren, klicken Sie hier.
Wenn Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer eigenen Rente abzugeben, um eine zusätzliche Rente für Ihren Ehepartner zu erhalten, die bei Ihrem Tod ausgezahlt wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Member Service Team.
Wie werden Ihre Leistungen berechnet? . Wenn Sie dem Schroders Retirement Benefits Scheme vor dem 1. Januar 1991 beigetreten sindIhre Leistungen werden entweder zum 31. Dezember 2007 oder zu Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008 berechnet, falls dieses früher liegt. Sie werden als Anteil (aus der nachstehenden Tabelle) Ihrer vollen Rente im Alter von 60 Jahren (normales Ruhestandsdatum) auf der Grundlage Ihres letzten ruhegehaltsfähigen Gehalts entweder zum 31. Dezember 2007 oder zu Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008 (falls früher) berechnet. Dieser Anteil wird dann um die tatsächlich geleistete rentenfähige Dienstzeit geteilt durch die rentenfähige Dienstzeit, die Sie bis zum Alter 60 geleistet hätten, angepasst. Hier ein Beispiel: Ein Mitglied hat am 31. Dezember 2007 10 Jahre rentenfähige Dienstzeit geleistet und hätte im Alter von 60 Jahren 15 Jahre rentenfähige Dienstzeit geleistet. Ihr letztes ruhegehaltsfähiges Gehalt zum 31. Dezember 2007 betrug £24.000
- Unter Verwendung des entsprechenden Anteils aus der nachstehenden Tabelle beträgt ihre volle Rente im Alter von 60 Jahren:
24/60 x £24.000 = £9.600 pro Jahr
- Dies wird durch die tatsächliche Dienstzeit (10 Jahre) geteilt durch die potenzielle Dienstzeit bis Alter 60 (15 Jahre) angepasst.:
9.600 £ x 10/15 = 6.400 £ pro Jahr
Rentenfähige Dienstzeit, die Sie bis zum normalen Ruhestandsdatum hätten ableisten können | Rente zum Zeitpunkt der normalen Pensionierung als Anteil Ihres letzten rentenfähigen Gehalts |
10 Jahre | 12/60 |
10 Jahre 6 Monate | 13/60 |
11 Jahre | 14/60 |
11 Jahre 6 Monate | 15/60 |
12 Jahre | 16/60 |
12 Jahre 6 Monate | 17/60 |
13 Jahre | 18/60 |
13 Jahre 4 Monate | 19/60 |
13 Jahre 8 Monate | 20/60 |
14 Jahre | 21/60 |
14 Jahre 4 Monate | 22/60 |
14 Jahre 8 Monate | 23/60 |
15 Jahre | 24/60 |
15 Jahre 4 Monate | 25/60 |
15 Jahre 8 Monate | 26/60 |
16 Jahre | 27/60 |
16 Jahre 4 Monate | 28/60 |
16 Jahre 8 Monate | 29/60 |
17 Jahre | 30/60 |
17 Jahre 4 Monate | 31/60 |
17 Jahre 8 Monate | 32/60 |
18 Jahre | 33/60 |
18 Jahre 4 Monate | 34/60 |
18 Jahre 8 Monate | 35/60 |
19 Jahre | 36/60 |
19 Jahre 3 Monate | 37/60 |
19 Jahre 6 Monate | 38/60 |
19 Jahre 9 Monate | 39/60 |
Zwischen 20 und 40 Jahren | 40/60 |
Wenn Sie dem Schroders Retirement Benefits Scheme nach dem 1. Januar 1991 beigetreten sind
Ihre Leistungen wurden mit einem Satz von 1/45 Ihres letzten rentenfähigen Gehalts für jedes Jahr bis zum 31. Dezember 2007 oder Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008, falls früher, angerechnet, vorbehaltlich der Höchstgrenzen.
Wie werden Ihre Leistungen neu bewertet?
Ihre Leistungen zum 31. Dezember 2007 oder Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008, falls früher, werden jedes Jahr neu bewertet, bis Sie in Rente gehen oder sterben. Die Art und Weise, wie Ihre Leistungen neu bewertet werden, hängt davon ab, ob Sie:
- Weiteres Mitglied, oder
- Ehemaliges fortgesetztes Mitglied. oder
- Aufgeschobenes Mitglied.
Verbesserte Neubewertung der Leistungen für ständige und ehemalige Dauerversicherte — Überblick
Ihre Leistungen werden jedes Jahr neu bewertet, bis Sie in Rente gehen oder sterben. Normalerweise werden Leistungen gemäß den gesetzlichen Neubewertungsbedingungen neu bewertet, aber Ihre Leistungen werden auch zu erhöhten Konditionen neu bewertet, was zu einem besseren Ergebnis führen kann. Wenn Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, wird das höhere der beiden Ergebnisse ausgezahlt.
Die erweiterte Neubewertung besteht aus:
- Gehaltsbezogene Neubewertung und
- Aufwertungen gesetzlicher Art
Verstärkte Neubewertung der Leistungen für ständige und ehemalige Dauerversicherte — Gehaltsbezogene Neubewertung
Dadurch wird ein gewisser Link zu den Gehältern bis 2023 beibehalten oder bis Sie aufhören, ein fortgesetztes Mitglied zu sein, falls früher. Wenn Ihr Gehalt steigt, steigen auch Ihre Leistungen.
Die gehaltsbezogenen Elemente sind:
- Eine jährliche Neubewertung, die am 1. Januar 2009 begann. Der Wert Ihrer Leistungen am vergangenen 1. Januar wird um den prozentualen Anstieg Ihres letzten rentenfähigen Gehalts im Laufe des Jahres, vorbehaltlich der Gehaltsobergrenze, neu bewertet.
Die letzte jährliche Neubewertung erfolgt frühestens am 1. Januar 2023, am 1. Januar des Jahres, in dem Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, oder am 1. Januar des Jahres, in dem Sie Siemens verlassen.
- Eine Neubewertung um ein ganzes Jahr wird vorgenommen, wenn Sie vor dem 1. Januar 2023 ausscheiden oder Ihre Leistungen in Anspruch nehmen. Der Wert Ihrer Leistungen am letzten 1. Januar wird um den prozentualen Anstieg Ihres letzten rentenfähigen Gehalts im Laufe des Jahres, vorbehaltlich der Gehaltsobergrenze, neu bewertet.
Verstärkte Neubewertung der Leistungen für ständige und ehemalige Dauerversicherte — gesetzliche Neubewertungen
Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie liefern das gleiche Ergebnis wie die gesetzliche Neubewertung, wenn sie in den entsprechenden Zeiträumen angewendet worden wäre. Eine gesetzliche Neubewertung wird verwendet, um entweder Folgendes bereitzustellen:
Eine Mindestleistung (Unterdeckung), mit der die gehaltsbezogenen Elemente verglichen werden, und gilt ab:
- 1. Januar 2008 auf Ihr Abreisedatum, falls es vor dem 1. Januar 2023 liegt
- 1. Januar 2008 bis 1. Januar 2023, falls Sie zu diesem Zeitpunkt weiterhin Mitglied sind.
ODER
Eine zusätzliche Neubewertung wurde für Perioden vorgenommen, in denen die gehaltsbezogenen Elemente nicht mehr gelten, das ist von:
- Ihr Abreisedatum bis zum Zahlungsdatum
- 1. Januar 2023 bis zu Ihrem Abreisetag (falls Sie früher als 60 Jahre alt sind)
- 1. Januar 2023 zu Ihrem Zahlungsdatum, falls Sie Siemens noch nicht verlassen haben.
Möglicherweise treffen nicht alle diese Elemente auf Sie zu, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Wenn Sie beispielsweise bei Siemens angestellt bleiben, bis Sie Ihre Leistungen beziehen, gelten Verweise auf das Datum, an dem Sie ausscheiden, nicht für Sie. Ebenso gelten Verweise auf eine Neubewertung nach diesem Datum nicht für Sie, wenn Sie Ihre Leistungen vor dem 1. Januar 2023 in Anspruch nehmen.
Denken Sie daran, diese erweiterten Neubewertungen gelten nur, wenn sie zu einem besseren Ergebnis führen, als dies bei einer gesetzlichen Neubewertung der Fall wäre.
Neubewertung der Leistungen für aufgeschobene Mitglieder
Zwischen Ihrem Austrittsdatum und der Pensionierung oder Ihrem Tod werden Ihre aufgeschobenen Leistungen durch eine gesetzliche Neubewertung indexiert. Das hilft, den Wert Ihrer Leistungen zu erhalten.
Pauschalbetrag im Ruhestand
Sie können einen Teil Ihrer Rente aufgeben und ihn als steuerfreien Geldbetrag annehmen, im Großen und Ganzen bis zu 25 % des Betrags Ihrer gesamten Siemens-Rente, bis zu Ihrer verfügbaren Lebensleistung. Bitte gehen Sie zum Abschnitt Ressourcen, um hier mehr über diese Zulage zu erfahren.
Für fortlaufende Mitglieder und ehemalige fortgesetzte Mitglieder kann ein Teil oder die gesamte steuerfreie Barzahlung von Ihrem Siemens-Rentensparplan Leistungen. Das bedeutet, dass die Höhe Ihrer Horizon Plan-Rente, die Sie aufgeben müssen, um sich einen Pauschalbetrag zu sichern, reduziert werden kann — möglicherweise auf Null. Sie sollten erwägen, zunächst eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die Ihre Rente aus dem Horizon Plan reduzieren könnte.
Im Ruhestand haben Sie die folgenden Optionen:
Vorruhestand
Sie können ab 55 Jahren in Rente gehen (2028 werden es 57 sein). Wenn Sie vor dem 60. Lebensjahr in Rente gehen, wird Ihre Rente gekürzt. Ihre Vorruhestandsrente basiert auf Ihren Leistungen zum 31. Dezember 2007 oder dem Datum des Austritts aus dem Plan, falls dies früher der Fall ist (berechnet wie oben erklärt), jedes Jahr bis zur Pensionierung neu bewertet und dann um einen Vorruhestandsfaktor reduziert.
Normaler Ruhestand
Ihr normales Rentendatum ist das Ende des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
Späte Pensionierung
Ihre Leistungen werden erhöht, um diese verspätete Zahlung zu berücksichtigen.
Krankheistbedingter Ruhestand
Wenn die Treuhänder nach ärztlicher Beratung der Meinung sind, dass Sie ausreichend arbeitsunfähig sind und auch weiterhin sein werden, können Sie Ihre Leistungen in jedem Alter vorzeitig beziehen. Ihre Rente kann gekürzt werden, um die vorzeitige Zahlung zu berücksichtigen.
Wenn Sie sterben, bietet der Plan eine Reihe von Leistungen für Ihre Familie und Angehörige.
Überblick
Es liegt im Ermessen des Treuhänders, zu entscheiden, wie Ihr Todesfallgeld in bar zwischen Ihren Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertretern oder benannten Begünstigten aufgeteilt wird. Auf diese Weise kann die Zahlung schneller erfolgen und es ist unwahrscheinlich, dass für die Leistungen Erbschaftssteuer anfällt.
Sie können jedoch Ihre Begünstigten benennen. indem Sie sich bei My Work Pension anmelden und die Treuhänder werden dem große Aufmerksamkeit schenken. Sie finden das Formular im Menü unter „Ihr Konto“. Es wäre ratsam, es auf dem neuesten Stand zu halten, falls sich Ihre Umstände ändern — wenn Sie heiraten, eine Lebenspartnerschaft eintragen, sich trennen oder sich scheiden lassen oder Kinder haben. Auch wenn Sie ungebunden sind oder keine Kinder haben, haben Sie vielleicht Familienmitglieder oder enge Freunde, die die Treuhänder in Betracht ziehen sollten.
Barbetrag
Wenn Sie aktiv zur Siemens-Rentensparplan ein Barbetrag wird an Ihre Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertreter oder benannten Begünstigten ausgezahlt. Es wird der höhere Wert sein von:
- 3 x Ihr Sterbegeldgehalt plus den Wert Ihres
Geld (ohne AVCs, EDCs oder Transfers) an dem Tag, an dem Sie sterben; oder
- Das 6-fache Ihres Sterbegeldgehalts.
In beiden Fällen wird der Wert Ihrer AVCs, EDCs oder Überweisungen zur Barsumme hinzugerechnet.
Der Barbetrag ist steuerfrei, solange der Wert aller Barbeträge aus all Ihren Rentensystemen unter dem Lifetime Allowance liegt. Bitte gehen Sie zum Abschnitt Ressourcen, um hier mehr über diese Zulage zu erfahren. Es wird auch ein Barbetrag in Höhe einer Rückerstattung Ihrer in Ihren Horizon-Plan eingezahlten Beiträge zuzüglich des Werts Ihrer zusätzlichen freiwilligen Beiträge (AVCs) und Employee Directed Contributions (EDCs), die vor dem 31. Dezember 2007 gezahlt wurden, fällig. Es liegt im Ermessen des Treuhänders, zu entscheiden, wie der Geldbetrag zwischen Ihren Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertretern oder benannten Begünstigten aufgeteilt wird.
Wenn Sie nicht mehr zur Siemens-Rentensparplan eine Barsumme des Fondswerts Ihres Plans, eine Rückerstattung Ihrer Beiträge, die vor dem 31. Dezember 2007 in den Horizon-Plan eingezahlt wurden, zuzüglich des Werts Ihrer zusätzlichen freiwilligen Beiträge (AVCs) und Employee Directed Contributions (EDCs), die vor dem 31. Dezember 2007 gezahlt wurden, werden ausgezahlt. Es liegt im Ermessen des Treuhänders, zu entscheiden, wie der Geldbetrag zwischen Ihren Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertretern oder benannten Begünstigten aufgeteilt wird.
Rente des Ehepartners
Wenn Sie sterben, bevor Sie Ihre Rente beziehen, wird eine Ehegattenrente in Höhe von 50 % der Rente gezahlt, die Sie erhalten hätten, wenn Sie am Tag Ihres Todes in Rente gegangen wären.
Wenn Sie sterben, nachdem Sie Ihre Rente bezogen haben, wird eine Ehegattenrente in Höhe der Hälfte der Rente gezahlt, die Sie bei Ihrem Tod bezogen haben (dies beinhaltet nicht Ihre über AVCs gekaufte Rente, falls diese Rente als „Alleinstehende“ oder gleichwertig beschrieben wurde). Wenn Sie bei Ihrer Pensionierung Ihre Rente gekürzt haben, um einen Barbetrag zu erhalten, wird diese Kürzung ignoriert.
Wenn Sie mehr als 10 Jahre älter sind als Ihr Ehepartner oder Partner, liegt es im Ermessen der Treuhänder, ihre Rente zu kürzen.
Anspruchsberechtigte Kinderrente
Eine Rente in Höhe von 25 % Ihres neu bewerteten Rentenanspruchs am Tag Ihres Todes wird auch an Ihre berechtigten Kinder ausgezahlt, maximal 2 Kinder. Wenn Sie mehr als 2 Kinder haben, werden die Renten für 2 Kinder zu gleichen Teilen auf alle Ihre Kinder aufgeteilt.
Rente für einen Angehörigen
Unter bestimmten Umständen kann eine Rente gemäß der Treuhandurkunde und den Rules des Systems an einen oder mehrere Ihrer Angehörigen gezahlt werden. Im Großen und Ganzen ist ein Familienangehöriger für diese Zwecke:
- jede Person, die finanziell von Ihnen abhängig ist oder mit der Sie ein Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit haben;
- oder alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich bis zum Alter von 23 Jahren in einer Vollzeitausbildung befinden oder die aufgrund einer Behinderung von Ihnen abhängig sind
Once in payment, your Horizon Plan pension is subject to annual reviews in line with the Retail Prices Index (RPI).
Your Plan pension, other than part of any Guaranteed Minimum Pension (GMP) element, is guaranteed to increase each year on 1 April by the rise in RPI during the 12 months to the previous December, up to a maximum of 5%. If RPI does not increase, your pension will remain at the same level (it will not decrease).
Pension increases are pro-rated for part-year retirements. The increases applied depend on when the benefits were accrued and under which were accrued and under which pension plan. You will receive a letter and payslip annually informing you of your increase.
You can transfer the cash equivalent value of your deferred pension to a new employer’s scheme or personal pension scheme.
...you worked part time?
You still receive the full range of Plan benefits. However, to ensure that your benefits reflect your part-time hours of work, your part-time pensionable salary and pensionable service were re-expressed in terms of their full-time equivalents when calculating your benefits.
...you get divorced?
Pension rights are normally taken into account as part of a couple’s assets. There are a number of options available to the Court in dealing with pension rights and we will comply with any instructions from a court. If you need more pension information, please contact the Member Services Team.
Pensionable service
Any continuous period in years and complete months during which you were a contributing member of the Horizon Plan up to 31 December 2007.
Continuing member
You are a continuing member if you were an active member of the Horizon Plan on 31 December 2007 when it closed as a result of the Company’s pension changes.
From 1 January 2008, you were no longer able to build up further pensionable service under the Horizon Plan. However, benefits built up until that date are protected and benefit from annual increases (known as enhanced revaluation) from 31 December 2007 until you retire.
You will remain a continuing member until you leave the Plan, take your benefits or die.
Former continuing member
A continuing member who left Siemens after 31 December 2007 or who voluntarily opted-out of continuing member status (to manage your Lifetime Allowance position for example).
Maximum limits
For the 2020/21 tax year, the earnings cap is £170,400 a year. It increases broadly in line with increases in the Retail Prices Index (RPI). Maximum Siemens Benefits Scheme limits apply only to your Plan benefits. You may have additional Siemens Pension Saving Plan benefits that exceed these limits.
Lifetime Allowance
Please go to the resources section to read more about this allowance here.
Annual Allowance
Please go to the resources section to read more about this allowance here.
AVCs and EDCs are also limited by the Annual Allowance. Any AVCs or EDCs paid above the Annual Allowance will incur a tax charge.
A reduced Annual Allowance applies in some circumstances such as for high earners or for anyone that has taken advantage of flexible Money Purchase benefits. For more information contact the Member Services Team.
Spouse
The person to whom you are legally married at the date of your death. In line with the Civil Partnership Act 2004, same-sex partners who have been through a civil ceremony will be treated as spouses with regard to payment of any contracted-out benefits built up after 6 April 1988. In addition, they will be treated as spouses in all respects with regard to benefits built up after 5 December 2005.
If you are not married or are not in a registered civil partnership, or are not living with a spouse, this definition also includes any person who, in the opinion of the Trustees, was dependent on you financially or because of disability or had a financial relationship of mutual dependence with you.
Pre 1 January 2008 leaving date
The date, which falls before 1 January 2008, on which you ceased to be an active member of the Schroders Retirement Benefits Scheme or the Horizon Plan.
Final pensionable salary
Your basic annual contractual pay (excluding any variable payments received such as bonuses or overtime) in the 12 months immediately before leaving active membership.
Pensionable service
Any continuous period in years and complete months during which you were a contributing member of the Horizon Plan up to 31 December 2007.
Statutory Revaluation
This is a form of limited indexation of benefits prescribed by law. It requires that deferred benefits are indexed from your date of leaving to the date they come into payment or to the date you transfer your benefits to a new employer’s scheme or personal pension scheme, or to your normal retirement date.
This indexation is currently based on the rise in the Consumer Prices Index (CPI) subject to a maximum of 5% a year for benefits built up before April 2009 and 2.5% a year for benefits built up after that date.
Salary cap
An increase of 2% above the annual percentage increase in RPI for September in the preceding calendar year. For part years, the salary cap is calculated using the increase in the RPI from September of the preceding calendar year to the month falling 4 months before the month of the earlier of the leaving date or payment date. In addition, the 2% element of the salary cap is pro-rated by applying the formula (2/12)% x number of completed calendar months since the preceding 1 January.
Payment date
The earliest of the date you retire and draw a pension, die, transfer out benefits or reach normal retirement date.
Eligible child
Any child of the member (including a step-child or legally adopted child) who is under the age of 18 or, if in full-time education or vocational training, is under the age of 23, or was dependent on the member at the time of his/her death on account of physical or mental incapacity.
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