
Horizont-Plan
Der Horizon-Plan wurde am 31. Dezember 2007 aufgrund der Rentenänderungen des Unternehmens geschlossen und es können keine neuen Mitglieder beitreten.
Übersicht
Der Horizon-Plan wurde am 31. Dezember 2007 aufgrund der Rentenänderungen des Unternehmens geschlossen und es können keine neuen Mitglieder beitreten.
Mitglieder an diesem Tag haben aufgehört, aktive Mitglieder zu sein, um den Rentendienst aufzubauen, und sind jetzt als fortdauernde Mitglieder bekannt. Für ständige Mitglieder gelten einige Sonderbedingungen.
Wenn Sie den Horizon-Plan vor dem 31. Dezember 2007 verlassen haben, sind Sie als aufgeschobenes Mitglied bekannt. Und wenn Sie nach diesem Datum gegangen sind, sind Sie als ehemaliges fortgesetztes Mitglied bekannt.
Wenn Sie ein fortgesetztes Mitglied oder ein ehemaliges fortgesetztes Mitglied sind und dem beigetreten sind Siemens-Rentensparplan dann kommen Ihre Leistungen im Rahmen des Horizon-Plans zu den Leistungen dieses Plans hinzu.
Alle Leistungen des Plans unterliegen den Höchstgrenzen des Siemens Benefits Scheme und allen Auswirkungen der Lifetime Allowance. Solange Sie ein ständiges Mitglied sind, kann eine Erhöhung des Werts Ihrer Tarifleistungen auch Ihren Jahreszuschuss schmälern. In Ihrer jährlichen Leistungsabrechnung wird Ihnen mitgeteilt, wie viel von Ihrem Jahresgeld Sie verwendet haben. Um mehr über diese Zulagen zu erfahren, klicken Sie hier..
Wenn Sie Ihre Leistungen beziehen, haben Sie die Möglichkeit, auf einen Teil Ihrer eigenen Rente zu verzichten, um Ihrem Ehepartner eine zusätzliche Rente zu gewähren, die bei Ihrem Tod fällig wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Serviceteam für Mitglieder.
Wie werden Ihre Leistungen berechnet? Wenn Sie vor dem 1. Januar 1991 dem Schroders Retirement Benefits Scheme beigetreten sindIhre Leistungen werden entweder am 31. Dezember 2007 oder an Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008 ausgezahlt, falls dies früher der Fall ist. Sie werden als Anteil (aus der Tabelle unten entnommen) zu Ihrer vollen Rente im Alter von 60 Jahren (regulärer Ruhestandstag) berechnet, basierend auf Ihrem letzten rentenfähigen Gehalt am 31. Dezember 2007 oder Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008, falls früher. Dieser Anteil wird dann angepasst durch den rentenfähigen Dienst, den Sie tatsächlich abgeschlossen haben, geteilt durch den rentenfähigen Dienst, den Sie im Alter von 60 Jahren abgeschlossen hätten. Hier ist ein Beispiel: Ein Mitglied hat am 31. Dezember 2007 einen 10-jährigen Rentendienst abgeschlossen und hätte im Alter von 60 Jahren 15 Jahre rentenpflichtig abgeschlossen. Ihr letztes rentenberechtigtes Gehalt am 31. Dezember 2007 betrug 24.000 Pfund.
- Unter Zugrundelegung des entsprechenden Anteils aus der folgenden Tabelle ergibt sich ihre volle Rente im Alter von 60 Jahren:
24/60 x 24.000£ = 9.600£ pro Jahr
- Dies wird durch die tatsächliche Dienstzeit (10 Jahre) geteilt durch die potenzielle Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr (15 Jahre) angepasst:
9.600£ x 10/15 = 6.400£ pro Jahr
Rentenpflichtiger Dienst, den Sie bis zum normalen Rentendatum hätten abschließen können | Rente am normalen Rentendatum als Anteil Ihres letzten rentenberechtigten Gehalts |
10 Jahre | 12/60 |
10 Jahre 6 Monate | 13/60 |
11 Jahre | 14/60 |
11 Jahre 6 Monate | 15/60 |
12 Jahre | 16/60 |
12 Jahre 6 Monate | 17/60 |
13 Jahre | 18/60 |
13 Jahre 4 Monate | 19/60 |
13 Jahre 8 Monate | 20/60 |
14 Jahre | 21/60 |
14 Jahre 4 Monate | 22/60 |
14 Jahre 8 Monate | 23/60 |
15 Jahre | 24/60 |
15 Jahre 4 Monate | 25/60 |
15 Jahre 8 Monate | 26/60 |
16 Jahre | 27/60 |
16 Jahre 4 Monate | 28/60 |
16 Jahre 8 Monate | 29/60 |
17 Jahre | 30/60 |
17 Jahre 4 Monate | 31/60 |
17 Jahre 8 Monate | 32/60 |
18 Jahre | 33/60 |
18 Jahre 4 Monate | 34/60 |
18 Jahre 8 Monate | 35/60 |
19 Jahre | 36/60 |
19 Jahre 3 Monate | 37/60 |
19 Jahre 6 Monate | 38/60 |
19 Jahre 9 Monate | 39/60 |
Zwischen 20 und 40 Jahren | 40/60 |
Wenn Sie dem Schroders Retirement Benefits Scheme nach dem 1. Januar 1991 beigetreten sind
Ihre Leistungen wurden mit einem Satz von 1/45 Ihres letzten rentenfähigen Gehalts für jedes Jahr bis zum 31. Dezember 2007 oder Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008, falls früher, angerechnet, vorbehaltlich der Höchstgrenzen.
Wie werden Ihre Leistungen neu bewertet?
Ihre Leistungen zum 31. Dezember 2007 oder Ihrem Austrittsdatum vor dem 1. Januar 2008, falls früher, werden jedes Jahr neu bewertet, bis Sie in Rente gehen oder sterben. Die Art und Weise, wie Ihre Leistungen neu bewertet werden, hängt davon ab, ob Sie:
- Weiteres Mitglied, oder
- Ehemaliges fortgesetztes Mitglied. oder
- Aufgeschobenes Mitglied.
Verbesserte Neubewertung der Leistungen für ständige und ehemalige Dauerversicherte — Überblick
Ihre Leistungen werden jedes Jahr neu bewertet, bis Sie in Rente gehen oder sterben. Normalerweise werden Leistungen gemäß den gesetzlichen Neubewertungsbedingungen neu bewertet, aber Ihre Leistungen werden auch zu erhöhten Konditionen neu bewertet, was zu einem besseren Ergebnis führen kann. Wenn Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, wird das höhere der beiden Ergebnisse ausgezahlt.
Die erweiterte Neubewertung besteht aus:
- Gehaltsbezogene Neubewertung und
- Aufwertungen gesetzlicher Art
Verstärkte Neubewertung der Leistungen für ständige und ehemalige Dauerversicherte — Gehaltsbezogene Neubewertung
Dadurch wird ein gewisser Link zu den Gehältern bis 2023 beibehalten oder bis Sie aufhören, ein fortgesetztes Mitglied zu sein, falls früher. Wenn Ihr Gehalt steigt, steigen auch Ihre Leistungen.
Die gehaltsbezogenen Elemente sind:
- Eine jährliche Neubewertung, die am 1. Januar 2009 begann. Der Wert Ihrer Leistungen am vergangenen 1. Januar wird um den prozentualen Anstieg Ihres letzten rentenfähigen Gehalts im Laufe des Jahres, vorbehaltlich der Gehaltsobergrenze, neu bewertet.
Die letzte jährliche Neubewertung erfolgt frühestens am 1. Januar 2023, am 1. Januar des Jahres, in dem Sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, oder am 1. Januar des Jahres, in dem Sie Siemens verlassen.
- Eine Neubewertung um ein ganzes Jahr wird vorgenommen, wenn Sie vor dem 1. Januar 2023 ausscheiden oder Ihre Leistungen in Anspruch nehmen. Der Wert Ihrer Leistungen am letzten 1. Januar wird um den prozentualen Anstieg Ihres letzten rentenfähigen Gehalts im Laufe des Jahres, vorbehaltlich der Gehaltsobergrenze, neu bewertet.
Verstärkte Neubewertung der Leistungen für ständige und ehemalige Dauerversicherte — gesetzliche Neubewertungen
Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie liefern das gleiche Ergebnis wie die gesetzliche Neubewertung, wenn sie in den entsprechenden Zeiträumen angewendet worden wäre. Eine gesetzliche Neubewertung wird verwendet, um entweder Folgendes bereitzustellen:
Eine Mindestleistung (Unterdeckung), mit der die gehaltsbezogenen Elemente verglichen werden, und gilt ab:
- 1. Januar 2008 auf Ihr Abreisedatum, falls es vor dem 1. Januar 2023 liegt
- 1. Januar 2008 bis 1. Januar 2023, falls Sie zu diesem Zeitpunkt weiterhin Mitglied sind.
ODER
Eine zusätzliche Neubewertung wurde für Perioden vorgenommen, in denen die gehaltsbezogenen Elemente nicht mehr gelten, das ist von:
- Ihr Abreisedatum bis zum Zahlungsdatum
- 1. Januar 2023 bis zu Ihrem Abreisetag (falls Sie früher als 60 Jahre alt sind)
- 1. Januar 2023 zu Ihrem Zahlungsdatum, falls Sie Siemens noch nicht verlassen haben.
Möglicherweise treffen nicht alle diese Elemente auf Sie zu, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Wenn Sie beispielsweise bei Siemens angestellt bleiben, bis Sie Ihre Leistungen beziehen, gelten Verweise auf das Datum, an dem Sie ausscheiden, nicht für Sie. Ebenso gelten Verweise auf eine Neubewertung nach diesem Datum nicht für Sie, wenn Sie Ihre Leistungen vor dem 1. Januar 2023 in Anspruch nehmen.
Denken Sie daran, diese erweiterten Neubewertungen gelten nur, wenn sie zu einem besseren Ergebnis führen, als dies bei einer gesetzlichen Neubewertung der Fall wäre.
Neubewertung der Leistungen für aufgeschobene Mitglieder
Zwischen Ihrem Austrittsdatum und der Pensionierung oder Ihrem Tod werden Ihre aufgeschobenen Leistungen durch eine gesetzliche Neubewertung indexiert. Das hilft, den Wert Ihrer Leistungen zu erhalten.
Pauschalbetrag im Ruhestand
Sie können einen Teil Ihrer Rente aufgeben und ihn als steuerfreien Geldbetrag annehmen, im Großen und Ganzen bis zu 25% des Betrags Ihrer gesamten Siemens-Rente, bis zu Ihrer verfügbaren Lebensleistung. Bitte gehen Sie zum Abschnitt Ressourcen, um hier mehr über diese Zulage zu erfahren.
Für fortlaufende Mitglieder und ehemalige fortgesetzte Mitglieder kann ein Teil oder die gesamte steuerfreie Barzahlung von Ihrem Siemens-Rentensparplan Leistungen. Das bedeutet, dass die Höhe Ihrer Horizon Plan-Rente, die Sie aufgeben müssen, um sich einen Pauschalbetrag zu sichern, reduziert werden kann — möglicherweise auf Null. Sie sollten erwägen, zunächst eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die Ihre Rente aus dem Horizon Plan reduzieren könnte.
Im Ruhestand haben Sie die folgenden Optionen:
Vorruhestand
Sie können ab 55 Jahren in Rente gehen (2028 werden es 57 sein). Wenn Sie vor dem 60. Lebensjahr in Rente gehen, wird Ihre Rente gekürzt. Ihre Vorruhestandsrente basiert auf Ihren Leistungen zum 31. Dezember 2007 oder dem Datum des Austritts aus dem Plan, falls dies früher der Fall ist (berechnet wie oben erklärt), jedes Jahr bis zur Pensionierung neu bewertet und dann um einen Vorruhestandsfaktor reduziert.
Normaler Ruhestand
Ihr normales Rentendatum ist das Ende des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
Späte Pensionierung
Ihre Leistungen werden erhöht, um diese verspätete Zahlung zu berücksichtigen.
Kranker Ruhestand
Wenn die Treuhänder nach ärztlicher Beratung der Meinung sind, dass Sie ausreichend arbeitsunfähig sind und auch weiterhin sein werden, können Sie Ihre Leistungen in jedem Alter vorzeitig beziehen. Ihre Rente kann gekürzt werden, um die vorzeitige Zahlung widerzuspiegeln.
Wenn Sie sterben, bietet der Plan eine Reihe von Leistungen für Ihre Familie und Angehörige.
Überblick
Es liegt im Ermessen des Treuhänders, zu entscheiden, wie Ihr Todesfallgeld in bar zwischen Ihren Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertretern oder benannten Begünstigten aufgeteilt wird. Auf diese Weise kann die Zahlung schneller erfolgen und es ist unwahrscheinlich, dass für die Leistungen Erbschaftssteuer anfällt.
Sie können jedoch Ihre Begünstigten benennen. indem Sie sich bei My Work Pension anmelden und die Treuhänder werden dem große Aufmerksamkeit schenken. Sie finden das Formular im Menü unter „Ihr Konto“. Es wäre ratsam, es auf dem neuesten Stand zu halten, falls sich Ihre Umstände ändern — wenn Sie heiraten, eine Lebenspartnerschaft eintragen, sich trennen oder sich scheiden lassen oder Kinder haben. Auch wenn Sie ungebunden sind oder keine Kinder haben, haben Sie vielleicht Familienmitglieder oder enge Freunde, die die Treuhänder in Betracht ziehen sollten.
Barbetrag
Wenn Sie aktiv zur Siemens-Rentensparplan ein Barbetrag wird an Ihre Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertreter oder benannten Begünstigten ausgezahlt. Es wird der höhere Wert sein von:
- 3 x Ihr Sterbegeldgehalt plus den Wert Ihres
Geld (ohne AVCs, EDCs oder Transfers) an dem Tag, an dem Sie sterben; oder
- Das 6-fache Ihres Sterbegeldgehalts.
In beiden Fällen wird der Wert Ihrer AVCs, EDCs oder Überweisungen zur Barsumme hinzugerechnet.
Der Barbetrag ist steuerfrei, solange der Wert aller Barbeträge aus all Ihren Rentensystemen unter dem Lifetime Allowance liegt. Bitte gehen Sie zum Abschnitt Ressourcen, um hier mehr über diese Zulage zu erfahren. Es wird auch ein Barbetrag in Höhe einer Rückerstattung Ihrer in Ihren Horizon-Plan eingezahlten Beiträge zuzüglich des Werts Ihrer zusätzlichen freiwilligen Beiträge (AVCs) und Employee Directed Contributions (EDCs), die vor dem 31. Dezember 2007 gezahlt wurden, fällig. Es liegt im Ermessen des Treuhänders, zu entscheiden, wie der Geldbetrag zwischen Ihren Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertretern oder benannten Begünstigten aufgeteilt wird.
Wenn Sie nicht mehr zur Siemens-Rentensparplan eine Barsumme des Fondswerts Ihres Plans, eine Rückerstattung Ihrer Beiträge, die vor dem 31. Dezember 2007 in den Horizon-Plan eingezahlt wurden, zuzüglich des Werts Ihrer zusätzlichen freiwilligen Beiträge (AVCs) und Employee Directed Contributions (EDCs), die vor dem 31. Dezember 2007 gezahlt wurden, werden ausgezahlt. Es liegt im Ermessen des Treuhänders, zu entscheiden, wie der Geldbetrag zwischen Ihren Verwandten, Angehörigen, gesetzlichen persönlichen Vertretern oder benannten Begünstigten aufgeteilt wird.
Rente des Ehepartners
Wenn Sie sterben, bevor Sie Ihre Rente beziehen, wird eine Ehegattenrente in Höhe von 50% der Rente gezahlt, die Sie erhalten hätten, wenn Sie am Tag Ihres Todes in Rente gegangen wären.
Wenn Sie sterben, nachdem Sie Ihre Rente bezogen haben, wird eine Ehegattenrente in Höhe der Hälfte der Rente gezahlt, die Sie bei Ihrem Tod bezogen haben (dies beinhaltet nicht Ihre über AVCs gekaufte Rente, falls diese Rente als „Alleinstehende“ oder gleichwertig beschrieben wurde). Wenn Sie bei Ihrer Pensionierung Ihre Rente gekürzt haben, um einen Barbetrag zu erhalten, wird diese Kürzung ignoriert.
Wenn Sie mehr als 10 Jahre älter sind als Ihr Ehepartner oder Partner, liegt es im Ermessen der Treuhänder, ihre Rente zu kürzen.
Anspruchsberechtigte Kinderrente
Eine Rente in Höhe von 25% Ihres neu bewerteten Rentenanspruchs am Tag Ihres Todes wird auch an Ihre berechtigten Kinder ausgezahlt, maximal 2 Kinder. Wenn Sie mehr als 2 Kinder haben, werden die Renten für 2 Kinder zu gleichen Teilen auf alle Ihre Kinder aufgeteilt.
Rente für einen Angehörigen
Unter bestimmten Umständen kann eine Rente gemäß der Treuhandurkunde und den Rules des Systems an einen oder mehrere Ihrer Angehörigen gezahlt werden. Im Großen und Ganzen ist ein Familienangehöriger für diese Zwecke:
- jede Person, die finanziell von Ihnen abhängig ist oder mit der Sie ein Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit haben;
- oder alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich bis zum Alter von 23 Jahren in einer Vollzeitausbildung befinden oder die aufgrund einer Behinderung von Ihnen abhängig sind
Sobald Ihre Horizon Plan-Rente bezahlt ist, wird sie jährlich gemäß dem Einzelhandelspreisindex (RPI) überprüft.
Ihre Planrente, die nicht Teil einer garantierten Mindestrente (GMP) ist, wird garantiert jedes Jahr am 1. April um den Anstieg des RPI in den 12 Monaten bis zum letzten Dezember erhöht, bis zu einem Höchstbetrag von 5%. Wenn der RPI nicht steigt, bleibt Ihre Rente auf dem gleichen Niveau (sie wird nicht sinken).
Rentenerhöhungen werden anteilig für Pensionierungen in einem Teiljahr berechnet. Die angewendeten Erhöhungen hängen davon ab, wann die Leistungen erworben wurden und in welchem Rahmen und im Rahmen welcher Altersvorsorge. Sie erhalten jährlich einen Brief und eine Gehaltsabrechnung, die Sie über Ihre Erhöhung informieren.
Sie können den Baräquivalenzwert Ihrer aufgeschobenen Rente auf das System eines neuen Arbeitgebers oder eine private Altersvorsorge überweisen.
... haben Sie Teilzeit gearbeitet?
Sie erhalten weiterhin alle Leistungen des Plans. Um jedoch sicherzustellen, dass Ihre Leistungen Ihre Teilzeitarbeitszeit widerspiegeln, wurden Ihr rentenberechtigtes Teilzeitgehalt und Ihr rentenberechtigter Dienst bei der Berechnung Ihrer Leistungen in Vollzeitäquivalenten neu ausgedrückt.
... lassen Sie sich scheiden?
Rentenansprüche werden normalerweise als Teil des Vermögens eines Paares berücksichtigt. Im Umgang mit Rentenansprüchen stehen dem Gericht eine Reihe von Optionen zur Verfügung, und wir werden alle Anweisungen eines Gerichts befolgen. Wenn Sie weitere Renteninformationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Serviceteam für Mitglieder.
Rentenpflichtiger Dienst
Jeder zusammenhängende Zeitraum in Jahren und ganzen Monaten, in dem Sie bis zum 31. Dezember 2007 ein beitragendes Mitglied des Horizon-Plans waren.
Fortgesetztes Mitglied
Sie sind ein ständiges Mitglied, wenn Sie am 31. Dezember 2007, als dieser aufgrund der Rentenänderungen des Unternehmens geschlossen wurde, ein aktives Mitglied des Horizon-Plans waren.
Ab dem 1. Januar 2008 waren Sie nicht mehr in der Lage, weitere rentenfähige Leistungen im Rahmen des Horizon Plans aufzubauen. Leistungen, die bis zu diesem Datum erworben wurden, sind jedoch geschützt und profitieren vom 31. Dezember 2007 bis zu Ihrer Pensionierung von jährlichen Erhöhungen (bekannt als erweiterte Neubewertung).
Sie bleiben ein ständiges Mitglied, bis Sie den Plan verlassen, Ihre Leistungen in Anspruch nehmen oder sterben.
Ehemaliges fortgesetztes Mitglied
Ein fortgesetztes Mitglied, das Siemens nach dem 31. Dezember 2007 verlassen hat oder sich freiwillig von seinem Status als fortgesetzter Mitglied abgemeldet hat (um zum Beispiel Ihre Position auf Lebenszeit zu verwalten).
Höchstgrenzen
Für das Steuerjahr 2020/21 liegt die Einkommensobergrenze bei 170.400 GBP pro Jahr. Er steigt weitgehend im Einklang mit dem Anstieg des Einzelhandelspreisindex (RPI). Die Höchstgrenzen des Siemens Benefits Scheme gelten nur für Ihre Tarifleistungen. Möglicherweise haben Sie zusätzliche Siemens-Rentensparplan Leistungen, die diese Grenzen überschreiten.
Lebenslange Zulage
Bitte gehen Sie zum Abschnitt Ressourcen, um hier mehr über diese Zulage zu erfahren.
Jährliche Zulage
Bitte gehen Sie zum Abschnitt Ressourcen, um hier mehr über diese Zulage zu erfahren.
AVCs und EDCs sind ebenfalls durch die jährliche Zulage begrenzt. Für alle AVCs oder EDCs, die über dem jährlichen Freibetrag gezahlt werden, fällt eine Steuergebühr an.
Unter bestimmten Umständen gilt eine reduzierte Jahreszulage, z. B. für Hochverdiener oder für alle, die die flexiblen Vorteile des Geldkaufs in Anspruch genommen haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Serviceteam für Mitglieder.
Ehepartner
Die Person, mit der Sie am Tag Ihres Todes legal verheiratet sind. Gemäß dem Civil Partnership Act 2004 werden gleichgeschlechtliche Partner, die eine standesamtliche Trauung hinter sich haben, in Bezug auf die Zahlung vertraglich vereinbarter Leistungen, die nach dem 6. April 1988 erworben wurden, als Ehepartner behandelt. Darüber hinaus werden sie in jeder Hinsicht in Bezug auf Leistungen, die nach dem 5. Dezember 2005 erworben wurden, wie Ehepartner behandelt.
Wenn Sie nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder nicht mit einem Ehepartner zusammenleben, umfasst diese Definition auch jede Person, die nach Ansicht der Treuhänder finanziell oder aufgrund einer Behinderung von Ihnen abhängig war oder in einem finanziellen Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit zu Ihnen stand.
Vor dem 1. Januar 2008, Abreisetag
Das Datum, das vor dem 1. Januar 2008 liegt, an dem Sie aufgehört haben, ein aktives Mitglied des Schroders Retirement Benefits Scheme oder des Horizon Plan zu sein.
Endgültiges rentenberechtigtes Gehalt
Ihr jährliches Vertragsgrundgehalt (ohne jegliche variable Zahlungen wie Boni oder Überstunden) in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Austritt aus der aktiven Mitgliedschaft.
Rentenpflichtiger Dienst
Jeder zusammenhängende Zeitraum in Jahren und ganzen Monaten, in dem Sie bis zum 31. Dezember 2007 ein beitragendes Mitglied des Horizon-Plans waren.
Gesetzliche Neubewertung
Dies ist eine Form der begrenzten Indexierung von Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Es erfordert, dass aufgeschobene Leistungen von Ihrem Austrittsdatum bis zu dem Tag, an dem sie ausgezahlt werden, oder bis zu dem Tag, an dem Sie Ihre Leistungen auf ein neues Arbeitgebersystem oder eine private Rentenversicherung übertragen, oder bis zu Ihrem normalen Rentendatum indexiert werden.
Diese Indexierung basiert derzeit auf dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (CPI), wobei ein Maximum von 5% pro Jahr für Leistungen, die vor April 2009 erworben wurden, und 2,5% pro Jahr für Leistungen, die nach diesem Datum erworben wurden, gilt.
Gehaltsobergrenze
Ein Anstieg von 2% über dem jährlichen prozentualen Anstieg des RPI im September des vorangegangenen Kalenderjahres. Für Teiljahre wird die Gehaltsobergrenze anhand der Erhöhung des RPI von September des vorangegangenen Kalenderjahres bis zu dem Monat berechnet, der 4 Monate vor dem Monat liegt, in dem das Abgangs- oder Zahlungsdatum jeweils früher liegt. Darüber hinaus wird das Element von 2% der Gehaltsobergrenze anteilig berechnet, indem die Formel (2/12)% x Anzahl der abgeschlossenen Kalendermonate seit dem vorangegangenen 1. Januar angewendet wird.
Datum der Zahlung
Frühestens an dem Tag, an dem Sie in Rente gehen und eine Rente beziehen, sterben, Leistungen übertragen oder das normale Rentendatum erreichen.
Teilnahmeberechtigtes Kind
Jedes Kind des Mitglieds (einschließlich eines Stiefkindes oder eines rechtmäßig adoptierten Kindes), das unter 18 Jahre alt ist oder, falls es sich in einer Vollzeitschule oder Berufsausbildung befindet, unter 23 Jahre alt ist oder zum Zeitpunkt seines Todes aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung von dem Mitglied abhängig war.
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