Seit 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung das Chemikalien-Recht für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). REACH ersetzt 40 Einzelgesetze und hat einen breiten Geltungsbereich, der fast alle Stoffe und chemischen Gemische (Zubereitungen) als separate Einheiten oder in ausgewählten Produkten abdeckt. Die Europäische Chemikalien Agentur (EChA) sichert die Implementierung und Überwachung der REACH-Verordnung.
Das Motto von REACH lautet „Ohne Daten kein Markt“ und bedeutet, dass Unternehmen, die Stoffe und Zubereitungen und bestimmte Produkte im EWR auf den Markt bringen wollen, an die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung gebunden sind:
Die Elektronikindustrie und der Anlagenbau müssen unter REACH vornehmlich die oben genannten Registrierungs- und Informationspflichten erfüllen sowie die Beschränkungen beachten. Mit Aufnahme der ersten Stoffe in den Anhang XIV gewinnt auch die Zulassung an Bedeutung.
08. März 2011 | Author