Die grundlegenden Anforderungen an ein umweltfreundliches Produkt-Design über den gesamten Lebenszyklus des Produktes hinweg sind obligatorischer Bestandteil des Design- und Entwicklungsprozesses für alle neuen Siemens-Produkte und -Lösungen. Diese Anforderungen und Kriterien sind in dem konzernweit gültigen Siemens-Standard „Umweltverträgliche Produkte und Anlagen“ zusammengefasst.
Der Standard enthält auch eine „Liste zu deklarierender Stoffe (LoDS)“, in der Stoffe zusammengefasst sind, deren Inverkehrbringen teilweise regional oder anwendungsspezifisch beschränkt ist oder die aufgrund ihrer gesundheits- und umweltgefährdenden Eigenschaften zu Risiken bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten führen können. Soweit es technisch machbar ist, sollen die Stoffe der LoDS weltweit in Produkten von Siemens vermieden werden, womit wir bei Siemens über die gesetzlich bestehenden Anforderungen hinaus gehen.
Siemens ist daher bestrebt, die Transparenz hinsichtlich der zu deklarierenden Stoffe insbesondere in Zukaufteilen kontinuierlich zu verbessern. Dies dient unter anderem als Basis für die
Dazu wird bereits bei der Qualifizierung von neuen Lieferanten die Selbstverpflichtung, Stoffe der LoDS zu deklarieren, von den Lieferanten eingeholt. Diese grundsätzlichen Anforderungen zur Stoffdeklaration geben wir auch im Rahmen von Einkaufs- und Projektverträgen an unsere Lieferanten weiter. In diesem Zusammenhang fordert Siemens von seinen Lieferanten die Information, ob die an Siemens zu liefernden Produkte Stoffe enthalten, die auf der Liste zu deklarierender Stoffe stehen. Ist dies der Fall, muss der Lieferant detaillierte Informationen zu den betroffenen Produkten und den darin enthalten Stoffen der LoDS zur Verfügung stellen.
Um eine einfach anzuwendende Methode mit hoher Datenqualität zu bieten, unterstützt Siemens eine industrieweite Initiative zur effizienten Stoffdeklaration über die internetbasierte Datenbank BOMcheck, in der Lieferanten ihre Erklärung zu Produkt-Inhaltsstoffen hinterlegen können.
In seiner Rolle als Importeur, Hersteller und Anwender diverser chemischer Stoffe ist Siemens auch von der europäischen Verordnung zur Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betroffen.
Siemens stellt im Rahmen seiner umfassenden Produktverantwortung und des langjährigen Chemikalien-Management-Programmes sicher, dass alle anwendbaren Verpflichtungen der REACH-Verordnung fristgemäß eingehalten werden. Dies umfasst die Vorregistrierung einiger ausgewählter Stoffe und – falls in Zukunft erforderlich – auch die Registrierung innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Ein Teil unserer Produkte unterliegt der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtlinie“) und erfüllt deren Anforderungen.
Ein kürzlich durch die EU-Kommission durchgeführter Review der RoHS-Richtlinie führte zur Veröffentlichung der Richtlinie 2011/65/EU. Nach deren nationaler Umsetzung wird diese unter anderem zu Änderungen im zukünftigen Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie führen (zum Beispiel Einbeziehung von Medizingeräten ab Juli 2014) sowie zu der Anforderung an Hersteller, die Konformität ihrer Produkte mit der Richtlinie durch CE Kennzeichnung auszuweisen.
Bereits lange vor 2011 haben wir damit begonnen, die relevanten Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen, um proaktiv über die Anforderungen der RoHS-Richtlinie hinaus zu gehen: Bereits heute sind viele Produkte auf bleifreie Lötprozesse umgestellt worden, auch solche, die außerhalb des Anwendungsbereichs der RoHS Richtlinie liegen.
09. März 2011 | Author