Wo immer es notwendig ist, ergreifen wir Sicherheitsmaßnahmen an Arbeitsplätzen und gestalten unsere Produkte so, dass sie kein strahlungsbedingtes Gesundheitsrisiko beinhalten oder verursachen. Durch unser Unternehmensreferat Strahlenschutz, unsere Division und Country EHS Officer sowie die Strahlenschutzbeauftragten in unseren Geschäftseinheiten und Produktionsstätten stellen wir sicher, dass die strahlungsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen einen wesentlichen Bestandteil des proaktiven Risikomanagements von Siemens darstellen.
Strahlungsbezogene Sicherheitsmaßnahmen sind Teil unseres proaktiven Risikomanagements.
Das Ziel der Gefahrgutvorschriften ist auch unser Ziel: so weit wie möglich das Risiko für Personen und Güter zu vermindern sowie Schäden für die Umwelt, die eingesetzten Transportmittel und andere Güter zu vermeiden. Durch Einhaltung der Gefahrgutvorschriften erreichen wir, dass Risiken ausgeschlossen bzw. auf ein unvermeidbares Minimum reduziert werden. Dafür sorgt ein globales Netzwerk von geschulten Mitarbeitern entlang der gesamten Beförderungskette, also z. B. bereits bei der Klassifizierung unserer Produkte und der Auswahl der Beförderungsart, bei Verpackung und Versand oder beim Einsatz von Dienstleistern. Die einschlägigen Vorschriften werden bereits in unseren Einkaufs- und Entwicklungsabteilungen berücksichtigt, damit unsere Produkte später weltweit unter Beachtung aller geltenden rechtlichen Vorschriften befördert werden können. Als weltweit tätiges Unternehmen ist es uns wichtig, unsere Kunden auch im Zusammenhang mit Gefahrgütern sicher und ohne Verzögerungen oder Beanstandungen zu bedienen.
08. März 2011 | Author