Bei Siemens darf niemand gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen werden.
Die Prinzipien der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung werden gewährleistet. Gemäß den Siemens Business Conduct Guidelines und den Arbeitsgesetzen der Länder, in denen Siemens tätig ist, wird keinerlei Diskriminierung geduldet. In jedem Land bestehen Beschwerdemöglichkeiten, die den nationalen Regelungen entsprechen. In Deutschland gibt es beispielsweise betriebliche Beschwerdestellen für Diskriminierungsfälle, über die die Mitarbeiter informiert werden müssen. Darüber hinaus ist das Helpdesk der Compliance-Organisation mit den Funktionen „Tell us“ und „Ask us“ für alle Mitarbeiter rund um die Uhr erreichbar.
Siemens stellt keine Arbeitnehmer unter einem Mindestalter von 15 Jahren ein. In Ländern, die bei der ILO-Konvention Nr. 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird kontrolliert.
Siemens erkennt das im jeweiligen Land geltende Recht der Arbeitnehmer an, Gewerkschaften zu bilden beziehungsweise Gewerkschaften beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen. Die Zusammenarbeit mit Beschäftigten, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften auf der Grundlage des lokalen Rechts wird konstruktiv gestaltet. Auf Konzernebene ist ein europäischer Betriebsrat, das Siemens Europe Committee, Ansprechpartner für länderübergreifende Angelegenheiten in Europa.
Im Juli 2012 hat Siemens mit dem Gesamtbetriebsrat, der IG Metall sowie der internationalen Gewerkschaft IndustriAll ein internationales Rahmenabkommen zu Grundsätzen sozialer Verantwortung unterzeichnet. Das Abkommen ist Ausdruck des Verantwortungsbewusstseins für unsere Mitarbeiter.
Wir verpflichten unsere Lieferanten im Rahmen des Code of Conduct für Siemens-Lieferanten auf die Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.
Menschen mit Behinderung werden in besonderem Maße vom Unternehmen unterstützt. So wurde im Mai 2009 zwischen der Unternehmensleitung und dem Gesamtbetriebsrat die „Integrationsvereinbarung zur Förderung der Beschäftigung bei Siemens“ in Deutschland geschlossen. Ihr Ziel ist die Qualifizierung und Weiterbildung sowie verstärkt auch die Neueinstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Siemens will dazu beitragen, die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Deutschland zu erhöhen. Ebenso verpflichtet sich Siemens USA, den Vorgaben des „Americans with Disability Act“ zu entsprechen.
Die soziale Verantwortung gilt selbstverständlich auch für Zeitarbeitnehmer. Zeitarbeit soll bei Siemens nicht als Ersatz für Stammarbeitsplätze, sondern zur Abdeckung eines vorübergehend erhöhten Personalbedarfs dienen. Auch bei Siemens finden seit November 2012 die neuen, tarifvertraglich eingeführten Branchenzuschläge für die Metall-und Elektroindustrie Anwendung. Die seit 2009 bestehende Gesamtbetriebsvereinbarung wurde entsprechend abgeändert.
11. März 2011 | Author