Indem wir in den vergangenen Geschäftsjahren unseren Lieferantenqualifizierungsprozess weltweit implementiert haben, konnten wir die Anzahl der durchgeführten Selbsteinschätzungen im Geschäftsjahr 2012 mehr als verdoppeln.
Durch den Fragebogen identifizierte Abweichungen führen zu einem Feedback-Dialog mit dem Einkäufer. So können diese in einem ersten Schritt evaluiert und Verbesserungsmaßnahmen vereinbart werden. Alternativ ergibt sich durch das Ergebnis die Initiierung eines extern durchgeführten Audits.
Alle Angaben dieses Kapitels beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten. Vorjahreswerte sind vergleichbar gerechnet.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden 153 Lieferantenqualitätsaudits mit Nachhaltigkeits-Prüfbaustein durchgeführt. Der Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren ist durch Portfolioveränderungen sowie eine Veränderung des Auditverfahrens begründet. Durch das parallele Weiterentwickeln und Erhöhen der Anzahl von externen Nachhaltigkeitsaudits und -Selbsteinschätzungen haben wir die Risiken in unserer Lieferkette effektiv minimiert.
Im Geschäftsjahr 2012 haben unsere beauftragten Partner insgesamt 539 Audits bei unseren Lieferanten durchgeführt. Diese ermöglichen es uns, Verstöße gegen unseren Code of Conduct für Lieferanten zu identifizieren und mit geeigneten Verbesserungsmaßnahmen zu reagieren.
Siemens initiierte im vergangenen Geschäftsjahr 357 neue Audits, was eine Steigerung um rund 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Abhängig von der Anzahl und der Schwere der Abweichungen im Audit wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die Verbesserung leichter Verstöße wird im Rahmen des regulären Lieferantenmanagements durch den Einkäufer sichergestellt. Bei schwerwiegenderen Verstößen wird ein Nach-Audit initiiert, das die Umsetzung der vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen nach Setzung einer angemessenen Frist durch unsere externen Partner überprüft.
Mit Lieferanten vereinbarte Verbesserungsmaßnahmen beziehen sich entweder auf tatsächliche Abweichungen vom Code of Conduct für Siemens-Lieferanten oder auf strukturelle Verbesserungen von Managementsystemen, sowie das Fehlen spezifischer Prozesse und Richtlinien beim Lieferanten.
Der Lieferant bekommt die Möglichkeit, die Verstöße innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Liegt die besondere Schwere eines Verstoßes vor oder ist der Lieferant nicht bereit, Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, wird die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten in letzter Instanz beendet.
Im vergangenen Jahr wurde bei elf Verstößen eine besondere Schwere festgestellt, welche allesamt behoben wurden. Die Umsetzung wurde hierbei durch unsere externen Audit-Partner im Rahmen eines Nach-Audits bestätigt.
Die stärksten Verstöße wurden in den Kategorien Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter sowie im Umweltschutz festgestellt. Am häufigsten wurde gegen den Grundsatz zur Wahrung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter verstoßen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden 182 Nach-Audits durchgeführt. In diesen Nachaudits wird die Umsetzung der vereinbarten Verbesserungsmaßnahmen durch eine weitere Vor-Ort-Überprüfung kontrolliert.
24. Februar 2011 | Author