Mit eindeutigen Konsequenzen und klaren Reaktionen tragen wir wesentlich dazu bei, Regelverstöße von vornherein zu verhindern. Dabei reagieren wir fallbezogen auf einzelne Compliance-Verstöße und nutzen die Erkenntnisse aus der Aufklärung von Fehlverhalten, um unser Compliance-System kontinuierlich zu verbessern.
Für die interne Ahndung von Compliance-Verstößen nutzen wir sämtliche arbeitsrechtlich zulässigen Sanktionsmöglichkeiten; die Ermessensentscheidung über die jeweilige Sanktion orientiert sich an der Schwere des Compliance-Verstoßes. Für die disziplinarische Ahndung von Compliance-Verstößen, die von Mitgliedern des Leitungskreises weltweit und von Mitarbeitern ab einer bestimmten Funktionsstufe begangen wurden, ist das Corporate Disciplinary Committee zuständig, das hochrangig besetzt ist, u.a. durch Mitglieder der zentralen Abteilungen Personal und Recht.
Die Verfahren werden je nach Schwere des Verstoßes und der Stellung des Betroffenen entweder vom Corporate Disciplinary Committee oder vor Ort durchgeführt. Zuständigkeiten, Verfahren, zu beachtende Bestimmungen, darunter die Wahrung gesetzlicher Beteiligungsrechte, sind klar geregelt.
Nähere Informationen zu Vorfällen und Konsequenzen enthalten unsere Unternehmensberichte.
Abgeschlossene Untersuchungen werden nachbereitet, um zu prüfen, ob die identifizierten Defizite abgestellt wurden und ob es etwa zu strukturellen Versäumnissen bei der Implementierung des Compliance-Systems kam („Remediation“).
Der Remediation-Prozess unterstützt die Geschäftseinheiten bei der Behebung der identifizierten Schwächen. Eine Gruppe von Spezialisten aus der Compliance-Organisation verfolgt die Umsetzung der Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die identifizierten Defizite behoben werden. Etwaige strukturelle Versäumnisse bei der Implementierung des Compliance-Systems werden festgestellt und an die interne Revision sowie die Compliance-Strategie gemeldet, sodass wichtige Erkenntnisse aus vergangenen Fällen in die Entwicklung des Compliance-Systems einfließen können.
Die an die Compliance-Organisation gemeldeten Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße werden unternehmensweit durch ein einheitliches Case Tracking Tool erfasst. Sie werden – abhängig von Gegenstand und Schweregrad des Vorwurfs – zentral in der Abteilung Compliance Legal oder beim örtlich zuständigen Compliance Officer bearbeitet. Zentral zu melden sind insbesondere weltweit behördliche Ermittlungsverfahren, Hinweise auf Verletzungen der Anti-Korruptionsgesetze, des Wettbewerbsrechts sowie Vorgänge mit möglichen finanziellen Folgen oder einem drohenden Reputationsverlust für das Unternehmen. Sämtliche Vorgänge werden mit der Finanz- und Steuerabteilung sowie dem Abschlussprüfer des Unternehmens daraufhin überprüft, ob sie für die Bilanz des Unternehmens relevant sind. Außerdem werden sie in den Berichten des Chief Compliance Officers und des Chief Counsel Compliance an den Vorstand und den Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrates berücksichtigt.
2011-Feb-24 | Author