Bewerbungen im Rahmen der Siemens Integrity Initiative können von gemeinnützigen Organisationen eingereicht werden, beispielsweise:
Alle Bewerbungen müssen im Namen einer juristischen Person (nach privatem oder öffentlichem Recht) gestellt werden, die fähig und willens ist, die Fördervereinbarung nach der Bewilligung der Fördermittel zu unterzeichnen. Bewerber müssen ihre Erfahrung im Bereich von Korruptions- und Betrugsbekämpfung belegen und nachweisen, dass sie Projekte ähnlicher Größe realisieren können. Neu gegründete Organisationen können sich bewerben, wenn die im Namen der Organisation handelnden Personen nachweisen können, dass sie über ausreichend Erfahrung verfügen.
Antragsteller können gemeinsam mit anderen Organisationen Bewerbungen einreichen. Voraussetzung ist, dass eine der Organisationen …
Siemens behält sich in solchen Fällen das Recht vor, Auszahlungen unter der Bedingung vorzunehmen, dass alle am Projekt beteiligten Partner die im Projekt vorgesehenen Meilensteine gemeinsam erreicht haben.
Einzelpersonen und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, politische und religiöse Organisationen sowie Kirchen können im Rahmen der Siemens Integrity Initiative nicht teilnehmen. Organisationen, die zu Siemens oder Institutionen der Weltbankgruppe gehören oder eng mit ihnen verbunden sind, werden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt.
Die Siemens Integrity Initiative sucht nach Projektvorschlägen,
Die Qualität der Projektvorschläge und die Fähigkeit der Bewerber, die vorgeschlagenen Aktivitäten durchzuführen, werden anhand bestimmter vordefinierter Auswahlkriterien bewertet, die nachfolgend beschrieben sind. Die Bewertung basiert auf den im Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest – EOI) gelieferten Informationen und anschließender Due Diligence im Verlauf des Auswahlverfahrens.
| Zielsetzung | |
| Siemens Integrity Initiative | • Faire Marktbedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen • Korruption und Betrug mittels Collective Action sowie Aus- und Weiterbildung bekämpfen |
| Kategorie | Zielsetzung |
| I. Collective Action | Compliance-Standards stärken und Bewusstsein schaffen durch die Bildung von Allianzen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor |
| Projekte in der Kategorie Collective Action können sich mit einer, mehreren oder allen hier beschriebenen Unterkategorien befassen. Jedes Projekt muss einen kollektiven Ansatz vorsehen. |
| Unterkategorien | Von uns unterstützte Projektarten |
| a) Bildung von Allianzen | Einrichtung von Plattformen für einen kontinuierlichen Dialog zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zur Bekämpfung von Korruption und Betrug mit dem Ziel, • nationale Rechtsordnungen und freiwillige Compliance-Standards zu stärken • Anreize für gute Leistungen zu schaffen • Reformbedarf und Ausbau von Kompetenzen (Capacity Building) festzustellen. |
| b) Stärkung von Rechtsgrundsätzen | Effektive Antikorruptionsgesetze lehnen sich an international anerkannte Rahmenbedingungen wie die UN-Konvention gegen Korruption und die OECD-Antikorruptionskonvention an und tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbschancen zu schaffen. Es werden Projekte unterstützt, die • dazu beisteuern, für den privaten Sektor relevante Antikorruptionsgesetze zu stärken und zu harmonisieren, • Anreize für die Wirtschaft bieten, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, beispielsweise durch strafmildernde Maßnahmen im Fall einer entsprechenden Kooperation und der Einführung von Antikorruptionsprogrammen, • die Aufnahme von Antikorruptionsstandards und des Konzeptes der Integritätspakte (Integrity Pacts) in Vergabevorschriften unterstützen |
| c) Stärkung freiwilliger Standards | • Intensivierung bestehender Bemühungen, Antikorruptions- und Compliance-Standards zu entwickeln und die Kohärenz von Standards zu fördern • Entwicklung neuer branchenspezifischer Standards zu Korruptionsbekämpfung und Compliance • Stärkung von Standards für Integritätspakte und ihrer Verwendung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge • Entwicklung von Überwachungs- und Zertifizierungssystemen für freiwillige Standards |
| d) Schaffung von Anreizen für gute Leistungen | Als Anreiz für Unternehmen mehr Zeit und Ressourcen in voll funktionsfähige Korruptionsbekämpfungs- und Compliance-Systeme zu investieren, werden Projekte unterstützt, die Anreize für gute Leistungen schaffen, zum Beispiel: • Berücksichtigung von Antikorruptionsstandards bei Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen durch Finanzinstitute • Schaffung von steuerlichen Anreizen • Berücksichtigung von Unternehmensprogrammen zur Korruptionsbekämpfung und Compliance-Systemen bei Ausschreibungsverfahren |
| Kategorie | Zielsetzung |
| II. Aus- und Weiterbildung | Kompetenzen ausbauen, eine Kultur der Integrität und des Wissensaustauschs zwischen Institutionen und Stakeholdern fördern |
| Projekte der Kategorie „Aus- und Weiterbildung“ sollten mindestens zwei Unterkategorien umfassen, Unterstützung für Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern berücksichtigen und vor allem darauf abzielen, eine möglichst große Zahl von Studenten zu erreichen. |
| Unterkategorien | Von uns unterstützte Projektarten |
| a) Entwicklung von Lehrplänen | • Entwicklung von Lehrplänen, die Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Korruption und Betrug sowie Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Integrität zum Hauptschwerpunkt haben; • Aufnahme solcher Lehrpläne in Standardlehrveranstaltungen akademischer Bildungseinrichtungen, beispielsweise für Wirtschaftswissenschaften, Jura und Ingenieurswissenschaften |
| b) Ausbau von Kompetenzen (Capacity Building) | Aus- und Weiterbildung zukünftiger und derzeit aktiver Führungskräfte, Ingenieure, Regierungsbeamter und führender Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft in kurz- und langfristigen Schulungen |
| c) Dialogplattform | Erleichterung des Wissensaustauschs zwischen Praktikern aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Bereich und der Zivilgesellschaft mit dem Ziel, Wissen zur Korruptionsbekämpfung zu verbessern sowie Lehrpläne und Lehrgänge zu erweitern |
| d) Wissensaustausch | • Unterstützung von Studierenden aus Schwellen- und Entwicklungsländern oder Studierenden mit einkommensschwachem Hintergrund durch die Bereitstellung von Stipendien oder speziellen Finanzierungsmodellen für die Belegung von Kursen oder Studiengängen zum Thema Korruptionsbekämpfung; • Unterstützung von Wissensaustausch und Standardisierung von Lehrplänen an Universitäten und Bildungseinrichtungen |
| Kategorie | Beschreibung |
| Sektoren und Länder, in denen Siemens tätig ist | Siemens berücksichtigt insbesondere Projekte, • die sich auf die Sektoren auswirken, in denen Siemens tätig ist und • die globale Präsenz von Siemens berücksichtigen |
| Auswirkungen auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen | Projekte sollten • sich direkt auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken • zur Schaffung fairer Marktbedingungen beitragen |
| Auswahlkriterien | Beschreibung |
| Innovation | Der Ansatz und das Projekt sollten • eine neue und innovative Art zur Bekämpfung von Korruption und Betrug aufzeigen • über die bestehenden Bemühungen auf dem jeweiligen Gebiet hinausgehen • nach Möglichkeit neue Technologien einbeziehen |
| Nachhaltigkeit | Antragsteller müssen beschreiben, wie über die Förderung durch die Siemens Integrity Initiative hinaus langfristig eine finanzielle und organisatorische Tragfähigkeit erreicht werden soll. • Organisatorische Nachhaltigkeit: Die Vorschläge sollten beschreiben, wie langfristig die Kapazität der Organisation und potenzieller Partnerorganisationen aufgebaut wird, um nachhaltige Projektergebnisse zu erzielen, • Finanzielle Nachhaltigkeit: Es sollte skizziert werden, wie zusätzliche Mittel beschafft werden oder Finanzierungsmodelle für zukünftige Projektkosten entwickelt werden; dies sollte eine realistische Strategie inkludieren, wie die Projektergebnisse aufrechterhalten werden, sobald die Unterstützung durch die Siemens Integrity Initiative endet. |
| Wachstumspotenzial | Bevorzugt werden Projekte, die • das Potenzial haben, in großem Umfang Veränderungen zu bewirken • in anderen Bereichen und Regionen reproduziert werden können und Vorbildwirkung haben |
| Objektive und messbare Ergebnisse | • Das Projekt sollte zu eindeutigen und messbaren Ergebnissen führen, die sich direkt auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken. • Die erwarteten Ergebnisse/Wirkungen sollten innerhalb des Zeitrahmens der Mittelvergabe im Rahmen der Siemens Integrity Initiative erreichbar sein. • Die Qualität der vorgeschlagenen Indikatoren zur Messung der Ergebnisse/Wirkungen und des Projekterfolgs wird geprüft. |
|
Projektplanung und Kompetenz der Organisation(en) |
• Das Projekt sollte einen realistischen Plan mit konkreten Schritten/Maßnahmen beinhalten, um das Projektziel innerhalb des Umsetzungszeitraums von drei bis fünf Jahren zu erreichen. • Die Kompetenz der Organisation (und gegebenenfalls die des Partners) zur Umsetzung des Projekts wird bewertet. |
| Art der Förderung | • Keine indirekte Förderung: An einer Förderung interessierte Organisationen müssen den Antrag auf Förderung direkt (ohne Vermittler) stellen. • Pro Projekt kann eine Organisation maximal einen Betrag von 5 Millionen US-Dollar beantragen. Projektvorschläge mit einem niedrigeren Finanzierungsbedarf sind möglich, sofern ein Mindestbetrag von 50.000 US-Dollar erreicht wird. • Falls ein Antragsteller mehrere Projekte/Bewerbungen einreicht, kann Siemens während des Auswahlverfahrens einen Höchstbetrag für das Fördervolumen pro Organisation festlegen. • Die Siemens Integrity Initiative bevorzugt Vorschläge, die auf dauerhafte Aktivitäten und Programme abzielen, nicht lediglich Einmal-Aktivitäten beinhalten. Der Zeithorizont der Vorschläge sollte zwischen drei bis fünf Jahre liegen. • Projektvorschläge dürfen die Finanzierung allgemeiner Verwaltungskosten der Organisation nur dann inkludieren, sofern diese eindeutig mit dem Projekt in Zusammenhang stehen und höchstens zehn Prozent des Gesamtbetrags ausmachen, für den eine Förderung durch die Siemens Integrity Initiative beantragt wird. |
25. März 2011 | Author