| Projektpartner: | International Anti-Corruption Academy (IACA), Österreich |
| Land der Implementierung: | Indien, Mexiko |
| Dauer: | 3 Jahre |
| Fördersumme in US-Dollar: | 1,12 Mio. |
| Registriert als: | Internationale Organisation, Österreich |
Ziel des Projektes ist es, juristische Anreizsysteme zur Förderung der Integrität im Privatsektor einzurichten und damit die Wirtschaft zu ermutigen, interne Korruptionsfälle zur Anzeige zu bringen.
Dieses Projekt will die Umsetzung der Artikel 26 (Haftbarkeit juristischer Personen), 32 (Schutz von Zeugen, Experten und Opfern), 37 (Zusammenarbeit mit der Exekutive) und 39 (Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und dem Privatsektor) der UN-Konvention gegen Korruption und die Einhaltung des 10. Prinzips des UN Global Compact durch Unternehmen mit folgenden Maßnahmen fördern:
Mandat des UNODCs ist die Unterstützung seiner Mitgliedsstaaten in der Bekämpfung von Drogenhandel, Kriminalität und Terrorismus durch:
Mit ihrer Resolution 58/4 vom 31. Oktober 2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung die UN-Konvention gegen Korruption. Die Konvention trat am 14. Dezember 2005 in Kraft und wurde bis heute von 150 Mitgliedsstaaten und von der EU ratifiziert. Die Konvention richtete eine Konferenz der Staatsparteien zur Förderung und zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention ein. Das UNODC ist Schirmherr der Konvention und das Sekretariat der Konferenz der Staatsparteien. Die Konvention ist ein rechtliches Instrument, das dem 10. Prinzip des UN Global Compact gegen Korruption unterliegt.
UNODC (in Englisch)
Dieses Projekt wird im Rahmen der Siemens Integrity Initiative unterstützt.
Quelle: Projektprofil der Integrity Partner (adaptiert aus dem Englischen)