Siemens beabsichtigt diejenigen Projektvorschläge zu fördern, die als innovativ und zukunftsträchtig eingestuft werden. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Rahmen der ersten Fördermittelrunde umfasst zwei Schritte:
1. Einreichung von Bewerbungen (Expression of Interest – EOI) und Bewertung der Bewerbungsformulare (Template for Expression of Interest – EOI) einschließlich der ergänzenden Dokumentation;
2. Einreichung von ausführlichen Projektvorschlägen ("Full Proposal") und Durchführung einer gründlichen Due Diligence. Letztere umfasst die Bewertung der Organisationsform und des Compliance-Hintergrundes, sowie eine Bewertung der Fähigkeit des Antragstellers, das Projekt tatsächlich verwirklichen und die beantragten Gelder ordnungsgemäß verwalten zu können.
Antragstellern, die für eine Förderung ausgewählt wurden, wird angeboten, eine Fördervereinbarung mit Siemens einzugehen.
Siemens behält sich das Recht vor, Dritte, insbesondere die Weltbank, jederzeit in das Bewertungs- und Auswahlverfahren einzubeziehen. Die Weltbankgruppe ist berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen ("audit right"), und hat ein Vetorecht bei der Auswahl von Antikorruptionsgruppen oder -programmen.
Die Auswahl der Organisationen, denen Mittel im Rahmen der Siemens Integrity Initiative gewährt werden, unterliegt bis zum Abschluss einer bindenden Fördervereinbarung uneingeschränkt dem freien Ermessen von Siemens. Die Entscheidung, ob ein Antragsteller im Auswahlverfahren ausgewählt wird oder nicht, ist daher nicht gerichtlich anfechtbar oder in sonstiger Weise widerspruchsfähig. Es liegt in Siemens' alleinigem Ermessen zu entscheiden, für vorgeschlagene Projekte eine geringere Fördersumme als beantragt zu bewilligen oder nur ausgewählte Teile eines Projekts und der vorgeschlagenen Aktivitäten zu fördern.
Die Teilnahme am Auswahlverfahren und/oder eine erfolgreiche Bewertung geben kein Recht auf tatsächliche Zuteilung von Fördermitteln. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Auswahlrunde und die Bewilligung von Fördermitteln begründen keinen Anspruch des Antragsstellers auf Zuteilung weiterer Mittel in einer der folgenden Auswahlrunden.
Das Auswahlverfahren unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Eine gerichtliche Überprüfung des Auswahlverfahrens oder der Entscheidungen von Siemens im Verlauf des Auswahlverfahrens ist ausgeschlossen.
Antragsteller müssen das sorgfältig und vollständig in Englisch ausgefüllte Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest – EOI) einschließlich aller benötigten Informationen und der ergänzenden Dokumentation einreichen.
Die Abgabefrist für Einreichung von Bewerbungen im Rahmen der ersten Förderrunde endete am 31. Januar 2010. Die erste Förderrunde ist geschlossen und es können derzeit keine weiteren Bewerbungen eingereicht werden.
Das Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest - EOI) enthält eine Übersicht über die Projektziele, eine Zusammenfassung der Aktivitäten, einen Kostenplan und einen Zeitrahmen für das Projekt sowie Hintergrundinformationen zum Antragsteller. Weitere Informationen finden Sie im Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest – EOI).
In der ersten Bewerbungsphase werden diejenigen Projektvorschläge ermittelt, die am genauesten mit den Zielen der Siemens Integrity Initiative übereinstimmen. Aus den fristgerecht eingegangenen, vollständig ausgefüllten Bewerbungen wählt Siemens die zukunftsträchtigsten Projekte für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens aus. Siemens wird anschließend die erfolgreichen Bewerber auffordern, einen ausführlichen Projektvorschlag einzureichen.
Nächste Schritte:
1. Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest – EOI) ausfüllen und ergänzende Dokumentation vorbereiten
Alle Antragsteller müssen das Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest – EOI) in Englisch ausfüllen und die erforderliche ergänzende Dokumentation (gemäß Anhang 1 des Bewerbungsformulars) zur Verfügung stellen. In Fällen, in denen zwei oder mehr Organisationen gemeinschaftlich einen Antrag stellen, müssen die Informationen und die ergänzende Dokumentation aus Anhang 1 für JEDE EINZELNE dieser Organisationen eingereicht werden.
Das Bewerbungsformular (Template for Expression of Interest – EOI) kann hier heruntergeladen werden.
2. Das unterzeichnete Bewerbungsformular plus Dokumentation an Siemens senden
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anhänge muss von einem bevollmächtigten Vertreter der beantragenden Organisation unterzeichnet werden und zusammen mit der erforderlichen ergänzenden Dokumentation bis spätestens zum 31. Januar 2010 (nur bei erster Förderrunde) an folgende E-Mailadresse gesendet werden: application.integrityinitiative@siemens.com.
3. Siemens bestätigt Eingang der Bewerbung
Siemens bestätigt den Eingang der Bewerbung (Bewerbungsformular plus erforderliche Dokumentation) per E-Mail, sobald diese vollständig eingegangen ist. Diese Bestätigung begründet keinen Anspruch auf Berücksichtigung im Auswahlverfahren. Es werden nur Bewerbungsformulare in die Bewertung einbezogen, die mit der vollständigen ergänzenden Dokumentation gemäß Anhang 1 des Formulars und innerhalb der angegeben Frist über die vorstehende E-Mailadresse eingereicht wurden.
4. Erste Bewertung der Bewerbungen
Siemens bewertet die Bewerbungen, die die vorgenannten Auswahlkriterien erfüllen und fristgerecht eingereicht wurden, und wählt die Bewerbungen aus, die die innovativsten und zukunftsträchtigsten Projektideen in Einklang mit den Zielen der Siemens Integrity Initiative vorstellen. Die Weltbankgruppe hat ein Vetorecht bei der Auswahl von Antikorruptionsgruppen oder -programmen.
5. Mitteilung an Bewerber
Bewerber werden von Siemens zu gegebener Zeit per E-Mail über das Ergebnis der ersten Bewertung informiert und gegebenenfalls dazu aufgefordert einen ausführlichen Projektvorschlag für die nächste Stufe des Auswahlprozesses einzureichen. Siemens ist nicht dazu verpflichtet, Auswahlentscheidungen zu begründen; das gilt in jeder Phase des Auswahlprozesses auch für den Fall, dass ein Antragsteller nicht ausgewählt wird.
Ende April 2010 hat Siemens ausgewählte Bewerber eingeladen, einen ausführlichen Projektvorschlag („Full Proposal’’) einzureichen (erste Förderrunde). Die Antragsteller erhalten genügend Zeit, den ausführlichen Projektvorschlag auszuarbeiten. Die Abgabefrist für die Einreichung von Full Proposals war der 25. Juni 2010. Einzelheiten zu Anforderungen an einen ausführlichen Projektvorschlag werden den Antragstellern zusammen mit der Einladung zur Einreichung des ausführlichen Projektvorschlages mitgeteilt. Der ausführliche Projektvorschlag muss unter anderem weitere Einzelheiten zu den Projektergebnissen enthalten, konkrete Meilensteine definieren und detaillierte Jahresbudgets angeben, die im Fall einer Bewilligung von Fördermitteln Teil der Fördervereinbarung werden.
Siemens prüft die ausführlichen Projektvorschläge. Diese umfasst die Bewertung der Organisationsform und des Compliance-Hintergrundes sowie eine Bewertung der Fähigkeit des Antragstellers das Projekt tatsächlich zu verwirklichen und die beantragten Gelder ordnungsgemäß zu verwalten.
Alle Antragsteller werden zu gegebener Zeit per E-Mail über das Ergebnis der Bewertung ihres ausführlichen Projektvorschlages informiert. Welche Projekte für eine Förderung ausgewählt werden, liegt im alleinigen Ermessen von Siemens. Ende September 2010 (nur erste Förderrunde) hat Siemens den Organisationen, denen Fördermittel im Rahmen der Siemens Integrity Initiative bewilligt werden, angeboten, eine Fördervereinbarung mit Siemens einzugehen.
Antragstellern, die für eine Förderung ausgewählt wurden („Geförderte Organisationen“), wird angeboten, eine Fördervereinbarung mit Siemens einzugehen. Siemens wird Fördermittel an Organisationen erst dann auszahlen, nachdem eine detaillierte Vereinbarung unterzeichnet und in Kraft getreten ist und alle Bedingungen für eine Auszahlung (einschließlich Meilensteinen) gemäß der Fördervereinbarung erfüllt sind. Für den Fall einer Vertragsverletzung behält sich Siemens das Recht auf Schadloshaltung in voller Höhe für alle Beträge, die im Rahmen einer solchen Vereinbarung ausgezahlt werden, vor; als Vertragsverletzung gilt auch die Unmöglichkeit, ein gefördertes Projekt aufgrund von wesentlichen Verzögerungen, die der geförderten Organisation zuzurechnen sind, zu realisieren. Eine Übersicht mit den wesentlichen Bedingungen der Fördervereinbarung (Term Sheet) kann hier heruntergeladen werden. Siemens behält sich das Recht vor, das Term Sheet während des Auswahlverfahrens und vor der Unterzeichnung einer Fördervereinbarung jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder in sonstiger Weise anzupassen.
Antragsteller können zusammen mit anderen Organisationen Bewerbungen einreichen. Voraussetzung ist, dass eine der Organisationen
Siemens behält sich in solchen Fällen das Recht vor, Auszahlungen unter der Bedingung vorzunehmen, dass alle am Projekt beteiligten Partner ihre entsprechenden Meilensteine gemeinsam erreicht haben.
Überprüfung des Projektfortschrittes
Siemens prüft die Fortschritte bei der Projektrealisierung mindestens vierteljährlich und behält sich das Recht vor, an Sitzungen des Projektlenkungsgremiums teilzunehmen und die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu überprüfen. Die Weltbankgruppe hat das Recht die Verwendung von Mitteln zu prüfen ("audit right").
Alle Geförderten Organisationen müssen mindestens vierteljährlich über Fortschritte berichten und jährlich einen Fortschrittsbericht vorlegen, in dem die Aktivitäten und Ergebnisse des vergangenen Jahres zusammengefasst werden, einschließlich einer detaillierten Finanzübersicht über die in diesem Zeitraum verwendeten Mittel. Siemens wird Fortschrittsberichte an die Weltbankgruppe kommunizieren.
Es wird erwartet, dass geförderte Organisationen jährlich einen Arbeitsplan für das Folgejahr erstellen, der im Detail auf Aktivitäten, Meilensteine und geplante Budgets eingeht. Siemens behält sich das Recht vor, die geförderten Organisationen dazu aufzufordern, den Finanzbericht des jeweiligen Projekts durch einen für Siemens akzeptablen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Nach Abschluss des Projekts müssen alle geförderten Organisationen einen Projektabschlussbericht und Finanzberichte zur Mittelverwendung vorlegen, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden müssen, wenn ein bestimmter Betrag für ein Projekt überschritten wurde.
25. März 2011 | Author