Für Siemens ist es selbstverständlich, in allen Ländern, in denen wir tätig sind, die jeweiligen Gesetze und Bestimmungen als rechtliche Grundlage unserer Geschäftstätigkeit zu respektieren und zu beachten. Hinzu kommen Empfehlungen und Standards nationaler und internationaler Organisationen. Sie richten sich zwar in der Regel an die jeweiligen Mitgliedstaaten und nicht unmittelbar an die einzelnen Unternehmen, sind aber für ein internationales Unternehmen wie Siemens – und das Verhalten seiner Mitarbeiter – bedeutsame Richtlinien. Siemens befürwortet die Forderungen dieser Konventionen und Empfehlungen und erwartet auch die Übereinstimmung mit ihnen von seinen Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit.
Der Global Compact ist eine Wirtschaftsinitiative der Vereinten Nationen für Unternehmen, deren Teilnehmer sich zur Unterstützung der zehn anerkannten Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung verpflichten.
Siemens ist seit 2003 Teilnehmer des Global Compact und hat sich damit zur Unterstützung dieser zehn Grundsätze bekannt.
Dies schließt insbesondere die Unterstützung und Förderung der Menschenrechte, der grundlegenden Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung als integralem Bestandteil der Geschäftsstrategie und der Geschäfte selbst ein. Gemäß dieser Verpflichtung im Rahmen des Global Compact erwartet Siemens deshalb nicht nur von seinen Mitarbeitern, sondern auch von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit insbesondere die Beachtung der entsprechenden Leitlinien.
Unsere Fortschrittsberichte zur Umsetzung der Grundsätze des Global Compact sind seit dem Geschäftsjahr 2007 in unseren Corporate Responsibility- bzw. Nachhaltigkeitsberichten enthalten.
Wesentliche internationale Leitlinien zu den Menschenrechten sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950.
Die Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu, ohne Unterscheidung etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Geburt oder sonstigen Merkmalen. Die Menschenrechte sind unteilbar, d. h. sie müssen in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Die international grundlegende Quelle ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948). In erster Linie sind die Staaten zum aktiven Schutz der Menschenrechte und zur Gewährung wirksamen Rechtsschutzes gegen ihre Verletzung verpflichtet. Aber auch Unternehmen verpflichten sich zunehmend in internen Regelungen über die jeweilige lokale Gesetzeslage hinaus zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte.
Die Grundsatzerklärungen der ILO sind eine dreigliedrige Grundsatzerklärung der International Labour Organisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (1977) und die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998), vor allem mit folgenden Themen:
Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen im Bereich weltweiter Arbeits- und Sozialstandards. Die ILO-Standards und -Empfehlungen richten sich ebenfalls an die Mitgliedstaaten und sind durch Unternehmen direkt nicht umsetzbar. Allerdings wird zunehmend in unternehmensinternen Regelungen auf einzelne grundlegende Arbeitnehmerrechte und damit auf einzelne Regelungen bestimmter ILO-Standards und Empfehlungen Bezug genommen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinigt 30 Länder weltweit in ihrem Bekenntnis zu Demokratie und Marktwirtschaft. Als Ziele verfolgt die OECD unter anderem die Förderung nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Unterstützung der Entwicklung anderer Länder. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2000) enthalten Standards unter anderem zu:
Sie definieren verantwortliches unternehmerisches Handeln und sind weltweit ein bedeutender Maßstab für gute Unternehmensführung und -kontrolle. Gegen Verstöße kann Beschwerde über nationale Kontaktstellen erhoben werden.
Die Agenda 21 ist ein umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm, das auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 1992 beschlossen worden ist. Es umfasst alle wichtigen Politikbereiche einer umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung. Die Agenda 21 gilt sowohl für Industrie- als auch für Entwicklungsländer. Sie enthält wichtige Festlegungen unter anderem zu:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, auch: UNCAC) vom 31. Oktober 2003 verpflichtet seine Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Am 14. Dezember 2005 trat die Konvention in Kraft.
23. Februar 2011 | Author