1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist das von der Siemens AG zur Verfügung gestellte Bild- und Tonmaterial.
2. Jede Nutzung des Bild- und Tonmaterials muss vorab durch die Siemens AG genehmigt werden, unter Angabe der Produktion, Auftraggeber, voraussichtlichem Sendetermin, Verwendungsdauer und Nutzungsraum.
3. Eine Genehmigung wird grundsätzlich nur für eine einmalige Verwendung in der beschriebenen Produktion erteilt. Nutzungserlaubnisse für weitere Verwendungen in anderen Produktionen müssen erneut eingeholt werden.
4. Der Nutzer verpflichtet sich, das Bild- und Tonmaterial nicht zum Schaden der Siemens AG einzusetzen.
5. Das Bild- und Tonmaterial der Siemens AG darf ausschließlich für redaktionelle TV-Zwecke eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.