Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Siemens AG fand am 23. Januar 2013 in der Olympiahalle in München statt.
Für das Geschäftsjahr 2012 wurde eine Dividende von Euro 3,00 je dividendenberechtigte Stückaktie beschlossen.
Unterlagen im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 8 ("Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der OSRAM Licht AG, München, vom 28. November 2012"):
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Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am 23. Januar 2013 wurden die Eröffnung und die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher live aus der Münchener Olympiahalle über das Internet übertragen.
Die Videoaufzeichnung steht Ihnen hier zur Verfügung.
Verwendete Begriffe und Abkürzungen haben, soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, dieselbe Bedeutung wie im "Gemeinsamen Spaltungsbericht der Vorstände der Siemens Aktiengesellschaft und der OSRAM Licht AG" vom 28. November 2012, der auf der Website der Siemens AG unter www.siemens.com/Hauptversammlung zugänglich ist ("Spaltungsbericht"). Aktionäre sollten sich über die Abspaltung anhand des Spaltungsberichts informieren. Bei Abweichungen zwischen dem Spaltungsbericht und diesem FAQ-Katalog ist der Spaltungsbericht maßgeblich.
Allgemeine Fragen zum Thema Abspaltung
Was bedeuten Abspaltung bzw. Spin-Off?
Der Vorstand der Siemens AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ehemalige Division OSRAM des Siemens-Konzerns zu verselbstständigen und im Wege der Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz an die Börse zu bringen. Bei der Abspaltung wird eine mittelbare Beteiligung der Siemens AG an der OSRAM GmbH (und damit der OSRAM-Gruppe) auf die OSRAM Licht AG übertragen. Im Gegenzug erhalten die Aktionäre der Siemens AG nach Maßgabe ihrer bisherigen Beteiligung (verhältniswahrend) neue Aktien an der OSRAM Licht AG. Nach Wirksamwerden der Abspaltung hält die OSRAM Licht AG alle Anteile an der OSRAM-Gruppe und die bisherigen Aktionäre der Siemens AG halten zusammen 80,5% der Aktien an der OSRAM Licht AG. Die Aktien der OSRAM Licht AG werden auf Grundlage eines von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu billigenden Wertpapierprospekts zum Börsenhandel in Frankfurt und München zugelassen.
Der Begriff Spin-Off ist eine untechnische Bezeichnung, die teilweise im Zusammenhang mit Abspaltungen nach dem Umwandlungsgesetz verwendet wird.
In welchem Verhältnis werden die Aktien zugeteilt?
Mit Wirksamwerden der Abspaltung erhalten die Siemens-Aktionäre für je zehn nennwertlose Stückaktien (Namensaktien) der Siemens AG eine nennwertlose Stückaktie (Namensaktie) der OSRAM Licht AG.
Warum ist das Zuteilungsverhältnis auf 10 : 1 festgelegt worden?
Das Zuteilungsverhältnis wurde maßgeblich durch das zukünftige Grundkapital der OSRAM Licht AG, deren Aktienanzahl und schließlich dadurch bestimmt, dass sich die Abspaltung auf eine 80,5 %-Beteiligung bezieht. Die Höhe des zukünftigen Grundkapitals steht nach Überzeugung der beteiligten Rechtsträger in einem angemessenen Verhältnis zum Eigenkapital und der erwarteten Marktkapitalisierung der OSRAM Licht AG und spiegelt auch die relativen Größenverhältnisse des übertragenden und des aufnehmenden Rechtsträgers angemessen wider. Bei der Festlegung des Grundkapitals und der Aktienanzahl wurde berücksichtigt, dass der künftige Aktienkurs der OSRAM Licht AG in einer aus heutiger Sicht für Privatanleger und institutionelle Investoren attraktiven Spanne liegen soll. Eine Erläuterung und Begründung des Zuteilungsverhältnisses ist in Kapitel VII. des Spaltungsberichts enthalten.
Wie erfolgt die Bewertung für die OSRAM-Aktie bzw. wie findet die Preisfindung statt?
Der Kurs der OSRAM-Aktie wird ab dem ersten Handelstag im gewöhnlichen Börsenhandel ermittelt und hängt vom Angebot an und der Nachfrage nach OSRAM-Aktie ab. Im XETRA-Handelssystem der Börse Frankfurt erfolgt die erste Preisfeststellung eines Handelstags in der Regel in einer Eröffnungsauktion.
Wie sehen der Abspaltungsprozess (Milestones) und das Timing aus?
Die Siemens AG und die OSRAM Licht AG haben am 28. November 2012 den Abspaltungs- und Übernahmevertrag geschlossen. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Siemens AG und der OSRAM Licht AG. Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG am 23. Januar 2013 beschlossen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der OSRAM Licht AG wird die Siemens AG als deren Alleinaktionärin zuvor erteilen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung in die Handelsregister der Siemens AG beim Amtsgericht Charlottenburg und Amtsgericht München. Zuvor muss die Abspaltung in das Handelsregister der OSRAM Licht AG beim Amtsgericht München eingetragen worden sein. Gegen den von der Hauptversammlung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Siemens AG und der Osram Licht AG wurde eine Klage eingereicht. Siemens hält die Klage für unbegründet und wird die geplante Abspaltung der Osram Licht AG und deren Börsennotierung konsequent vorantreiben. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bewirkte zunächst eine Registersperre. Siemens hat am 14. März 2013 beim Oberlandesgericht München im Rahmen des sogenannten Freigabeverfahrens eine Aufhebung dieser Registersperre mit dem Ziel beantragt, trotz der Klage die umgehende Eintragung der Abspaltung in die Handelsregister zu erwirken. Diesem Antrag wurde am 10. April 2013 stattgegeben. Siemens strebt die Börsenzulassung der OSRAM Licht-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München und zusätzlich im Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse für Juli 2013 an.
Die Verselbstständigung der OSRAM-Gruppe war zunächst im Wege eines IPO geplant. Diese Absicht war am 28. März 2011 von der Siemens AG angekündigt worden. Angesichts der Marktbedingungen, die insbesondere durch die Schuldenkrise in einigen Eurostaaten beeinflusst wurden, wurde der Börsengang mehrfach verschoben. Im Juni 2012 entschied die Siemens AG, die geplante Börsennotierung von OSRAM vorrangig über eine Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz zu verfolgen. Die erfolgreiche Durchführung der Abspaltung ist nicht in gleichem Maße von einem positiven Kapitalmarktumfeld abhängig, wie dies bei einem öffentlichen Angebot der Aktien im Zuge eines Börsengangs der Fall gewesen wäre. (Siehe hierzu auch den Spaltungsbericht, Kapitel III., insb. Ziff. 2.)
Was passiert mit den bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Siemens nach der Abspaltung?
Nach dem Wirksamwerden der Abspaltung werden bestehende Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften des Siemens-Konzerns, insbesondere der Siemens-Division Building Technologies, auf der einen und Gesellschaften des OSRAM-Konzerns auf der anderen Seite zumindest in der näheren Zukunft fortbestehen.
OSRAM und Siemens sind daran interessiert, auch weiterhin auf Projektbasis gemeinsam zu arbeiten. In der Vergangenheit bezogen sich diese Projektpartnerschaften sowohl auf die Errichtung neuer Gebäude als auch auf die Renovierung und Optimierung bestehender Gebäude, beispielsweise durch gemeinsame Energie- und Lichtberatung. Die Zusammenarbeit soll künftig fortgesetzt und noch um Straßenbeleuchtungsprojekte erweitert werden.
OSRAM hat mit Siemens ein Strategic Partnership Agreement abgeschlossen, das mit dem Wirksamwerden der Abspaltung in Kraft tritt. Das Abkommen bildet den Rahmen für die Hauptbereiche der zukünftigen Kooperation zwischen OSRAM und Siemens (insbesondere im Sektor Infrastructure & Cities mit den Divisionen BT (Building Technologies) und MOL (Mobility & Logistics), aber auch bei internen Real Estate-Projekten). Ziel des Strategic Partnership Agreements ist die Förderung von Lieferbeziehungen zwischen OSRAM und Siemens sowie die Kooperation bei Projekten für Drittkunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Siemens räumt OSRAM zusätzlich die Option ein, an "Market Development Boards" oder ähnlichen Geschäftsentwicklungs-Plattformen von Siemens teilzunehmen.
Die Beziehungen zwischen dem Siemens-Konzern und dem OSRAM-Konzern nach der Abspaltung sind in Kapitel XI. des Spaltungsberichts dargestellt.
Vor- und Nachteile der Abspaltung
Warum verzichtet Siemens auf die Einnahmen, die durch ein IPO erlöst worden wären?
Bei einem Börsengang hätte Siemens zwar einen Verkaufserlös realisiert, angesichts der aktuell sehr soliden Liquiditätsausstattung ist Siemens jedoch auf Erlöse dieser Art nicht angewiesen, sondern kann den Wert von OSRAM den Siemens-Aktionären unmittelbar zugute kommen lassen. Außerdem hatten wir es in den letzten Quartalen mit einem volatilen Kapitalmarktumfeld zu tun, in dem ein IPO in dem vorgesehenen Umfang nicht mit der nötigen Sicherheit planbar schien.
Werden nicht Siemens-Aktionäre die OSRAM-Aktie nach Wirksamwerden der Abspaltung veräußern?
Es ist davon auszugehen, dass bei einer Abspaltung, bei der sämtliche Siemens-Aktionäre Aktien an der OSRAM Licht AG erhalten, ein nicht unwesentlicher Teil der Investoren (zum Beispiel bestimmte Indexfonds) die ihnen zugeteilten Aktien veräußern werden.
Gibt es bei der Abspaltung auch ein Aktienprogramm für die Mitarbeiter?
OSRAM beabsichtigt, an die langjährige Tradition aktienbasierter Vergütungsprogramme und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme von Siemens anzuknüpfen und prüft derzeit die Einführung vergleichbarer Vergütungselemente für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Abspaltung. Konkrete Entscheidungen darüber, ob, in welcher Ausgestaltung oder wann solche Vergütungselemente eingeführt werden sollen, sind bislang noch nicht getroffen worden. (vgl. Kapitel IX.3.f) des Spaltungsberichts).
Technische Fragen zur Abspaltung
Was unterscheidet die Abspaltung von einem IPO?
Neben vielen Unterschieden im Detail besteht der wesentliche Unterschied darin, dass bei einem IPO eine Platzierung von OSRAM-Aktien an zeichnungswillige Investoren im Rahmen eines öffentlichen Angebots erfolgt, wohingegen durch die Abspaltung die OSRAM-Aktien im Wege einer umwandlungsrechtlichen Abspaltung direkt an die Siemens-Aktionäre ausgegeben werden, ohne dass von deren Seite eine gesonderte Zeichnungsentscheidung erforderlich wäre. Beide Maßnahmen führen dazu, dass OSRAM zu einem börsennotierten Unternehmen wird.
An welcher Börse und in welchem Marktsegment sollen OSRAM-Aktie gelistet werden?
Sämtliche Aktien der OSRAM Licht AG sollen umgehend nach dem Wirksamwerden der Abspaltung am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München und zusätzlich im Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungspflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Bei der Abspaltung handelt es sich nicht um eine Dividende, sondern um eine Abspaltung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Für das Geschäftsjahr 2012 wurde pro dividendenberechtigter Stückaktie eine Dividende von 3,00 Euro ausgeschüttet.
Die direkte Zuwendung der OSRAM-Beteiligung lässt den Aktionären die Freiheit, über ihre Beteiligung an beiden Unternehmen, Siemens und OSRAM, mit ihren klar getrennten Investmentprofilen separat zu entscheiden.
Welche Auswirkungen hat die Abspaltung auf ausstehende Siemens-Aktienzusagen?
Die Siemens AG und ihre Konzerngesellschaften haben Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitern der Siemens AG sowie Organmitgliedern und Mitarbeitern von Siemens-Konzerngesellschaften, einschließlich Organmitgliedern und Mitarbeitern des zukünftigen OSRAM-Konzerns, verschiedene Zusagen auf Siemens-Aktien im Rahmen von aktienbasierten Vergütungsprogrammen beziehungsweise von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gemacht oder werden solche Zusagen bis zum Wirksamwerden der Abspaltung machen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Rechte aus diesen Aktienzusagen an Organmitglieder und Mitarbeiter des zukünftigen OSRAM-Konzerns, die als unmittelbare Folge des Wirksamwerdens der Abspaltung aus dem Siemens-Konzern ausscheiden, abgefunden. Aktienzusagen an andere Berechtigte, etwa Organmitglieder und Mitarbeiter, die nicht infolge der Abspaltung aus dem Siemens-Konzern ausscheiden, werden grundsätzlich angepasst. Die Einzelheiten für die Anpassung beziehungsweise Abfindung sind in § 11 des Abspaltungs- und Übernahmevertrags beschrieben, der dem Spaltungsbericht als Anlage 1 beigefügt ist, sowie in Kapitel VIII. 3. e) und XIII.1.k)(1) des Spaltungsberichts erläutert.
Die Feststellung, wer für Zwecke der Zuteilung Siemens-Aktionär ist, erfolgt am Zuteilungsstichtag (dem Tag, an dem die Abspaltung durch den zeitlich letzten Registereintrag in den Handelsregistern der Siemens AG wirksam wird) abends, das heißt nach Abschluss der Verbuchungen der Tagesumsätze bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M. auf der Basis der jeweiligen Depotbestände in Siemens-Aktien.
Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Abspaltung für mich als Aktionär?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuelle Auskunft zu den steuerlichen Folgen der Abspaltung für Aktionäre geben können. Eine allgemeine Erläuterung zu den steuerlichen Auswirkungen der Abspaltung für die Aktionäre ist jedoch im Spaltungsbericht in Kapitel VIII. 2.a) enthalten.
Internetservice
Mit welchem Browser kann ich den Internetservice nutzen?
Für einen problemlosen Ablauf des Internetservice sollte Ihr PC folgende technische Voraussetzungen erfüllen: Sie sollten einen der folgenden Browser benutzen: Internet Explorer ab Version 6.0, Firefox ab Version 3.5, Safari ab Version 4 oder Chrome ab Version 13. Javascript und Cookies müssen aktiviert sein. Empfohlen wird die Nutzung des Internet Explorers ab Version 7.0. Zusätzlich sollte ein Acrobat Reader ab Version 8.0 installiert sein, damit die für Sie im Internet vorgehaltenen Dokumente ordnungsgemäß angezeigt werden können.
Wie kann ich den Internetservice nutzen?
Für die Nutzung des Internetservice müssen Sie unter dem Link www.siemens.com/hv-service den gewünschten Internetservice auswählen und anschließend den Zugang durchführen. Für den Zugang benötigten Sie Ihre Aktionärsnummer sowie Ihre individuelle Zugangsnummer bzw. Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort.
Ihre Aktionärsnummer finden Sie auf Ihrer Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG, die Sie per Post oder – falls Sie die Hauptversammlungseinladung elektronisch zugesandt bekommen – per E-Mail erhalten.
Ihre individuelle Zugangsnummer finden Sie auf Ihrer Einladung zur Hauptversammlung der Siemens AG. Sofern Sie die Hauptversammlungseinladung elektronisch zugesandt bekommen, erhalten Sie Ihre individuelle Zugangsnummer in einem gesonderten Schreiben von uns. Falls Sie sich über unseren Internetservice im Rahmen Ihrer Registrierung für den elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung bereits selbst ein Zugangspasswort vergeben haben, so verwenden Sie bitte dieses.
Falls Sie Ihre Aktionärsnummer oder Ihre individuelle Zugangsnummer vergessen haben sollten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich neue Zugangsdaten zusenden zu lassen. Hierzu bitten wir Sie, sich per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de zu wenden. Falls Sie sich noch nicht mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort in unserem Internetservice registriert haben, wenden Sie sich bezüglich Ihrer E-Mail-Adressänderung bitte ebenfalls an vorgenannte E-Mail-Adresse.
Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice zur Registrierung für den E-Mail-Versand unter www.siemens.com/hv-service unter dem Punkt "Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail" auf. Nach der Eingabe von Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer können Sie hier Ihre Zustimmung erteilen und im Folgedialog Ihre Registrierungsdaten angeben, d.h. Ihre E-Mail-Adresse, ein eigenes Zugangspasswort und eine Sicherheitsfrage mit passender Antwort. Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung eines Passwortes mit mindestens acht und höchstens sechzehn Zeichen, bestehend aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, erforderlich. Ihre Sicherheitsfrage und Antwort müssen jeweils aus mindestens fünf Zeichen bestehen.
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie zusätzlich eine Bestätigungs-E-Mail.
Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice zur Registrierung für den E-Mail-Versand unter www.siemens.com/hv-service unter dem Punkt "Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail" auf. Auf der Startseite klicken Sie auf den Button "Passwort vergessen?". Sie werden dann aufgefordert, Ihre Aktionärsnummer anzugeben und dann die von Ihnen bei der Registrierung ausgewählte Sicherheitsfrage zu beantworten. Im Anschluss an die Eingabe der korrekten Antwort können Sie sich ein neues Zugangspasswort vergeben.
Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice zur Registrierung für den E-Mail-Versand unter www.siemens.com/hv-service unter dem Punkt "Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail" auf. Auf der Startseite klicken Sie auf den Button "Aktionärsnummer vergessen?". Sie werden daraufhin nach Ihrer E-Mail-Adresse gefragt, die Sie zuletzt für den elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung angegeben haben. Bitte geben Sie diese in das hierfür vorgesehene Feld ein und klicken Sie auf "Weiter". Ihnen wird dann umgehend eine E-Mail mit Ihrer Aktionärsnummer an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
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Wie kann ich mein selbst vergebenes Zugangspasswort ändern?
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Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Hauptversammlungseinladung widerrufen, erhalten Sie die Einladung zu Hauptversammlungen künftig wieder per Post zugesandt. Der Widerruf ist grundsätzlich jederzeit möglich. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Hauptversammlungseinladungen bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauf folgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Falle werden wir uns jedoch bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch per Post zuzusenden.
Was kann ich tun, wenn ich mehrfach falsche Zugangsdaten eingegeben habe?
Wenn Sie zweimal hintereinander falsche Zugangsdaten eingegeben haben, wird die Anwendung gesperrt. Zur Freischaltung bitten wir Sie, sich per E-Mail an hv-service.siemens@adeus.de zu wenden.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 24. Januar 2012 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 25. Januar 2011 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 26. Januar 2010 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 27. Januar 2009 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 24. Januar 2008 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 25. Januar 2007 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Heinrich v. Pierer, des Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Kleinfeld und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Dr. Gerhard Cromme wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 26. Januar 2006 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Heinrich v. Pierer und des Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Kleinfeld wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 27. Januar 2005 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Karl-Hermann Baumann, des Vorstandsvorsitzenden Dr. Heinrich v. Pierer und des Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 22. Januar 2004 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Ausgewählte Dokumente
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