Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens AG den Erwerb oder die Veräußerung von Siemens Aktien der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in Siemens Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die Siemens Aktie, beispielsweise Erwerb oder Veräußerung von Optionen oder Optionsscheinen auf die Siemens Aktie, mitgeteilt werden. Der Erwerb oder die Gewährung von Optionen auf arbeitsvertraglicher Grundlage oder als Vergütungsbestandteil und deren Ausübung unterliegen nicht der Mitteilungspflicht. Mitteilungspflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte von natürlichen und juristischen Personen, die mit einer der oben genannten Personen in einer engen Beziehung stehen.