Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Besetzung der unterschiedlichen ständigen Ausschüsse (Committees) des Aufsichtsrates.Lesen Sie mehr über die Ausschussarbeit durch Klicken auf die einzelnen Bezeichnungen.
| Mitglieder des Aufsichtsrates | Präsidium | Prüfungs- ausschuss | Compliance- Ausschuss | Vermittlungs- ausschuss | Finanz- und Investitionsausschuss | Nominierungs- ausschuss |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Gerhard Cromme* | ||||||
| Dr. Josef Ackermann | ||||||
| Lothar Adler | ||||||
| Gerd von Brandenstein | ||||||
| Dr. Hans Michael Gaul* | ||||||
| Bettina Haller | ||||||
| Berthold Huber | ||||||
| Dr. Nicola Leibinger-Kammüller | ||||||
| Harald Kern | ||||||
| Jürgen Kerner | ||||||
| Gérard Mestrallet | ||||||
| Birgit Steinborn | ||||||
| Sibylle Wankel | ||||||
| Werner Wenning | ||||||
| * Finanzexperte (Audit Committee Financial Expert) im Sinne des Sarbanes-Oxley Acts | ||||||
Das Präsidium („Chairman’s Committee“) besteht aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern und einem vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitglied des Aufsichtsrats. Es hat die Aufgaben eines „Nominating, Compensation and Corporate Governance Committee“, soweit diese Aufgaben nicht durch den Nominierungsausschuss wahrgenommen werden oder das deutsche Recht die Behandlung der Aufgaben durch das Aufsichtsratsplenum vorschreibt. Das Präsidium macht insbesondere Vorschläge für die Berufung von Vorstandsmitgliedern, behandelt die Vorstandsverträge und bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über die Festsetzung der Vorstandsvergütung und die Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand vor.
Der Prüfungsausschuss („Audit Committee“) umfasst den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Nach deutschem Recht muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Der Prüfungsausschuss beaufsichtigt den Rechnungslegungsprozess. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörtert der Prüfungsausschuss die vom Vorstand aufgestellten Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse des Unternehmens. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Jahresabschlüsse macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat. Er befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, insbesondere bezogen auf die Finanzberichterstattung, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Die unternehmensinterne Konzernrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Ferner überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie dessen Leistungen, und erfüllt die anderen Aufgaben gemäß SOA.
Der im April 2007 eingerichtete Compliance-Ausschuss („Compliance Committee“) besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Der Ausschuss überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance).
Der Vermittlungsausschuss („Mediation Committee“), dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählte Stellvertreter und je ein von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner gewähltes Mitglied angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Dem Nominierungsausschuss („Nominating Committee“) gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, sein weiterer Stellvertreter und zwei weitere Vertreter der Anteilseigner an. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung zu unterbreiten.