Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Siemens AG mit Sitz in Berlin und München in Deutschland und deren Tochterunternehmen (das Unternehmen oder Siemens). Siemens hat den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und nach den ergänzend gem. §315a (1) Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss entspricht auch den IFRS, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft verantwortlich. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss gebilligt; er ist somit festgestellt. Die IFRS-Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 und 2011 wurden von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Für beide Konzernabschlüsse wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zusätzlich unterliegt Siemens den Berichtsanforderungen der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) aufgrund der Notierung an der New York Stock Exchange (NYSE). Gemäß des Sarbanes Oxley Act (SOA) 404 der SEC ist der Vorstand verpflichtet, einen jährlichen Bericht über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung zu erstellen, der als Teil der jährlichen Form 20-F bei der SEC eingereicht wird. Insbesondere hat das Management die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung von Siemens zu beurteilen und festzustellen. In den Geschäftsjahren 2012 und 2011 hat das Management festgestellt, dass das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung von Siemens effektiv war.
Der Einzelabschluss der Siemens AG wird nach den Bilanzierungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Für die Aufstellung des Einzelabschlusses ist der Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Einzelabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 und 2011 wurden von Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Für beide Einzelabschlüsse wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.