Software-Erfindungen sind heute ebenso wichtig wie Hardware-Innovationen. Doch bei Software-Patenten gibt es gravierende Unterschiede in der Rechtsprechung in Europa und den USA.
Der neue Computertomograph Somatom Sensation 64 von Siemens setzt Maßstäbe: Er ist das derzeit schnellste Gerät mit zugleich der besten Auflösung (siehe Keramik-Detektoren). Einen wesentlichen Anteil an der hohen Leistungsfähigkeit hat die Software, die aus unzähligen Messwerten in Sekundenschnelle ein Bild aus dem Körperinneren gewinnt. Ähnliches gilt für viele Gebiete: Gleich ob Navigationssystem oder Mobiltelefon – nahezu alle wegweisenden Erfindungen der jüngeren Zeit sind ohne innovative Software undenkbar. Für den Markterfolg ist es daher entscheidend, Software mit technischen Bezug genauso mit Patenten schützen zu lassen wie Hardware-Innovationen. "Die Patentierung wird für unsere Innovationsstrategie immer wichtiger. Siemens erzielt 75 % des Umsatzes mit Produkten, die jünger sind als fünf Jahre. Daher muss der Patentbestand etwa alle fünf bis sechs Jahre erneuert werden", sagt Dr. Winfried Büttner, Leiter der Abteilung Corporate Intellectual Property, und ergänzt: "Die wesentliche Wertschöpfung liegt heute bei der Software". 60 % der etwa 5 Mrd. € jährlicher FuE-Ausgaben und ein großer Anteil der etwa 7000 Erfindungen, die Siemens jährlich neu zum Patent anmeldet, haben einen Software-Bezug.
Zudem verschwimmen die Grenzen zur Hardware, z.B. bei der elektronischen Fahrwerkstabilisierung bei Autos. "Bestimmte Eigenschaften, die früher die Hardware haben musste, wie Stabilität und Steifigkeit, können nun durch Software-Regelungen erzielt werden", erläutert Reinhold Achatz, Leiter der Abteilung Software & Engineering bei Siemens Corporate Technology.
Urheberrecht oder Patentschutz? Software unterliegt zwar grundsätzlich dem Urheberrecht. Doch dieser Schutz lässt sich leicht umgehen. Programmierer müssen dazu oft nur wenige Modifikationen am Computercode vornehmen. Das Urheberrecht schützt, vereinfacht gesagt, nur die äußere Gestalt einer Software, eben den Code. Weitaus wirksamer sind Patente, mit denen die allgemeine Idee, die Funktionalität hinter einem Computerprogramm, geschützt werden kann.
In Europa muss Software allerdings strenge Bedingungen erfüllen, damit sie patentfähig wird: Insbesondere muss sie nach gängiger Rechtsprechung den Charakter einer technischen Erfindung aufweisen (siehe Kasten). Computerprogramme, die dem Laien aus dem Alltag vertraut sind, genügen diesem Kriterium im Allgemeinen nicht, seien es Textverarbeitungsprogramme oder Systeme, die Tauschbörsen im Internet ermöglichen.
Diese Rechtspraxis, die in den vergangenen Jahrzehnten von den Gerichten entwickelt wurde, will die Europäische Union (EU) in einer Richtlinie zur "Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen" festschreiben. Im Herbst 2003 nahm das Europäische Parlament daran jedoch noch Änderungen auf, die in ihrem Zusammenwirken den Patentschutz ausgehebelt hätten. Danach wäre in Europa nichts mehr schutzfähig gewesen, was mit einem Computer oder auch nur einem programmierbaren Chip zu tun gehabt hätte. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit der EU hat diese Richtlinie wieder in eine Fassung gebracht, die die Interessen aller berücksichtigt. "Wir sind mit der neuen Regelung einverstanden", sagt Büttner. "Denn sie legt ja nur fest, was seit 20 Jahren gelebte Rechtspraxis ist."
Patente für Geschäftsmodelle? Dagegen halten es die Patentexperten von Siemens derzeit nicht für nötig und sinnvoll, eine weitergehende Patentierbarkeit von Software aus den USA auf Europa zu übertragen. Auf dem Höhepunkt des Internet-Booms haben US-Gerichte Ende der 1990er Jahre neue Web-basierte Geschäftsmodelle und -prozesse unabhängig von einem technischen Bezug für schutzfähig erklärt. Damit entsteht allerdings die Gefahr, dass Erfindungen mit geringer geistiger Leistung Patentschutz genießen.
Siemens lehnt derartige "Trivialpatente" ab. Ein gewisser erfinderischer Gehalt müsse vorhanden sein. "Unsere systematische Optimierung des Patentportfolios schafft qualitativ hochwertige Patente", sagt Büttner. "Wir möchten damit ja einen Nutzen für den Kunden sichern – und zudem den Vorsprung bei Trendsetting-Technologien ausbauen." Oft sei Software-Entwicklern aber gar nicht bewusst, wie wertvoll und schützenswert ihre Erfindung ist. "Wir tun uns noch schwer, die Funktionalität, die von einer Software repräsentiert wird, so zu beschreiben, dass die Patentfähigkeit erkennbar wird", räumt Achatz ein.
In regelmäßigen Reviews setzt sich daher die Patentabteilung mit Experten der Siemens-Bereiche zusammen, um zu prüfen, welche Erfindungen schutzfähig sein könnten. Entlang der Geschäftsstrategie wird festgelegt, wie viele und welche Patente der jeweilige Bereich im nächsten Jahr anmelden soll. Um Trivialpatente auszuschließen, wird jede Erfindung nach ihrem Wertpotenzial, der strategischen Bedeutung, dem Mehrwert für den Kunden und der Attraktivität für die Wettbewerber bewertet. Nur hoch bewertete Erfindungen werden zum Patent angemeldet.
Ungeachtet der rechtlichen Unterschiede in verschiedenen Ländern will Siemens Zahl und Qualität von Software-Patenten weltweit steigern, denn Patente sichern nicht nur technologischen Vorsprung, sondern sie sind auch ein Innovationsbarometer für das in Forschung und Entwicklung investierte Kapital und sie stellen einen hohen strategischen und wirtschaftlichen Wert dar.
Günter Heismann
Software kann in Europa nur patentiert werden, wenn es sich um eine technische Erfindung handelt. Doch was dies bedeutet, ist im Einzelfall zuweilen schwer zu beantworten. Drei Beispiele zeigen, wann eine Software den geforderten "Beitrag zum Stand der Technik" liefert:
1. Die Software löst ein technisches Problem. Die Entwickler müssen dabei Überlegungen anstellen, für die die Kenntnisse eines technischen Fachmanns erforderlich sind. Beispiel: ein Verfahren zur Überprüfung der fehlerfreien Funktion von Mikrochips mit Hilfe eines Computers.
2. Mit der Software wird ein technischer Effekt bewirkt. Dies wäre der Fall, wenn ein Röntgengerät mit einem Computerprogramm gesteuert wird, um eine bessere Belichtung zu erreichen.
3. Mit der Software werden physikalische Größen gemessen, analysiert oder beeinflusst. Beispiel: eine Software zur Spracherkennung, die Schallmesswerte einer Folge von Lauten zuordnet. Der verwendete neue Algorithmus benötigt sehr wenig Speicherkapazität. Als abstrakte Rechenregel ist der Algorithmus an sich nicht patentierbar. Seine Anwendung für die Bearbeitung von Schalldaten jedoch ist patentrechtlich ein technisches Verfahren zur Analyse einer physikalischen Größe.