Szenario 2010: In Ungarn entscheidet sich ein Energieversorger, anstelle eines herkömmlichen Kohlekraftwerks ein modernes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GUD) zu errichten, bei dem die Primärenergie um 20 % effizienter ausgenutzt wird. Pro Jahr spart er dadurch den Ausstoß von Treibhausgasen in Höhe von 250 000 t CO2-Äquivalenten ein (eine Tonne Steinkohle entspricht beispielsweise 2,762 t CO2-Äquivalenten). Diese verkauft der Betreiber des GUD-Kraftwerks an der Börse zum Marktpreis von 10 €/t und finanziert damit einen Teil seiner Kosten.
Szenario 2015: Nun bekommen auch private Haushalte beim Kauf von Heizanlagen oder Fahrzeugen ein Rechtekontingent zugesprochen, das ihnen eine bestimmte Menge an CO2-Äquivalenten beim Heizen und Autofahren erlaubt. Wird darüber hinaus mehr an Heizöl, Gas oder Benzin verbrannt, muss der Nutzer weitere Emissionsrechte hinzukaufen, die den Verbrauch verteuern.
Was heute noch etwas utopisch – und für manche auch wenig erstrebenswert – klingen mag, könnte dennoch bald Realität werden. Vorreiterprojekte gibt es bereits: Schon seit dem Jahr 2000 können beispielsweise für Investitionen in emissionseinsparende Projekte in Entwicklungsländern Emissionsrechte in Form von Reduktionsgutschriften erworben werden. Solche Rechte sind zu Marktpreisen, die sich nach Angebot und Nachfrage richten, handelbare Titel. Auch in den USA wurden im Rahmen des seit 1995 geltenden Acid-Rain-Programms Kraftwerken Emissionsrechte zugewiesen, die die Freisetzung von Schwefeldioxid (SO2) regeln.
Clean Development Mechanism (CDM) – Ein Industrieland beteiligt sich an der Finanzierung oder Unterstützung eines emissionssparenden Projektes in einem Entwicklungsland. Die gewonnenen Reduktionsgutschriften können rückwirkend vom Jahr 2000 an auf die eigenen Verpflichtungen des Industrielands angerechnet werden. Beispiel: Deutsche Firmen rüsten Kohlekraftwerke in Afrika nach.
Joint Implementation (JI) – Ein Industrieland beteiligt sich an der Finanzierung oder Förderung eines emissionssparenden Projektes in einem anderen Industrie- oder Transformationsland, z.B. in den mittel- und osteuropäischen Staaten*. Die Gutschriften können im Gegensatz zum CDM erst innerhalb der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 angerechnet werden, und zwar auf die nationalen Reduktionsverpflichtungen des Landes, das das Projekt finanziert oder gefördert hat. Beispiel: Ein Konsortium aus deutschen und französischen Unternehmen baut Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke in Osteuropa.
International Emissions Trading (IET) – Emissionsrechte können zwischen den Vertragsstaaten gehandelt werden. Dabei handelt es sich um so genannte Assigned Amount Units (AAU), die gemäß den Reduktionsverpflichtungen der einzelnen Vertragsstaaten vorgegeben werden. Wenn ein Vertragsstaat sein Emissionsbudget nicht vollständig ausnutzt, können die nicht genutzten Zertifikate entweder für den Folgezeitraum gut geschrieben oder an andere Staaten verkauft werden. Beispiel: Russland, das wegen der sinkenden Wirtschaftsleistung weniger CO2 produziert als im Kyoto-Protokoll zugestanden, verkauft Emissionsrechte an Deutschland.
*) Transformation: strukturbruchartiger Übergang von einem Wirtschaftssystem zu einem anderen, z.B. der Wechsel aus einer zentralen Verwaltungswirtschaft in eine Marktwirtschaf
Die Basis für einen Handel mit Treibhausgasen bildet das 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll (siehe Kasten). Beim Treffen der Vertragsstaaten in Marrakesch wurden im November 2001 weitere Schritte vereinbart, um das Klimaschutzprotokoll in Kraft treten zu lassen. Doch während das Prinzip eines internationalen Handels mit Emissionsrechten allgemein akzeptiert wird, gibt es noch intensive Diskussionen über die konkrete Ausgestaltung und die anwendbaren Regelungen. Denkbar ist etwa eine Art internationale Treuhandgesellschaft, die Projekte für den Handel mit Treibhausgasen zulässt und zertifiziert. Geeignete Projekte, beispielsweise Kraftwerke, würden dort angemeldet und international ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielten dann die günstigsten Anbieter von Technologien, mit denen sich die Emissionen mindern lassen. Wichtig ist dabei vor allem die Festlegung eines Referenzszenarios, also ein quantifizierbares Zukunftsbild, wie sich die Emissionen ohne das zu zertifizierende Projekt entwickeln würden. Die ermittelte Differenz zwischen tatsächlichen und Referenz-Emissionen ergibt die marktfähigen Emissionszertifikate.
Laut Kyoto-Protokoll ist der internationale Handel mit Emissionsrechten nur zwischen Vertragsstaaten zugelassen. Doch um die Liquidität und Effizienz des Markts zu erhöhen, spricht einiges dafür, den Handel auch auf Unternehmen oder sogar den privaten Sektor auszudehnen. Denn durch den Handel entsteht ein Anreiz, kostengünstig Emissionen zu verringern. Aus Gründen einer einfachen Durchführung ist es sinnvoll, den Handel zunächst auf eine begrenzte Anzahl von Unternehmen auszuweiten, wie zum Beispiel auf Energieversorger oder Industriefirmen mit eigenen Stromerzeugung. Das ab Januar 2005 geplante Handelssystem der EU soll zunächst für Betreiber von Kraftwerken und sehr energieintensive Firmen gelten.
Manche Länder führen frühzeitig nationale Handelssysteme ein, um einen Know-how-Vorsprung aufzubauen. So sammelt Dänemark damit bereits erste Erfahrungen, und seit April 2002 werden in Großbritannien CO2-Emissionsrechte gehandelt. 6000 Industriefirmen – mit Ausnahme der Kraftwerksbranche, für die eigene Regelungen gelten – haben sich zur Einsparung von CO2 verpflichtet. Der Staat vergütete ihnen jede Tonne CO2, die sie pro Jahr gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2000 einsparen wollen, mit 87,50 €. Die Unternehmen können die Emissionsrechte auch wieder zurückkaufen und untereinander handeln, wobei sich der Preis jetzt am Markt orientiert. In Deutschland prüft derzeit eine Arbeitsgruppe aus Politik und Wirtschaft Möglichkeiten und Modalitäten eines nationalen Handelssystems. Allerdings stehen viele Firmen einer unternehmensbezogenen Zuteilung von Emissionsrechten skeptisch gegenüber. Sie befürchten, dass ihre bisherigen Leistungen zur Emissionsminderung nicht anerkannt werden und hohe Strafen drohen, wenn die Obergrenzen für den CO2-Ausstoß überschritten werden.
Können aber trotz der Bedenken auch neue Geschäftschancen entstehen? "Durchaus, der Handel mit Emissionszertifikaten wird sich nicht aufhalten lassen", urteilt Dr. Wolf-Eberhard Schiegl, Leiter Corporate Environmental Affairs & Technical Safety bei Siemens und Vorsitzender des Lenkungskreises "Klimapolitik" des Bundes der Deutschen Industrie. Schiegl sieht die größten Vorteile auf internationaler Ebene. "Als globaler Anbieter kompletter Technologielösungen inklusive Finanzierung hat Siemens gute Chancen, sich an internationalen, zertifizierten Projekten zu beteiligen". Das könnte etwa der Bau von Gas- und Dampfturbinenkraftwerken in China sein, die Nachrüstung von Kohlekraftwerken in Osteuropa oder die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Entwicklungsländern.
Neue Geschäftschancen sieht auch der Leiter Emissionshandel und Klimapolitik der Universität St. Gallen, Dr. Josef Janssen, denn schon "aus rein finanzieller Sicht kann es sich lohnen, Projekte so zu strukturieren, dass sie zusätzliche Emissionseinsparungen erzielen". Die auf diese Weise erworbenen Emissionsrechte könnten die Kreditwürdigkeit und die Projekt-Finanzierungskonditionen verbessern. Auch für Broker und Finanzdienstleister entstehen Geschäftspotenziale. Sie könnten den Handel vermitteln, aber auch Projekte anstoßen. Detlef Leinberger, für Umwelt zuständiges Vorstandsmitglied der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kann sich auch die Einrichtung von Klimaschutzfonds vorstellen. Erzielte Emissionsminderungen würden zertifiziert und von den Investoren an den Fonds abgetreten. Der Fonds könnte dann die Zertifikate vermarkten und die Verkaufserlöse an die Anteilseigner ausschütten.
Wie die einzelnen Partner beim Emissionshandel agieren, zeigt etwa eine Transaktion, die im Juni 2000 zwischen dem deutschen Energieversorger HEW und dem kanadischen Energieversorger Transalta stattfand. HEW erwirtschaftet durch den Betrieb von Windenergieanlagen CO2-Emissionsrechte. Für die Jahre 2000 bis 2007 verkaufte HEW jährlich 3000 t an Transalta. Der US-Broker Natsource, New York, vermittelte den Handel.
Nach Schätzungen des europäischen Beratungsunternehmens Prognos werden derzeit etwa 30 Mio. t CO2 jährlich gehandelt – ein Volumen, das angesichts der weltweit emittierten Mengen von etwa 26 Mrd. t CO2 pro Jahr noch sehr gering ist. Auch schwanken die Preise mit 0,3 bis 10 US-$ pro Tonne CO2-Äquivalent stark. Wesentliche Voraussetzung eines florierenden Handels wird es daher sein, Know-how über die Preisfindung aufzubauen und geeignete politische Rahmenbedingungen zu schaffen. Dann könnte nach Studien der Universität St. Gallen abhängig von der Zahl der sich beteiligenden Staaten ein Marktvolumen von 18 bis 38 Mrd. US-$ pro Jahr entstehen. Noch höher – auf 60 Mrd. US-$ – schätzt die Deutsche Bank Research das Welthandelsvolumen nach Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls.
Sylvia Trage
Ziel – Die so genannten Annex-B-Staaten – das sind alle Vertragsstaaten, die sich ein absolutes Emissionsziel für die sechs wichtigsten Treibhausgase gesetzt haben – verpflichten sich, ihre Emissionen bis 2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Deutschland will sie sogar um 21 bis 25 % verringern. Dies entspricht etwa 212 Millionen t CO2-Äquivalenten. Die USA, die etwa ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen erzeugen, lehnen das Kyoto-Protokoll ab.
Ratifizierung – Das Kyoto-Protokoll könnte bereits bis zum Weltumweltgipfel im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten, wenn bis dahin mindestens 55 Staaten, auf die 1990 wenigstens 55 % des CO2-Ausstoßes entfielen, das Protokoll ratifiziert haben.
Zulässige Instrumente zur Zielerreichung –
1. Direkte nationale Reduzierung von Treibhausgasen
2. Clean Development Mechanism (CDM)
3. Joint Implementation (JI)
4. International Emissions- Trading (IET)
Senken – Einberechnung von Wäldern und Böden in bestimmten Grenzen als Klimaschutzbeitrag, da sie Kohlenstoff speichern. Dies soll allerdings datenmäßig kontrollierbar und transparent sein. Vor allem waldreiche Länder wie Russland und Kanada profitieren hiervon. Solche Anrechnungen können auch für später "gebunkert" werden.
Kontrollen und Sanktionen – Verpflichtung aller Länder, regelmäßig Daten über den Ausstoß von Treibhausgasen und erreichte Reduzierungen zu liefern. Überwachung der Umsetzung durch eine Kommission. Werden die Pflichten nicht erfüllt, drohen dem entsprechenden Land Sanktionen. Für jede bis 2012 zu wenig eingesparte Tonne CO2 müssen später 1,3 t CO2 zusätzlich eingespart werden.
Hilfen für Entwicklungsländer – Gelder für ärmere Länder durch mehrere Fonds für umwelt- und klimafreundliche Maßnahmen. Nichteinbindung von Entwicklungsländern in konkrete Verpflichtungen zum Klimaschutz bis 2012.