ZT-Rundschreiben Nr. 12/71
Von der „Süddeutschen Zeitung“ im Dezember 1970 zu dem seiner Meinung nach wichtigsten Ereignis des Jahres auf dem Gebiet Wissenschaft und Technik befragt, antwortete Ernst von Siemens: „Meiner Auffassung nach ist das wichtigste Ereignis […] nicht eine neue Erfindung, nicht eine Entdeckung, sondern vielmehr die Tatsache, daß die Notwendigkeit des Schutzes unserer Umwelt so kräftig in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt ist. Es mag merkwürdig klingen, daß ausgerechnet ein den Naturwissenschaften verbundener Unternehmer dies sagt, denn ‚die Ingenieure’ und die von ihnen aufgebaute Industrie stehen ja im Geruch, der eifrigste Zerstörer und Verschmutzer der Umwelt zu sein.“ Dem Enkel des Firmengründers und damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden war es ein persönliches Anliegen, dass Siemens-Produkte nicht nur innovativ und rentabel, sondern auch umweltverträglich waren.
Entsprechend befasste man sich bei Siemens vergleichsweise früh mit dem Thema Umweltschutz: Ab 1959 bestand der Arbeitskreis „Wasserhaushalt und Reinhaltung der Luft“, der bei der Planung neuer Produktionsanlagen mitwirkte und firmeninterne Empfehlungen zur Wasseraufbereitung, Luftreinhaltung und Abfallbeseitigung herausgab. Gut zehn Jahre später beschloss die Unternehmensführung, sämtliche Aktivitäten des betrieblichen Umweltschutzes in einem eigenen Referat zusammenzuführen. Das zentrale Umweltschutzreferat, dessen Einrichtung mit Rundschreiben vom 8. September 1971 kommuniziert wurde, hatte im Wesentlichen koordinierende und beratende Funktion. Zusätzlich oblag ihm die Interessenvertretung in fachlichen und politischen Gremien. Organisatorisch war es der Leitung des Zentralbereichs Technik (heute Corporate Technology) zugeordnet. Kurze Zeit später wurden deutschlandweit drei Arbeitskreise „Wasserhaushalt, Reinhaltung der Luft und Abfallbeseitigung“, „Lärmbekämpfung“ und „Strahlenschutz“ gebildet, deren Mitglieder sich sowohl aus den Zentral- als auch Unternehmensbereichen rekrutierten. Diese Arbeitskreise empfahlen den einzelnen Werken und Betrieben Maßnahmen zur umweltfreundlichen Produktgestaltung, regten die Entwicklung umweltverträglicher Produktionsverfahren an und förderten den Erfahrungsaustausch innerhalb des Hauses.
Im Laufe der kommenden Jahrzehnte wurde die betriebliche Umweltschutzorganisation bei Siemens unter dem Einfluss der jeweiligen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der sich verändernden gesetzlichen Vorgaben konsequent ausgebaut und neuen Anforderungen angepasst. So bestanden 1993 fünf „Zentrale Referate Umweltschutz“, die im Auftrag der Unternehmensleitung die Themen „Betrieblicher Umweltschutz“, „Chemische Sicherheit“, „Strahlenschutz“, „Brandschutz und Katastrophenschutz“ sowie „Produktrecycling“ verantworteten.
Im August 2009 wurde die unternehmensweite Richtlinienkompetenz für Umweltschutz, Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit in der Einheit Environment Protection, Health Management and Safety (EHS) gebündelt. Parallel wechselte die Zuständigkeit im Vorstand: Statt bei Corporate Technology ist die Einheit nunmehr im Ressort Corporate Human Ressources angesiedelt. Heute gewährleistet das Münchener Referat mit innovativen Produktionsverfahren und einem anspruchsvollen Umweltmanagement die Etablierung hoher Umweltstandards im gesamten Unternehmen und verantwortet zudem das Unternehmensprogramm „Umweltschutz“.
Sabine Dittler