Werbung für Belegschaftsaktien
Die Belegschaft eines Unternehmens kann am Gewinn oder Kapital beteiligt werden. Bereits Werner von Siemens hatte 1866 eine Inventurprämie eingeführt, mit der die Mitarbeiter über den regulären Lohn hinaus am gemeinsam erwirtschafteten Gewinn partizipierten. 1927 belebte sein Sohn Carl Friedrich, der damalige Chef des Hauses, dieses Element der betrieblichen Sozialpolitik neu, indem er eine vom Geschäftserfolg abhängige jährliche Abschlußprämie für Tarifangestellte und Arbeiter einführte. Nach der Zäsur des Zweiten Weltkriegs wurde die Erfolgsbeteiligung 1951 wieder eingeführt. Als es in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre konjunkturbedingt zu einer Kürzung der Gewinnbeteiligung kam, verständigte man sich darauf, die Belegschaft ersatzweise am Produktivvermögen des Hauses zu beteiligen.
1969 hatten die inländischen Mitarbeiter der Siemens AG erstmals Gelegenheit, Belegschaftsaktien zu einem Vorzugspreis von 156 DM zu erwerben; dieser Betrag entsprach dem halben Börsenkurs am Tag der Beschlussfassung (23. Januar 1969). Gemäß den Richtlinien des Belegschaftsaktiengesetzes mussten weder auf die Differenz zwischen Vorzugspreis und dem Börsenkurs noch auf den Kaufpreis selbst Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Da der sogenannte Geltwerte Vorteil damals 500 DM pro Person und Kalenderjahr nicht überschreiten durfte, konnte jeder teilnahmeberechtigte Beschäftigte maximal drei Siemens Aktien erwerben. Bei den Aktien handelte es sich um Stammaktien, die einer gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von fünf Jahren unterlag. Da für die im Ausland lebenden Mitarbeiter keine den Vergünstigungen der deutschen Gesetzgebung entsprechenden Regelungen existierten, blieb die Ausgabe steuerlich begünstigter Belegschaftsaktien zunächst auf Deutschland beschränkt.
Im Frühjahr 1969 wurden 135.725 Belegschaftsaktien mit einem Nominalwert von 6,8 Mio. DM ausgegeben. Der gute Erfolg dieser ersten Aktion – 24 Prozent der inländischen Mitarbeiter machten von dem „allgemeinen Angebot“ Gebrauch – ermutigte die Geschäftsleitung, auch in den kommenden Jahren Stammaktien zu Vorzugspreisen anzubieten.
Bereits von Anfang an wurden Überlegungen angestellt, auch den Mitarbeitern im Ausland Aktien des Stammhauses zum Kauf anzubieten. Entsprechend war es grundsätzlich allen Landesgesellschaften freigestellt, sich an den Aktienaktionen zu beteiligten; die Differenz zwischen Börsenkurs und Vorzugspreis sollte von den Landesgesellschaften getragen werden. Doch obwohl mehrere Gesellschaften Interesse an dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung zeigten, ließ sich eine Übernahme des Angebots aufgrund zahlreicher lokaler Besonderheiten nicht realisieren. Einzig Siemens Niederlande bot seinen Mitarbeitern ab 1975 Aktien zum Vorzugspreis an.
In Deutschland hat sich das Siemens-Aktienprogramm im Verlauf der vergangenen 40 Jahre zu einem integralen Bestandteil der Mitarbeiterorientierung etabliert; seit 1989 liegt die Beteiligungsquote im Schnitt um die 70 Prozent. Angesichts dieses Erfolgs hat die Unternehmensleitung 2008 beschlossen, die Beteiligung der Mitarbeiter und Führungskräfte am Unternehmenserfolg im Sinne einer aktienorientierten Unternehmenskultur auszuweiten. Unter dem Motto „Shared Success“ sollen bis 2010 möglichst alle Mitarbeiter weltweit im Rahmen der landesspezifischen Gegebenheiten die Chance haben, sich am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Inzwischen sind rund 50 Länder der Einführung des Aktienprogramms einen großen Schritt näher gekommen, nachdem sie die technischen, steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die lokale Einführung erfüllt haben.
17.11.2009 | Sabine Dittler