Nachweis über die Registrierung, 1899
Anfang 1876 schrieb Werner von Siemens an den damaligen Vertreter von Siemens & Halske in Brüssel: "Wer das Beste liefert, bleibt schließlich oben, und ich ziehe immer die Reklame durch Leistung der durch Worte vor." Dieser Haltung entsprechend machte das Pionierunternehmen europaweit vor allem durch innovative Produkte und aufsehenerregende Großprojekte von sich reden. Absatzfördernde Maßnahmen wie Plakat- oder Anzeigenwerbung lehnte der Firmengründer als unseriös und eine der Telegraphen-Bauanstalt unwürdige Form der "Reklame" entschieden ab. Selbst als die Fortschritte auf dem Gebiet der Energietechnik ab Ende der 1870er Jahre einen spürbaren Anstieg der Konkurrenz sowie die Notwendigkeit einer verstärkten Markt- und Kundenorientierung mit sich brachten, reagierte Siemens & Halske (S&H) nur zögernd auf die veränderten Marktbedingungen. Schließlich hatte man als eines der weltweit größten Unternehmen der Branche über Jahrzehnte eine klare Vormachtstellung am deutschen Elektromarkt genossen.
Diesem Selbstverständnis entsprechend wurde der optischen Geschlossenheit des Erscheinungsbilds von Siemens & Halske keinerlei Bedeutung beigemessen. Zu Lebzeiten Werner von Siemens' waren Bemühungen um Einheitlichkeit im Auftreten ebenso wenig erkennbar wie Ansätze, der durch seine Person geprägten Unternehmensidentität Ausdruck zu verleihen. Die Diskussion um Notwendigkeit, Gestaltung und Einsatzmöglichkeiten eines Warenzeichens zur einheitlichen Kennzeichnung von Siemens-Produkten setzte erst fünf Jahre nach dem Tod des Elektropioniers und wenige Monate nach der Umwandlung von Siemens & Halske in eine Aktiengesellschaft ein.
Anfang September 1897 stellte das Direktorium "in Aussicht, […] ein geeignetes Warenzeichen für die Fabrikate eintragen zu lassen". Bis dato waren die elektrotechnischen Erzeugnisse entweder mit vollem Firmennamen oder mithilfe der ineinander verschlungenen Buchstaben S und H gekennzeichnet worden. Bei der Gestaltung von Geschäftspapieren, Firmenschildern, gedruckten Preislisten sowie den sporadisch geschalteten Werbeanzeigen für starkstromtechnische Produkte kamen unterschiedliche Schriftzüge des Firmennamens zum Einsatz.
Bald darauf fand eine Art interner Wettbewerb statt, bei dem das Charlottenburger, das Berliner sowie das Wiener Werk aufgefordert wurden, Vorschläge für die Gestaltung eines einheitlichen Warenzeichens zu machen. Unter den eingereichten Entwürfen wählten die Mitglieder des Direktoriums im November 1897 die Gestaltungsidee des Charlottenburger Werks aus; wie und nach welchen Kriterien die einzelnen Vorschläge bewertet wurden, ist nicht in den Beständen des Archivs überliefert.
Ein Jahr später wurde das geometrisch konstruierte S&H-Monogramm beim Berliner Kaiserlichen Patentamt angemeldet. In der Anmeldung musste genau definiert werden, für welche elektrischen und mechanischen Instrumente, Apparate und Maschinen das Warenzeichen verwendet werden sollte. Am 2. Februar 1899 wurde das Zeichen unter der Nummer 35.800 in die Zeichenrolle des Patentamts eingetragen. Es diente fortan nicht nur als Herkunftsnachweis für einen genau definierten Warenkreis, sondern kam auch bei der Gestaltung von Geschäftspapieren, Preislisten und Druckschriften zum Einsatz. Anders als heute existierten damals noch keine verbindlichen Vorgaben zu Größe und Platzierung des Zeichens.
Im Verlauf der kommenden Jahrzehnte wurde die Verwendung dieses ältesten Warenzeichens des Siemens-Konzerns wiederholt für zusätzliche Produktgruppen geregelt und auch im europäischen Ausland in immer größerem Umfang geschützt. Das Gleiche gilt für das Warenzeichen der im März 1903 gegründeten Siemens-Schuckertwerke GmbH, dessen grafische Gestaltung sich eng an der Konstruktion des S&H-Monogramms orientierte.
Das 1899 registrierte Monogramm – ab 1936 stets in Kombination mit der Wortmarke Siemens – wurde übrigens bis 1973 verwendet.
Sabine Dittler